Berechnen Sie den gesamten Regelbedarf Ihres Haushalts nach aktuellen 2026-Sätzen. Alleinstehende erhalten 563 €/Monat, Paare je 506 €. Für Kinder gelten altersgruppenspezifische Beträge von 357 bis 471 €. Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft (separat).
Bürgergeld Regelbedarf Aktuell 2026 (SGB II)
Regelbedarfe nach §§ 20–23 SGB II — alle aktuellen Beträge 2026
Rechtsgrundlage
- § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ↗
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts — Erwachsene 2026
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 23 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ↗
Regelbedarfe Kinder — Stufen 4–6 (2026)
Gültig ab: 1. 1. 2026
Bürgergeld Regelbedarf 2026 — alles Wichtige
Der Regelbedarf ist der zentrale Bestandteil des Bürgergelds (SGB II). Er soll den monatlichen Lebensunterhalt für grundlegende Bedürfnisse abdecken — Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die Unterkunftskosten werden separat als Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) übernommen.
Regelbedarfsstufen 2026 im Überblick
Für 2026 gelten folgende monatliche Regelbedarfe: Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 € (Stufe 1). Jede Person in einer Paargemeinschaft erhält 506 € (Stufe 2), also gemeinsam 1.012 €. Für Kinder und Jugendliche gibt es altersgruppenspezifische Beträge: Kinder bis 6 Jahre erhalten 357 € (Stufe 6), Kinder von 7 bis 13 Jahren 390 € (Stufe 5) und Jugendliche von 15 bis 17 Jahren 471 € (Stufe 4). Kinder von 14 Jahren fallen in der Regel unter Stufe 4 oder 5, je nach Einzelfall.
Ermittlung des Regelbedarfs — EVS und Fortschreibung
Die Höhe des Regelbedarfs basiert auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die statistisch die tatsächlichen Ausgaben einkommensschwacher Haushalte erfasst. Die EVS wird alle fünf Jahre erhoben. In den Zwischenjahren wird der Regelbedarf anhand eines Mischindex fortgeschrieben: zu 70 % anhand der Preisentwicklung der regelbedarfsrelevanten Güter und zu 30 % anhand der Nettolohnentwicklung. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Januar.
Was ist durch den Regelbedarf gedeckt?
Der Regelbedarf umfasst nach § 20 SGB II insbesondere: Nahrungsmittel und Getränke, Bekleidung und Schuhe, Körperpflegeprodukte, Haushaltsgegenstände und kleinere Reparaturen, Strom und Haushaltsenergie (ohne Heizung), Kommunikation (Telefon, Internet, Briefporto), Mobilitätskosten (ÖPNV) sowie Freizeit, Unterhaltung und Kultur in bescheidenem Maß. Nicht enthalten sind die Kosten für Unterkunft und Heizung — diese werden zusätzlich übernommen.
Sonderbedarfe und Mehrbedarfe
Neben dem Regelbedarf können Mehrbedarfe nach § 21 SGB II beantragt werden, z.B. für Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit Behinderung oder Personen mit kostenaufwendiger Ernährung aus medizinischen Gründen. Einmalige Bedarfe (z.B. Erstausstattung für Wohnung oder Kleidung bei Schwangerschaft/Geburt) können nach § 24 SGB II gesondert beantragt werden. Zusätzlich gibt es Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder (§ 28 SGB II).
Häufig gestellte Fragen zum Bürgergeld Regelbedarf
Wie hoch ist der Bürgergeld Regelbedarf 2026?
Der Regelbedarf 2026 beträgt für Alleinstehende und Alleinerziehende 563 € monatlich (Regelbedarfsstufe 1). Jede Person in einer Paargemeinschaft erhält 506 € (Stufe 2). Für Kinder und Jugendliche gelten eigene Stufen: 0–6 Jahre 357 €, 7–13 Jahre 390 €, 15–17 Jahre 471 €.
Was ist im Regelbedarf enthalten?
Der Regelbedarf deckt den gesamten Lebensunterhalt außer Unterkunft und Heizung: Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung), persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Wie wird der Regelbedarf jährlich angepasst?
Der Regelbedarf wird nach § 28 SGB XII jährlich zum 1. Januar angepasst. Grundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die alle fünf Jahre durchgeführt wird. In den Zwischenjahren erfolgt eine Fortschreibung anhand des Mischindex aus Preisentwicklung (70%) und Lohnentwicklung (30%).
Was ist der Unterschied zwischen Regelbedarf und Gesamtbedarf?
Der Regelbedarf deckt nur den laufenden Lebensunterhalt ohne Wohnkosten. Der Gesamtbedarf umfasst zusätzlich die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in angemessener Höhe sowie eventuelle Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende, Schwangere oder Personen mit Behinderung).
Gibt es höheren Regelbedarf für Alleinerziehende?
Der Regelbedarf selbst ist für Alleinerziehende identisch mit dem für andere Alleinstehende (563 €). Allerdings haben Alleinerziehende Anspruch auf einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II: 36 % des Regelbedarfs bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei/drei Kindern unter 16 Jahren, sonst 12 % je Kind, maximal 60 % des Regelbedarfs.
Gilt der Regelbedarf auch für die Sozialhilfe (SGB XII)?
Ja — die Regelbedarfe sind in der Anlage zu § 28 SGB XII festgelegt und gelten sowohl für das Bürgergeld (SGB II) als auch für die Sozialhilfe (SGB XII). Die Höhe ist identisch; nur die Stufenzuordnung kann leicht abweichen, da SGB XII mehr Haushaltssituationen unterscheidet.