Berechnen Sie die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) für Ihr Kind — Schulbedarfspaket (195 €/Jahr), Teilhabe am sozialen Leben (15 €/Monat) und Schulverpflegungszuschuss nach § 28 SGB II.
Bildung und Teilhabe Rechner 2026
BuT-Leistungen für Kinder berechnen (§ 28 SGB II)
Rechtsgrundlage
- § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ↗
Leistungen für Bildung und Teilhabe — Schulbedarf, Ausflüge, Mittagessen, soziale Teilhabe
Gültig ab: 1. 1. 2011
- § 34 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ↗
Bildung und Teilhabe für Sozialhilfebezieher — entsprechende Regelungen wie SGB II
Gültig ab: 1. 1. 2011
Kurz zum Thema
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) wurden 2011 eingeführt und sollen sicherstellen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien gleichberechtigte Chancen auf Bildung und soziale Teilhabe haben. Die Leistungen werden vom Jobcenter (bei Bürgergeld) oder vom Sozialamt (bei Sozialhilfe) erbracht.
Schulbedarfspaket (§ 28 Abs. 3 SGB II)
Schulpflichtige Kinder von 6 bis 17 Jahren erhalten jährlich 195 Euro für Schulmaterial: 130 Euro werden am 1. August ausgezahlt, 65 Euro am 1. Februar. Das Paket deckt Hefte, Stifte, Geodreiecke und ähnliches Schulmaterial ab. Nicht erfasst sind Schulbücher, die meist von der Schule gestellt werden.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (§ 28 Abs. 7 SGB II)
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten bis zu 15 Euro pro Monat für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikschulgebühren, Sportausrüstung oder Teilnahme an kulturellen und sozialen Aktivitäten. Seit 2021 gilt der erhöhte Betrag von 15 Euro (vorher 10 Euro). Die Leistung kann auch für Ferienfreizeiten verwendet werden.
Schulverpflegung (§ 28 Abs. 6 SGB II)
Für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertagesstätte werden die Kosten übernommen, abzüglich eines Eigenanteils von 1 Euro pro Tag. Die Leistung wird direkt an die Einrichtung überwiesen; Eltern zahlen lediglich den Eigenanteil.
Weitere BuT-Leistungen
Neben den oben genannten gibt es weitere BuT-Leistungen: Zuschüsse für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (in voller Höhe), Schülerbeförderung bei zu weitem Schulweg sowie Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist. Diese Leistungen müssen gesondert beantragt und nachgewiesen werden.
Häufig gestellte Fragen zu Bildung und Teilhabe
Wer hat Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf BuT-Leistungen, wenn ihre Familie Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält. Auch Kinder im Asylbewerberleistungsbezug können anspruchsberechtigt sein.
Wie hoch ist das Schulbedarfspaket 2026?
Das Schulbedarfspaket beträgt 195 Euro pro Schuljahr: 130 Euro werden im August (Schuljahresbeginn) und 65 Euro im Februar ausgezahlt. Es gilt für Kinder von 6 bis 17 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.
Was umfasst die Teilhabeleistung?
Die Teilhabeleistung von bis zu 15 Euro pro Monat deckt Beiträge für Sport- oder Musikvereine, kulturelle Angebote und ähnliche Freizeitaktivitäten. Sie kann auch für Ferienfreizeiten verwendet werden.
Wie wird der Mittagessen-Zuschuss berechnet?
Für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung übernimmt das Jobcenter die Kosten abzüglich eines Eigenanteils von 1 Euro pro Schultag. Der staatliche Zuschuss beträgt daher den Gesamtpreis minus 1 Euro pro Tag.
Muss ich BuT-Leistungen beantragen?
Ja, BuT-Leistungen werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern müssen beim zuständigen Jobcenter (bei Bürgergeld) oder beim Sozialamt (bei Sozialhilfe) beantragt werden. Anträge können auch rückwirkend für das laufende Schuljahr gestellt werden.