§ 20 SGB IV

Azubi-Gehalt-Rechner 2026: Berechnen Sie Ihr Nettogehalt als Auszubildender. Der Rechner berücksichtigt die Geringverdienergrenze (325 €/Monat gemäß § 20 Abs. 3 SGB IV), die aktuellen Sozialversicherungssätze und den Grundfreibetrag bei der Lohnsteuer.

Azubi-Gehalt-Rechner 2026

§ 20 SGB IV — Brutto-Netto für Auszubildende

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Letzte Aktualisierung: 15. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Azubi-Gehalt 2026 (Deutschland)

Die Ausbildungsvergütung ist das monatliche Entgelt, das Auszubildende während ihrer Berufsausbildung vom Ausbildungsbetrieb erhalten. Sie ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und steigt in der Regel mit jedem Ausbildungsjahr an. Seit 2020 gibt es eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung (§ 17 BBiG), die für alle Ausbildungsverträge gilt, die keinem Tarifvertrag unterliegen.

Geringverdienergrenze — § 20 SGB IV

Ein zentraler Aspekt für Azubi-Gehälter ist die Geringverdienergrenze von 325 Euro pro Monat. Diese Regelung stammt aus § 20 Absatz 3 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Liegt die monatliche Ausbildungsvergütung bei maximal 325 Euro, muss der Auszubildende keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge zahlen — der Arbeitgeber trägt den gesamten Beitrag allein. In diesem Fall entspricht das Nettogehalt dem Bruttogehalt (vorausgesetzt, es fällt auch keine Lohnsteuer an, was bei diesem Betrag stets der Fall ist).

Sozialversicherungsbeiträge 2026

Übersteigt die Ausbildungsvergütung die 325-Euro-Grenze, gelten die regulären Beitragsanteile für Arbeitnehmer. Die Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7 %) wird hälftig geteilt — der Azubi zahlt 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags. Die Rentenversicherung beträgt 18,6 % insgesamt (Azubi: 9,3 %), die Arbeitslosenversicherung 2,6 % (Azubi: 1,3 %) und die Pflegeversicherung 3,4 % (Azubi: 1,7 %; kinderlose Arbeitnehmer ab 23 zahlen einen Zuschlag). In Summe beträgt der Arbeitnehmeranteil rund 20 bis 21 Prozent des Bruttogehalts.

Lohnsteuer und Grundfreibetrag

Die meisten Auszubildenden zahlen keine oder nur minimale Lohnsteuer, weil ihre Jahresvergütung unter dem Grundfreibetrag liegt. Für das Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag voraussichtlich 12.348 Euro pro Jahr, was einem monatlichen Freibetrag von etwa 1.029 Euro entspricht. Nur wenn die monatliche Bruttovergütung diesen Betrag übersteigt — was vor allem im dritten Ausbildungsjahr bei gut bezahlten Berufen vorkommen kann — fällt Lohnsteuer an. Der Eingangssteuersatz der Einkommensteuer beträgt 14 Prozent und steigt progressiv an.

Praktische Hinweise für Azubis

Auch wenn die meisten Azubis keine Steuererklärung abgeben müssen, kann sich eine freiwillige Abgabe lohnen — insbesondere wenn Fahrtkosten zur Berufsschule, Kosten für Fachbücher oder doppelte Haushaltsführung anfallen. Diese Ausgaben können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Darüber hinaus haben Azubis unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit, wenn die Ausbildungsvergütung zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht und die elterliche Wohnung zu weit vom Ausbildungsort entfernt ist.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Geringverdienergrenze für Azubis?

Die Geringverdienergrenze liegt bei 325 Euro monatlich (§ 20 Abs. 3 SGB IV). Verdient ein Auszubildender bis zu diesem Betrag, trägt der Arbeitgeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge allein. Der Azubi erhält dann Brutto = Netto (abzüglich ggf. Lohnsteuer, die bei diesem Betrag aber nicht anfällt).

Welche Sozialversicherungsbeiträge zahlt ein Azubi?

Bei einem Bruttolohn über 325 €/Monat zahlt der Azubi den regulären Arbeitnehmeranteil: Krankenversicherung (7,3 % + ca. 0,85 % Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,7 %). In Summe sind das rund 20,45 % des Bruttogehalts.

Müssen Azubis Lohnsteuer zahlen?

Die meisten Azubis zahlen keine Lohnsteuer, da ihre Ausbildungsvergütung unter dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 voraussichtlich 12.348 € pro Jahr (1.029 € pro Monat). Erst wenn das Jahresbrutto diesen Betrag übersteigt, fällt Lohnsteuer an — abhängig von der Steuerklasse.

Wie hoch ist die Mindest-Ausbildungsvergütung 2026?

Die Mindestausbildungsvergütung (§ 17 BBiG) wird jährlich angepasst. Sie gilt für Ausbildungsverträge, die nicht unter einen Tarifvertrag fallen. Die genaue Höhe für 2026 hängt von der Anpassung durch das BMBF ab. Im ersten Ausbildungsjahr lag sie 2024 bei 649 €/Monat und steigt jährlich. Die meisten Tarifverträge sehen deutlich höhere Vergütungen vor.

Wird Kirchensteuer bei Azubis einbehalten?

Kirchensteuer fällt nur an, wenn der Azubi einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehört UND Lohnsteuer zahlt. Da die meisten Azubis unter dem Grundfreibetrag liegen und keine Lohnsteuer zahlen, fällt in der Regel auch keine Kirchensteuer an. Der Solidaritätszuschlag wurde 2021 für die meisten Einkommen abgeschafft und betrifft Azubis nicht.

Können Azubis Werbungskosten absetzen?

Ja, Auszubildende können in ihrer Steuererklärung Werbungskosten geltend machen — z. B. Fahrtkosten zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb, Fachbücher oder Arbeitskleidung. Wenn die tatsächlichen Kosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €/Jahr) übersteigen, lohnt sich die Einzelaufstellung.

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