§ 2 BEEG

Berechnen Sie Ihr Elterngeld auf Basis Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt. Der Rechner berücksichtigt die Ersatzrate (67%), den Geschwisterbonus (10%, mind. 75€) und die Elterngeld Plus-Option (24 Monate, halber Satz). Alle Werte gemäß BEEG §§ 2, 2a, 4a, gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Das Elterngeld ist eine einkommensabhängige Leistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Eltern nach einer Geburt einen Teil ihres Einkommensausfalls ausgleicht. Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Die Ersatzrate beträgt gemäß § 2 Abs. 1 BEEG grundsätzlich 67 Prozent des Netto-Einkommens, maximal jedoch 1800€ monatlich.

Ersatzrate und Einkommensgrenzen

Die Ersatzrate von 67% gilt für Netto-Einkommen zwischen 1000€ und 1200€ monatlich. Für geringere Einkommen erhöht sich der Satz stufenweise auf bis zu 100% (bei 0€ Netto). Für höhere Einkommen sinkt der Satz stufenweise auf minimal 1%. Der Mindestbetrag des Elterngeldes beträgt gemäß § 2 Abs. 4 BEEG 300€ monatlich, auch wenn die Berechnung einen niedrigeren Wert ergibt. Der Höchstbetrag von 1800€ schützt Gutverdiener vor einer überproportionalen Elterngeldhöhe.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Nach § 2a BEEG erhöht sich das Elterngeld um den sogenannten Geschwisterbonus, wenn bereits Geschwister im Haushalt leben. Der Bonus beträgt 10% des monatlichen Elterngeldes, mindestens jedoch 75€ je nachfolgendes Kind. Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge etc.) erhöht sich das Elterngeld zusätzlich um 300€ je weiteres Kind. Diese Zuschläge sollen Mehrkindfamilien finanziell unterstützen und die Mehrbelastung durch gleichzeitige Kinderbetreuung ausgleichen.

Elterngeld Plus und flexible Partnerschaftsmonate

Das Elterngeld Plus nach § 4a BEEG ermöglicht es, den Elterngeldanspruch zu strecken: Statt 12 Monate vollen Satz получают Eltern 24 Monate lang den halben Satz. Dies unterstützt eine längere Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile. Seit der Einführung der flexiblen Partnerschaftsmonate können Eltern zudem 4 zusätzliche Elterngeld Plus-Monate beanspruchen, wenn der andere Elternteil ebenfalls in Teilzeit arbeitet (mind. 25 bis 30 Wochenstunden).

Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld nach Nettoeinkommen

Wie viel Elterngeld bekomme ich bei 2000€ Netto?

Bei einem Netto-Einkommen von 2000€ beträgt das Elterngeld 1340€ monatlich (67% Ersatzrate). Der Elterngeld-Rechner berücksichtigt die Freigrenzen: Unter 1000€ steigt der Satz auf bis zu 100%, über 1200€ sinkt er stufenweise. Der Höchstbetrag liegt bei 1800€ monatlich.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus?

Beim Basiselterngeld erhalten Sie 12 Monate lang den vollen Satz (67% des Netto-Einkommens). Beim Elterngeld Plus erhalten Sie 24 Monate lang den halben Satz (33,5% des Netto-Einkommens). In beiden Fällen ist die Gesamtsumme gleich, aber Elterngeld Plus ermöglicht eine längere Teilzeit-Absicherung.

Wie funktioniert der Geschwisterbonus beim Elterngeld?

Der Geschwisterbonus nach § 2a BEEG erhöht das Elterngeld um 10% des jeweiligen monatlichen Elterngeldes, mindestens jedoch 75€ je nachfolgendes Kind. Voraussetzung ist, dass bereits ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Bei Mehrlingsgeburten gibt es zusätzlich 300€ je weiteres Kind.

Was ist die maximale Elterngeldhöhe?

Der Höchstbetrag für Elterngeld beträgt gemäß § 2 Abs. 1 BEEG 1800€ monatlich. Dies gilt für Netto-Einkommen über ca. 2687€ (1800 / 0.67 ≈ 2687€). Der Mindestbetrag liegt bei 300€ monatlich. Bei Bezug von Elterngeld Plus bleibt es bei maximal 900€ (halbierter Höchstbetrag).

Wie wird das Elterngeld bei Geringverdienern berechnet?

Für Netto-Einkommen unter 1000€ steigt die Ersatzrate stufenweise an: Pro 2€ unter 1000€ erhöht sich der Satz um 0,1%. Bei einem Netto von 0€ beträgt die Ersatzrate 100% — das Elterngeld entspricht dann dem Netto-Einkommen, ist aber durch den Mindestbetrag von 300€ nach unten begrenzt.

Kann ich Elterngeld Plus und Basiselterngeld kombinieren?

Ja, es ist möglich, eine Kombination aus Basiselterngeld und Elterngeld Plus zu wählen. Wenn ein Elternteil z.B. 6 Monate Basiselterngeld und dann 12 Monate Elterngeld Plus beansprucht, wird das Elterngeld anteilig berechnet. Die Gesamtlaufzeit kann so flexibel gestaltet werden.

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