Wie hoch sind Ihre Werbungskosten für den Arbeitsweg? Unser Rechner ermittelt die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: 0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. km — und zeigt die geschätzte Steuerersparnis.
Pendlerpauschale-Rechner 2026
Entfernungspauschale nach § 9 EStG — 0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab 21 km
Rechtsgrundlage
- § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Werbungskosten — Entfernungspauschale: 0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab 21 km (seit 2022)
Gültig ab: 1. 1. 2022
Pendlerpauschale 2026 — Entfernungspauschale berechnen
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich „Pendlerpauschale") ermöglicht es Arbeitnehmern, die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen. Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem Auto, der Bahn oder dem Fahrrad zur Arbeit fahren — die Pauschale gilt für alle Verkehrsmittel gleichermaßen.
Sätze 2026: 0,30 € und 0,38 €
Seit dem Jahr 2022 gilt eine gestaffelte Regelung: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung werden 0,30 € je Kilometer angesetzt. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Satz auf 0,38 € je Kilometer. Diese Erhöhung wurde eingeführt, um Pendler mit langen Arbeitswegen zu entlasten. Wer beispielsweise 40 km zur Arbeit fährt, setzt an: (20 × 0,30 € + 20 × 0,38 €) × Arbeitstage.
Berechnung der Werbungskosten
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten. Erstens ermitteln Sie den Anteil bis 20 km: min(Entfernung, 20) × 0,30 € × Arbeitstage. Zweitens den Anteil ab 21 km: max(0, Entfernung − 20) × 0,38 € × Arbeitstage. Drittens addieren Sie beide Anteile. Bei 25 km Entfernung und 220 Arbeitstagen ergibt sich: (20 × 0,30 € + 5 × 0,38 €) × 220 = 1.738 €.
Werbungskostenpauschbetrag und Steuereffekt
Der allgemeine Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2026 1.230 €. Erst wenn die gesamten Werbungskosten (Pendlerpauschale + sonstige) diesen Betrag übersteigen, entfalten sie eine steuerliche Wirkung. Der Rechner zeigt Ihnen die Werbungskosten sowie die geschätzte Steuerersparnis bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 %. Den tatsächlichen Effekt ermitteln Sie in der Einkommensteuererklärung (Anlage N).
Homeoffice und Pendlerpauschale
An Tagen, an denen Sie ausschließlich im Homeoffice arbeiten, kann keine Entfernungspauschale angesetzt werden. Dafür gibt es seit 2023 die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € jährlich). Wenn Sie an manchen Tagen ins Büro und an anderen im Homeoffice arbeiten, zählen Sie nur die tatsächlichen Bürotage für die Pendlerpauschale.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Die Entfernungspauschale beträgt 2026 für die ersten 20 Kilometer 0,30 € je Entfernungskilometer und ab dem 21. Kilometer 0,38 € je Kilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Der erhöhte Satz von 0,38 € gilt seit dem Jahr 2022 unbefristet.
Wird die einfache oder doppelte Strecke angesetzt?
Es wird ausschließlich die einfache Entfernung (Wohnung zur Arbeitsstätte) angesetzt — nicht die Hin- und Rückfahrt. Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung, auch wenn tatsächlich eine längere, aber verkehrsgünstigere Route gefahren wird.
Was gilt als erste Tätigkeitsstätte?
Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, dem der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist — in der Regel das Betriebsgelände oder Büro des Arbeitgebers. Homeoffice-Tage begründen keine Pendlerpauschale. Wer an einem Homeoffice-Tag arbeitet, kann für diesen Tag keine Entfernungspauschale geltend machen.
Wie viele Arbeitstage kann ich ansetzen?
Ansetzbar sind die tatsächlichen Arbeitstage, an denen Sie zur Arbeit gefahren sind. Der Standardwert von 220 Tagen entspricht circa einem Vollzeitjahr abzüglich Urlaub, Feiertagen und Krankheitstagen. Homeoffice-Tage und Dienstreisen (ohne Weg zur ersten Tätigkeitsstätte) zählen nicht.
Gibt es einen Höchstbetrag für die Pendlerpauschale?
Für Arbeitnehmer, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können, gilt kein betragsmäßiger Höchstbetrag. Allerdings ist die Pendlerpauschale Teil der Werbungskosten — der allgemeine Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 € (2026) wird ohnehin automatisch abgezogen. Erst wenn die Summe aller Werbungskosten diesen Betrag übersteigt, entsteht eine steuerliche Wirkung.
Kann ich die Pendlerpauschale auch als Selbstständiger nutzen?
Nein. Die Entfernungspauschale nach § 9 EStG gilt nur für Arbeitnehmer (Werbungskosten). Selbstständige und Gewerbetreibende können Fahrtkosten zur Arbeitsstätte als Betriebsausgaben nach § 4 EStG absetzen, wobei andere Regelungen gelten.