Wie viel Bürgergeld steht Ihnen 2026 zu? Unser Rechner ermittelt Ihren Anspruch nach Haushaltsgröße — Regelbedarf 563 € für Einzelpersonen, plus Unterkunftskosten, minus anrechenbares Einkommen nach § 11b SGB II.
Bürgergeld Berechnung Rechner 2026
Bürgergeld-Anspruch berechnen — Regelbedarf + KdU − anrechenbares Einkommen (§§ 19-22 SGB II)
Rechtsgrundlage
- §§ 19-20 Sozialgesetzbuch II (SGB II) ↗
Regelbedarf 2026: 563 € Alleinstehend, 506 € je Partner, Kinder 357–471 €
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II) ↗
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 11b Sozialgesetzbuch II (SGB II) ↗
Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Gültig ab: 1. 1. 2026
Bürgergeld 2026 — Regelbedarf, Unterkunft und Einkommensfreibeträge
Was ist Bürgergeld nach SGB II?
Das Bürgergeld ist seit dem 1. Januar 2023 die zentrale Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Menschen in Deutschland und ersetzt das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II, umgangssprachlich „Hartz IV"). Es sichert das soziokulturelle Existenzminimum für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Die Berechnung erfolgt nach den §§ 19–22 SGB II.
Regelbedarf 2026 nach Haushaltsgröße
Der Regelbedarf richtet sich nach der Regelbedarfsstufe (§ 20 SGB II): Für Alleinstehende und Alleinerziehende gilt Stufe 1 mit 563 € monatlich. In einer Paarbedarfsgemeinschaft erhalten beide Partner je 506 € (Stufe 2). Kinder und Jugendliche erhalten altersgestaffelt: 0–6 Jahre: 357 €, 7–13 Jahre: 390 €, 14–17 Jahre: 471 €. Die Beträge werden jährlich durch das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) angepasst.
Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II)
Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft (KdU)— also Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten —, sofern diese angemessen sind. In der ersten 12-monatigen Karenzzeit nach Antragstellung werden Wohnkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen. Danach gelten Angemessenheitsgrenzen je nach Wohnort.
Einkommensfreibeträge nach § 11b SGB II
Wer trotz Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten. Nach § 11b SGB II gilt: Die ersten 100 € sind vollständig anrechnungsfrei. Von 100 € bis 520 € bleiben 20 % frei, von 520 € bis 1.000 € weitere 10 %. Vom Bruttoeinkommen werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20,6 % für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) abgezogen, bevor die Freibeträge berechnet werden.
Unterschied Bürgergeld und Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Personen mit geringem Einkommen, dienicht im Bürgergeld-Bezug sind. Bürgergeld-Empfänger erhalten keine zusätzliches Wohngeld — die Wohnkosten sind bereits im Bürgergeld enthalten (§ 22 SGB II KdU-Regelung). Der Antrag auf Bürgergeld wird beim Jobcenter gestellt, Wohngeld beim Wohnungsamt.
Häufige Fragen zum Bürgergeld
Was ist Bürgergeld und wer hat Anspruch?
Bürgergeld ist seit Januar 2023 der Nachfolger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Anspruch haben erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 67 Jahren, die hilfebedürftig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Antragstellung erfolgt beim zuständigen Jobcenter.
Wie hoch ist Bürgergeld 2026?
Der Regelbedarf 2026 beträgt 563 € für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1) und 506 € je Person für Paare (Stufe 2). Hinzu kommen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II) sowie ggf. Mehrbedarfe. Kinder erhalten je nach Alter 357 € (0–6 J.), 390 € (7–13 J.) oder 471 € (14–17 J.).
Wie wird Einkommen beim Bürgergeld angerechnet?
Nach § 11b SGB II gilt: Die ersten 100 € sind frei (Grundfreibetrag). Von 100 € bis 520 € bleiben 20 % anrechnungsfrei. Von 520 € bis 1.000 € bleiben 10 % frei. Über 1.000 € wird alles angerechnet. Sozialversicherungsbeiträge werden zuvor vom Bruttoeinkommen abgezogen.
Was sind Kosten der Unterkunft beim Bürgergeld?
Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 SGB II umfassen Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten. Das Jobcenter übernimmt diese, sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenze richtet sich nach dem lokalen Mietmarkt — in Großstädten liegen die Grenzen deutlich höher als im ländlichen Raum.
Was änderte sich mit der Bürgergeld-Reform 2023?
Mit der Bürgergeld-Reform zum 1. Januar 2023 wurden Hartz IV und ALG II durch das Bürgergeld ersetzt. Wesentliche Änderungen: höheres Schonvermögen (15.000 € pro Person nach Karenzzeit), 12-monatige Karenzzeit bei Wohnkosten, stärkere Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung, erhöhte Freibeträge sowie das neue Bürgergeld-Prinzip (Kooperation statt Sanktionen).