§ 245 SGB V

Wie viel KV-Beitrag müssen Sie als Studierende/r zahlen? 10,22 % statt 14,6 % — nach der 7/10-Regelung des § 245 SGB V.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Studenten-KV-Beitrag 2026 — § 245 SGB V, 7/10-Regelung

Studentenbeitrag: 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes

Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren von einem ermäßigten Beitragssatz. Nach § 245 SGB V beträgt der KV-Beitrag für Studierende nur 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes — also 10,22 % statt der regulären 14,6 %. Dieser Vorteil gilt für die gesamte Dauer des Studiums, maximal jedoch für die ersten 14 Beitragsmonate (entspricht etwa 7 Jahren Studium).

Beitragsberechnung für Studierende

Der monatliche KV-Beitrag für Studierende berechnet sich auf Basis der beitragspflichtigen Einnahmen — in der Regel das BAföG-Stipendium oder ein Nebenjob-Einkommen. Bei einem monatlichen Einkommen von z.B. 500 € beträgt der Studenten-KV-Beitrag also 500 € × 10,22 % = 51,10 € pro Monat — statt 73,00 € beim regulären Satz. Hinzu kommen RV (9,3 %), AV (1,3 %) und PV (1,7 %).

14-Monats-Regel und Familienversicherung

Der ermäßigte Studentenbeitrag gilt maximal 14 Beitragsmonate lang. Wer länger studiert (z.B. durch Promotion, Zweitstudium oder Studienzeitverlängerung), zahlt ab dem 15. Monat den regulären Beitragssatz. Studierende, die über die Familienversicherung mitversichert sind, zahlen gar keinen eigenen KV-Beitrag — der ermäßigte Satz greift nur für Studierende, die selbst versicherungspflichtig sind.

Häufige Fragen zum Studentenbeitrag

Wie hoch ist der KV-Beitrag für Studierende nach § 245 SGB V?

Für Studierende gilt ein ermäßigter KV-Beitragssatz von 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes — also 10,22 % statt 14,6 %. Dies ergibt einen niedrigeren monatlichen Beitrag als für regulär Versicherte.

Was bedeutet 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes?

Der allgemeine KV-Beitragssatz beträgt 14,6 %. Studierende zahlen nur 7/10 davon = 10,22 %. Dies ist ein gesetzlicher Vorteil für Studierende, um die finanzielle Belastung während der Ausbildung zu reduzieren.

Wie lange gilt der ermäßigte Studentenbeitrag?

Der Studentenbeitrag gilt für die Dauer der Mitgliedschaft als Studierende/r — in der Regel bis zum Abschluss des Studiums, maximal jedoch bis zur Vollendung des 14. Beitragsmonats (14 Semester). Danach greift der reguläre Beitragssatz.

Was zählt als beitragspflichtige Einnahmen für Studierende?

Die beitragspflichtigen Einnahmen sind bei Studierenden in der Regel das BAföG-Stipendium oder ein Einkommen aus einem Nebenjob, das die Geringverdienergrenze nicht übersteigt. Der KV-Beitrag wird auf Basis dieser Einnahmen berechnet.

Unterscheidet sich der AG-Anteil beim Studentenbeitrag?

Ja — der Arbeitgeberanteil für Studierende ist auf 5,11 % begrenzt (7/10 des AG-Anteils von 7,3 % = 5,11 %). Der AN-Anteil beträgt ebenfalls 5,11 %. Bei Studierenden, die über die Familienversicherung oder als geringfügig Beschäftigte versichert sind, gelten besondere Regeln.

Weitere Rechner

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