Berechnen Sie Ihren Grundfreibetrag nach § 32a EStG. Der Grundfreibetrag beträgt 11.604 € (2024), 11.784 € (2025) oder 11.964 € (2026). Einkommen bis zu diesem Betrag ist von der Einkommensteuer befreit.
Rechtsgrundlage
- § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Grundfreibetrag — 11.964 € (2026)
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Der Grundfreibetrag nach § 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist einer der wichtigsten Freibeträge im deutschen Steuerrecht. Er stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt und bildet die unterste Stufe des progressiven Einkommensteuertarifs. Mit 11.964 € für 2026 ist der Grundfreibetrag so bemessen, dass er das Existenzminimum für ein single-Haushalt abdeckt und darüber hinaus einen kleinen Puffer für die Inflation lässt.
Automatische Berücksichtigung
Der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt und muss nicht gesondert beantragt werden. Er ist direkt in die Steuerformel nach § 32a EStG integriert, sodass der Eingangssteuersatz erst auf Einkommen über dem Grundfreibetrag angewendet wird. Für Arbeitnehmer wird der Grundfreibetrag auch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, indem er in die Steuerklasse einfließt und die monatliche Lohnsteuer entsprechend reduziert.
Jährliche Anpassung
Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, um Änderungen im Existenzminimum und der allgemeinen Einkommensentwicklung Rechnung zu tragen. Die Anpassung erfolgt durch das Steueränderungsgesetz und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Für 2024 betrug der Grundfreibetrag 11.604 €, für 2025 wurde er auf 11.784 € angehoben, und für 2026 erhöht er sich weiter auf 11.964 €. Der Rechner zeigt die Werte für alle drei Jahre zum Vergleich.
Bedeutung für die Steuerplanung
Der Grundfreibetrag ist ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Steuerplanung. Wenn das zu versteuernde Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag liegt, kann eine geschickte Nutzung von Freibeträgen (z.B. durch Höherversicherung in der Riester-Rente, Spenden oder außergewöhnliche Belastungen) dazu beitragen, die Steuerlast zu reduzieren. Der Rechner zeigt auf einen Blick, wie viel Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt und damit steuerpflichtig ist.
Häufig gestellte Fragen zum Grundfreibetrag
Was ist der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer?
Der Grundfreibetrag nach § 32a EStG ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der nicht der Einkommensteuer unterliegt. Er stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag 11.964 €. Jeder Steuerpflichtige kann diesen Betrag steuerfrei verdienen, bevor der Eingangssteuersatz von 14 % greift. Der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag aktuell?
Der Grundfreibetrag wird jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Für 2024 betrug er 11.604 €, für 2025 sind es 11.784 € und für 2026 erhöht er sich auf 11.964 €. Die Erhöhung folgt einem festen Anpassungsmechanismus, der alle zwei Jahre neu calibriert wird, um die Steuerlast an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Die Erhöhung des Grundfreibetrags führt dazu, dass mehr Einkommen steuerfrei bleibt.
Wird der Grundfreibetrag automatisch berücksichtigt?
Ja, der Grundfreibetrag wird bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch berücksichtigt. Er ist in die Einkommensteuer-Tarifformel nach § 32a EStG eingebaut, sodass keine gesonderte Beantragung erforderlich ist. Das Finanzamt wendet den Grundfreibetrag automatisch an, wenn die Einkommensteuererklärung bearbeitet wird. Arbeitnehmer erhalten den Grundfreibetrag auch im Rahmen des Lohnsteuerabzugs über die Steuerklasse.
Was bedeutet der Grundfreibetrag für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer bedeutet der Grundfreibetrag, dass ihr zu versteuerndes Einkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei bleibt. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.000 € (also 12.000 € jährlich) würde der Grundfreibetrag für 2026 ausreichen, um die gesamten Einkünfte steuerfrei zu stellen. Der Grundfreibetrag wirkt sich auch auf die Lohnsteuerklasse aus und bestimmt, wie viel Lohnsteuer vom Gehalt einbehalten wird.
Wie unterscheidet sich der Grundfreibetrag vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
Der Grundfreibetrag nach § 32a EStG und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) sind zwei verschiedene Freibeträge: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen und bestimmt, ab welcher Höhe überhaupt Einkommensteuer anfällt. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag mindert die Einnahmen und ist in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens einbezogen. Beide werden bei der Veranlagung berücksichtigt und reduzieren die Steuerlast.