§ 162 SGB III

Berechnen Sie Ihren neuen Arbeitslosengeld-Anspruch bei erneutem Bezug nach § 162 SGB III. Der Rechner berücksichtigt Restanspruchsanrechnung (wenn Abstand unter 12 Monaten) und ermittelt den Gesamtanspruch in Tagen.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2024 · Gültig für: 2026 · Version: 2026-DE

Rechtsgrundlage

Erneuter ALG-Anspruch nach § 162 SGB III: Restanspruchsanrechnung

Wer nach einem ersten Bezug von Arbeitslosengeld wieder arbeitet und dann erneut arbeitslos wird, hat in der Regel einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I). § 162 SGB III regelt, wie der alte Restanspruch dabei behandelt wird. Die Kernfrage: Liegt weniger oder mehr als 1 Jahr zwischen altem und neuem Anspruch?

Die 12-Monats-Grenze

Die entscheidende Trennlinie liegt bei 12 Monaten. Vergehen zwischen dem Ende des alten ALG-Anspruchs und dem neuen Antrag weniger als 12 Monate, wird der alte Restanspruch auf den neuen Grundanspruch angerechnet. Der neue Grundanspruch richtet sich nach § 147 SGB III (Versicherungszeit × 0,5, bis zu altersabhängigen Höchstgrenzen).

Berechnung des Grundanspruchs nach § 147 SGB III

Pro 2 Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung in der Rahmenfrist (30 Monate vor Antragstellung) entsteht 1 Monat Anspruchsdauer. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate (12 VM), die Höchstdauer je nach Alter: bis 49 Jahre = 12 Monate, 50–54 Jahre = 15 Monate, 55–57 Jahre = 18 Monate, ab 58 Jahre = 24 Monate (jeweils mit entsprechend langer Versicherungszeit).

Praktisches Beispiel

Herr M. (Alter 45) war 24 Monate in einer Stelle versichert (neuer Grundanspruch: 12 Monate = 360 Tage). Er hatte beim alten Anspruch noch 90 Tage Restanspruch und der Abstand beträgt 8 Monate. Anrechnung: 90 Tage. Gesamtanspruch: 360 − 90 = 270 Tage (9 Monate).

Häufig gestellte Fragen zum erneuten ALG-Anspruch

Was regelt § 162 SGB III?

§ 162 SGB III bestimmt, was beim erneuten Arbeitslosengeld-Anspruch mit dem alten Restanspruch passiert. Wenn zwischen dem Ende des alten Anspruchs und dem neuen Antrag weniger als 1 Jahr liegt, wird der alte Restanspruch auf den neuen Grundanspruch angerechnet. Liegt der Abstand bei 12 Monaten oder mehr, entfällt die Anrechnung und es zählt der volle neue Grundanspruch.

Wie lange dauert der ALG-I-Anspruch?

Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Versicherungszeit (Beschäftigungsmonate) und dem Alter beim Antrag (§ 147 SGB III). Grundregel: Je 2 Versicherungsmonate = 1 Monat ALG, mindestens 6 Monate. Maximal 12 Monate (unter 50 Jahren). Ab 50 Jahren: bis 15 Monate, ab 55 Jahren: bis 18 Monate, ab 58 Jahren: bis 24 Monate — jeweils mit entsprechend langer Versicherungszeit.

Was passiert mit meinem alten Restanspruch?

Haben Sie noch einen alten Restanspruch und werden innerhalb von 12 Monaten erneut arbeitslos, wird der Restanspruch auf den neuen Grundanspruch angerechnet. Der Restanspruch "verbraucht" also Teile des neuen Anspruchs. Beispiel: Neuer Grundanspruch 360 Tage, Restanspruch 90 Tage, Abstand 6 Monate → Gesamtanspruch = 360 − 90 = 270 Tage.

Wann verfällt ein alter ALG-Anspruch?

Ein alter ALG-Anspruch verfällt, wenn: (1) die Rahmenfrist (in der Regel 2 Jahre vor Antragstellung) überschritten ist und der neue Anspruch völlig unabhängig entsteht, oder (2) mehr als 12 Monate zwischen altem Restanspruch und neuem Antrag liegen — dann findet keine Anrechnung mehr statt. Restansprüche selbst können auch verfallen, wenn sie nicht zeitnah geltend gemacht werden.

Wie errechne ich meine Versicherungszeit?

Zur Versicherungszeit zählen alle Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung in der Rahmenfrist (2 Jahre vor ALG-Antrag). Auch Zeiten mit Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elternzeit und Wehrdienstzeiten können berücksichtigt werden. Zeiten der Selbstständigkeit zählen nicht, außer bei freiwilliger Versicherung.

Kann ich meinen alten Anspruch "aufsparen"?

Ja, wenn Sie nach einem kurzen Bezug wieder arbeiten und die Rahmenfrist noch nicht abgelaufen ist, bleibt der Restanspruch erhalten. Nehmen Sie erst nach 12 Monaten oder mehr erneut ALG in Anspruch, beginnt die Berechnung neu — ohne Anrechnung des Rests. Dieses "Aufsparen" kann vorteilhaft sein, wenn Sie nur kurzzeitig Arbeit suchen und dann eine neue Stelle finden.

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