Putzhilfe, Gärtner oder Handwerker beschäftigt? Das Finanzamt zahlt 20 % der Lohnkosten direkt zurück — bis zu 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen oder 1.200 € für Handwerkerarbeiten. Berechnen Sie Ihren Steuerbonus nach § 35a EStG.
Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner 2026
Steuerbonus nach § 35a EStG — 20 % Direktabzug von der Steuerschuld
Rechtsgrundlage
- § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Gültig ab: 1. 1. 2026
Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen — so geht's
§ 35a EStG — Steuerbonus für den Haushalt
Der § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht es Steuerpflichtigen, Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen direkt von der Einkommensteuerschuld abzuziehen. Dieser Direktabzug von 20 % ist besonders wertvoll, weil er die Steuerlast Euro für Euro senkt — und nicht nur das zu versteuernde Einkommen reduziert.
Zwei Kategorien, zwei Obergrenzen
Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Kategorien. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen (Putzhilfe, Gärtner, Kinderbetreuung) beträgt der maximale Bonus 4.000 € pro Jahr, was 20 % von 20.000 € Lohnkosten entspricht. Bei Handwerkerleistungen (Renovierung, Heizungswartung, Elektriker) liegt die Obergrenze bei 1.200 € pro Jahr, was 20 % von 6.000 € entspricht. Beide Kategorien können im gleichen Jahr kombiniert werden — das ergibt ein theoretisches Maximum von 5.200 € Steuerbonus jährlich.
Nur Lohnkosten — kein Material!
Ein häufiger Fehler: Viele Steuerpflichtige versuchen, die gesamte Rechnung abzusetzen — inklusive Materialkosten. Das ist unzulässig (§ 35a Abs. 5 EStG). Nur der Arbeitslohn sowie die Fahrtkosten des Handwerkers oder Dienstleisters sind absetzbar. Material, Geräte und Werkzeuge zählen nicht. Daher sollten Rechnungen stets eine klare Aufschlüsselung von Lohn- und Materialkosten enthalten.
Zahlungsnachweis per Überweisung
Eine weitere Voraussetzung: Die Zahlung muss nachweisbar unbar erfolgen — also per Überweisung, Lastschrift oder EC-Karte. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt, selbst wenn eine Rechnung vorliegt. Der Kontoauszug dient als Nachweis und sollte zusammen mit der Rechnung aufbewahrt werden.
Minijobber im Privathaushalt
Wer eine Haushaltshilfe als Minijobber beschäftigt, kann ebenfalls § 35a nutzen — allerdings über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale. Der Steuerbonus beträgt dann 20 % der Lohnkosten, maximal 510 € pro Jahr. Die Anmeldepflicht als Arbeitgeber muss erfüllt sein; Schwarzarbeit schließt den Abzug ausdrücklich aus.
Wo in der Steuererklärung eintragen?
Die Aufwendungen werden in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Anlage HAN) der Einkommensteuererklärung eingetragen. Das Finanzamt berechnet den Bonus automatisch und zieht ihn von der festgesetzten Einkommensteuer ab. Wichtig: Der Bonus kann die Steuerschuld nur bis auf null reduzieren — nicht ins Negative gehen.
Häufige Fragen zu haushaltsnahen Dienstleistungen
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die üblicherweise von Haushaltsmitgliedern selbst durchgeführt werden und in engem Zusammenhang mit dem Haushalt stehen — z. B. Reinigung der Wohnung (Putzhilfe), Gartenpflege, Kinderbetreuung im Haushalt oder Pflege von Angehörigen. Absetzbar sind 20 % der Lohnkosten, maximal 4.000 € pro Jahr (bei 20.000 € Aufwand).
Was sind Handwerkerleistungen und wie unterscheiden sie sich?
Handwerkerleistungen sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen am eigenen Haushalt — z. B. Malerarbeiten, Dachsanierung, Heizungswartung, Schornsteinfeger oder Elektriker. Auch hier sind 20 % der Lohnkosten absetzbar, aber der Höchstbetrag ist mit 1.200 € pro Jahr deutlich niedriger (bei 6.000 € Aufwand). Beide Kategorien können gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Was darf ich NICHT absetzen — welche Kosten sind ausgeschlossen?
Materialkosten sind ausdrücklich nicht absetzbar (§ 35a Abs. 5 EStG). Wenn ein Handwerker 3.000 € in Rechnung stellt, davon 1.000 € Lohn und 2.000 € Material, können Sie nur die 1.000 € Lohnkosten geltend machen — also 200 € Steuerbonus. Deshalb ist eine detaillierte Rechnung mit Aufschlüsselung von Lohn und Material essenziell. Außerdem: Barzahlungen werden nicht anerkannt — Zahlung nur per Überweisung.
Wie funktioniert der Steuerbonus genau — Steuererstattung oder Abzug?
Der § 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung — das bedeutet: Der Bonus wird direkt von Ihrer Einkommensteuerschuld abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Wenn Sie 600 € Steuerbonus haben und eigentlich 5.000 € Einkommensteuer schulden, zahlen Sie nur noch 4.400 €. Das ist deutlich vorteilhafter als ein Werbungskostenabzug. Wichtig: Der Bonus kann die Steuerschuld nur bis auf null reduzieren — eine Erstattung bei null Steuerschuld ist nicht möglich.
Muss ich die Dienstleistung anmelden — gilt das auch für Minijobber?
Ja, die Beschäftigung muss rechtmäßig sein. Für geringfügig Beschäftigte (Minijobber im Privathaushalt) müssen Sie als Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet sein und das sogenannte Haushaltsscheckverfahren nutzen. Auch dann gilt § 35a EStG mit 20 % der Lohnkosten, maximal 510 € Bonus pro Jahr (bei 2.550 € Lohnkosten). Schwarzarbeit ist grundsätzlich ausgeschlossen (§ 35a Abs. 5 Satz 5 EStG).
Kann ich beide Kategorien (Dienstleistung + Handwerker) im gleichen Jahr nutzen?
Ja, absolut. Beide Kategorien können unabhängig voneinander und gleichzeitig in einer Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie können also bis zu 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen und zusätzlich bis zu 1.200 € für Handwerkerleistungen pro Jahr erhalten — in Summe bis zu 5.200 € Direktabzug. Beide Beträge werden separat in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Anlage HAN) der Einkommensteuererklärung eingetragen.