§ 6 SGB V

Wie viel Netto bleibt als Werkstudent? Mit dem Werkstudentenprivileg zahlen Sie nur Rentenversicherung (9,3 %) — KV, PV und AV entfallen. Unser Rechner zeigt Ihr Nettogehalt, den Stundenlohn und warnt Sie, wenn Sie die kritische 20-Stunden-Grenze überschreiten.

Werkstudenten-Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Werkstudent und Sozialversicherung — alles was Sie wissen müssen

Als Werkstudent profitieren Sie vom sogenannten **Werkstudentenprivileg** — einer der wichtigsten Sozialversicherungsregelungen für studierende Arbeitnehmer in Deutschland. Es spart Ihnen erhebliche Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und macht den Werkstudentenjob finanziell attraktiver als viele andere Beschäftigungsformen. **Das Werkstudentenprivileg im Detail** Das Privileg ist in § 6 SGB V (KV-Freiheit), § 27 Abs. 4 SGB III (AV-Freiheit) und § 20 Abs. 1 SGB XI (PV-Freiheit) geregelt. Einzige Ausnahme: Die Rentenversicherung (§ 1 Abs. 3 SGB VI) ist weiterhin pflichtpflichtig — Sie zahlen 9,3 % AN-Anteil, der Arbeitgeber ebenfalls 9,3 %. Das ist der einzige SV-Abzug direkt vom Lohn (außer Lohnsteuer). **Die 20-Stunden-Grenze** Das Privileg gilt nur, solange das Studium im Vordergrund steht — erkennbar an der 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit. In den Semesterferien dürfen Sie mehr arbeiten; die Grenze gilt als Jahresdurchschnitt. Überschreiten Sie dauerhaft 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit, verlieren Sie das Privileg und alle SV-Beiträge fallen wie bei einem regulären Arbeitnehmer an (ca. 20,45 % AN-Anteil). **Krankenversicherung: Familienversicherung vs. studentische KV** Als Werkstudent müssen Sie weiterhin krankenversichert sein — nur eben nicht beitragspflichtig beim Arbeitgeber. Solange Ihr Eigeneinkommen 505 €/Monat (regulär, 2026) nicht übersteigt, können Sie kostenlos über die Eltern familienversichert bleiben (§ 10 SGB V). Über dieser Grenze benötigen Sie eine eigene Krankenversicherung — die studentische KV kostet ca. 90–130 €/Monat je nach Krankenkasse. **Lohnsteuer als Werkstudent** Werkstudenten unterliegen der normalen Einkommensteuer. Steuerklasse I ist die übliche Einstufung. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € — darunter fällt keine Einkommensteuer an. Bei 1.100 € × 12 = 13.200 € Jahresbrutto überschreiten Sie die Grenze leicht. Durch die Steuererklärung erhalten Werkstudenten häufig einen Teil der Lohnsteuer zurück — insbesondere Studienkosten (Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten) können als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden. **Unterschied zum Minijob** Im Minijob (bis 556 €/Monat, § 8 SGB IV) ist keine Lohnsteuer fällig, aber das Einkommensvolumen ist begrenzt. Der Werkstudentenjob ermöglicht höhere Einkünfte und echten Rentenaufbau — ideal für Studierende, die mehr als Minijob-Niveau verdienen möchten.

Häufige Fragen zum Werkstudentenjob

Was ist das Werkstudentenprivileg?

Als Werkstudent sind Sie in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei (§ 6 SGB V, § 27 Abs. 4 SGB III). Nur die Rentenversicherung ist pflichtpflichtig (9,3 % AN-Anteil). Das Privileg gilt, solange das Studium im Vordergrund steht — max. 20 Wochenstunden während der Vorlesungszeit.

Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent arbeiten?

Während der Vorlesungszeit gilt die 20-Stunden-Grenze pro Woche. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) können Sie mehr Stunden arbeiten, ohne das Privileg zu verlieren — die Grenze gilt im Jahresdurchschnitt. Überschreiten Sie dauerhaft 20 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit, entfällt das Werkstudentenprivileg und volle SV-Beiträge fallen an.

Welche Krankenversicherung brauche ich als Werkstudent?

Als Werkstudent sind Sie zwar KV-beitragsfrei beim Arbeitgeber (§ 6 SGB V), müssen aber trotzdem krankenversichert sein. Möglichkeiten: (1) Familienversicherung über Eltern — kostenlos, solange Eigeneinkommen unter 505 €/Monat. (2) Studentische KV — ca. 90–130 €/Monat je nach Kasse. (3) Gesetzlich als freiwillig Versicherter (teurer).

Muss ich als Werkstudent Lohnsteuer zahlen?

Ja, wenn Ihr Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. 2026 liegt dieser bei 12.348 € (§ 32a EStG). Bei 1.100 € Brutto × 12 Monate = 13.200 € liegt das über der Grenze. Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten — bei Steuerklasse I am Ende des Jahres meist teilweise zurückerstattet (Steuererklärung).

Zählt der Werkstudentenjob zum BAföG-Anrechnungsbereich?

Ja. Eigene Einkünfte werden auf das BAföG angerechnet, wenn sie den Freibetrag übersteigen. 2026 beträgt der BAföG-Einkommensfreibetrag ca. 5.400 € pro Förderungsjahr (§ 23 BAföG). Darüber liegende Nettoeinkünfte (nach pauschalem Abzug) mindern den BAföG-Anspruch.

Was passiert mit der Rentenversicherung als Werkstudent?

Werkstudenten zahlen 9,3 % Rentenversicherungsbeitrag (AN-Anteil, § 1 Abs. 3 SGB VI). Damit werden Rentenpunkte erworben. Bei 1.100 € Brutto pro Monat (13.200 € / Jahr) beträgt der Entgeltpunkt-Zuwachs ca. 0,19 Punkte pro Jahr — jeder Punkt entspricht 2026 etwa 39,32 € monatlicher Rente.

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