§§ 5, 6 USG 2020

Rechner für die Unterhaltssicherung beim Reservistendienst der Bundeswehr 2026. Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG 2020) garantiert Reservisten einen finanziellen Ausgleich für Einkommensverluste während des Dienstes. Der Tagessatz ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30, gedeckelt auf 301 €/Tag für Arbeitnehmer (§ 6 USG) bzw. 246 €/Tag für Selbständige.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Unterhaltssicherung beim Reservistendienst — Grundlagen 2026

Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG 2020) stellt sicher, dass Reservisten der Bundeswehr während ihres Dienstes keine erheblichen Einkommensverluste erleiden. Die Unterhaltssicherung ist eine Sozialleistung des Bundes, die den Unterschied zwischen dem fortfallenden zivilen Einkommen und dem Wehrsold ausgleicht.

Anspruchsvoraussetzungen (§§ 1–4 USG 2020)

Anspruchsberechtigt sind Reservisten, die zu freiwilligem Wehrdienst, Reservistenübungen, besonderen Auslandsverwendungen oder zum Heimatschutz einberufen werden. Entscheidend ist, dass durch den Dienst ein tatsächlicher Einkommensverlust entsteht. Wer keiner zivilen Erwerbstätigkeit nachgeht oder dessen Arbeitgeber den Lohn vollständig weiterzahlt, hat grundsätzlich keinen Anspruch.

Berechnung des Tagessatzes (§ 5 USG 2020)

Grundlage ist das monatliche Nettoeinkommen des Reservisten. Bei Arbeitnehmern ist dies der Nettolohn nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bei Selbständigen und Freiberuflern wird der durchschnittliche monatliche Gewinn nach Steuern herangezogen, in der Regel ermittelt aus dem letzten Steuerbescheid. Der Tagessatz berechnet sich als monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30.

Höchstsätze nach § 6 USG 2020

Der Gesetzgeber hat Obergrenzen festgelegt: Für Arbeitnehmergilt ein Höchst-Tagessatz von 301 €/Tag, fürSelbständige und Freiberufler von 246 €/Tag. Diese Höchstsätze werden regelmäßig angepasst. Liegt das tatsächliche Nettoeinkommen unter diesen Obergrenzen, wird der niedrigere Betrag erstattet.

Ruhen bei Lohnfortzahlung (§ 8 USG 2020)

Zahlt der Arbeitgeber während des Dienstes das volle Arbeitsentgelt weiter, ruht der Anspruch des Arbeitnehmers auf Unterhaltssicherung. In diesem Fall kann der Arbeitgeber jedoch nach § 14 USG beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) einen Erstattungsantrag stellen und erhält die Lohnkosten erstattet.

Antragstellung und Fristen (§ 11 USG 2020)

Der Antrag auf Unterhaltssicherung muss innerhalb von zwei Monatennach Ende des Dienstes beim BAPersBw gestellt werden. Einzureichen sind der Einberufungsbescheid, ein aktueller Einkommensnachweis sowie ggf. der Nachweis fehlender Lohnfortzahlung. Verspätet eingereichte Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt.

Häufige Fragen zur Unterhaltssicherung

Wer hat Anspruch auf Unterhaltssicherung beim Reservistendienst?

Anspruch auf Unterhaltssicherung nach dem USG 2020 haben alle Reservisten, die zum freiwilligen Wehrdienst oder zu Übungen einberufen werden. Voraussetzung ist ein Einkommensverlust durch den Dienst. Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber den Lohn vollständig weiterzahlt, haben keinen Anspruch (§ 8 USG).

Wie hoch ist der maximale Tagessatz für Arbeitnehmer?

Der gesetzliche Höchst-Tagessatz für Arbeitnehmer beträgt nach § 6 USG 2020 aktuell 301 € pro Diensttag. Für Selbständige und Freiberufler gilt ein niedrigerer Höchstsatz von 246 € pro Tag. Liegt das tatsächliche Nettoeinkommen darunter, wird der niedrigere Betrag erstattet.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Lohn weiter zahlt?

Nach § 8 USG 2020 ruht der Anspruch auf Unterhaltssicherung, solange der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortlaufend zahlt. In diesem Fall erstattet der Bund dem Arbeitgeber auf Antrag die Lohnkosten (Arbeitgebererstattung nach § 14 USG), nicht dem Arbeitnehmer direkt.

Wie wird der Tagessatz berechnet?

Der Tagessatz ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30 (§ 5 USG). Bei Arbeitnehmern ist das der Nettolohn nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben. Bei Selbständigen wird der durchschnittliche Monatsgewinn nach Steuern herangezogen.

Wie beantragt man die Unterhaltssicherung?

Der Antrag ist nach § 11 USG beim zuständigen Kreiswehrersatzamt oder der Wehrbereichsverwaltung zu stellen. Erforderlich sind der Nachweis des Einkommens (Lohnbescheinigung oder Steuerbescheid) sowie der Einberufungsbescheid. Die Antragsfrist beträgt zwei Monate nach Beendigung des Dienstes.

Gilt die Unterhaltssicherung auch für freiwilligen Wehrdienst?

Ja, das USG 2020 gilt für alle Formen des freiwilligen Wehrdienstes, Reservistenübungen und besondere Auslandsverwendungen der Bundeswehr. Auch der freiwillige Grundwehrdienst sowie Stellen im Heimatschutz sind erfasst, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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