Berechnen Sie den gesetzlichen Pflicht-Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. Bei Neuverträgen ab 2022 sind mindestens 15 % der Entgeltumwandlung verpflichtend. Der Rechner zeigt Zuschuss, SV-Ersparnis und Gesamtbeitrag. § 1a BetrAVG, gültig 2026.
bAV Arbeitgeber-Zuschuss Rechner 2026
Gesetzlicher Mindest-Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge (§ 1a BetrAVG)
Rechtsgrundlage
- § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ↗
Pflicht-Arbeitgeberzuschuss: mindestens 15 % der Entgeltumwandlung bei Neuverträgen ab 2022
Gültig ab: 1. 1. 2022
- § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ↗
Anpassungspflicht des Arbeitgebers bei Betriebsrenten
Gültig ab: 1. 1. 2001
Kurz zum Thema
Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu leisten. Diese Regelung gilt für alle Neuverträge und seit 2022 auch für Verträge, die zwischen 2019 und 2021 geschlossen wurden. Die Grundlage bildet § 1a Abs. 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Der Zuschuss soll die Arbeitnehmer an den Sozialversicherungsersparnissen beteiligen, die der Arbeitgeber durch die Gehaltsumwandlung erzielt.
Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung verzichtet ein Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts, der stattdessen direkt in eine Betriebsrentenversicherung eingebracht wird. Dieser Betrag ist bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West sozialversicherungsfrei und bis zu 8 % der BBG steuerfrei. 2026 bedeutet das: ca. 302 €/Monat SV-frei und ca. 604 €/Monat steuerfrei. Da der Arbeitnehmer weniger sozialversicherungspflichtiges Gehalt hat, spart auch der Arbeitgeber SV-Beiträge. Diese Ersparnis muss der Arbeitgeber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG mindestens zu 15 % als Zuschuss weitergeben.
Unterschied: Altvertrag, Übergangsvertrag, Neuvertrag
Die Pflicht zur Arbeitgeberbeteiligung hängt vom Vertragsabschluss ab. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden ("Altverträge"), bestand keine gesetzliche Zuschussverpflichtung — diese können freiwillig bestehen, sind aber nicht vorgeschrieben. Für Verträge aus den Jahren 2019 bis 2021 galt eine Übergangsregelung, die den Pflichtbeitrag schrittweise eingeführt hat. Seit dem 1. Januar 2022 gilt der Mindestbeitrag von 15 % für alle Vertragsarten.
Häufig gestellte Fragen zum bAV Arbeitgeberzuschuss
Wie hoch ist der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur bAV?
Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber seit 2022 mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss leisten — sofern er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge spart.
Was gilt für ältere bAV-Verträge (vor 2019)?
Für Altverträge vor 2019 bestand keine Pflicht zur Arbeitgeberbeteiligung. Für Verträge aus 2019–2021 galt eine Übergangsregelung — seit 1.1.2022 gilt für diese ebenfalls der Pflichtbetrag von 15 %.
Wie viel spare ich durch die Entgeltumwandlung?
Durch Entgeltumwandlung sparen Sie Steuern und SV-Beiträge auf den umgewandelten Betrag. Bei 200 €/Monat Entgeltumwandlung können Sie ca. 60–80 € netto sparen, da der Betrag brutto eingebracht wird.
Was ist die beitragsfreie Grenze für Entgeltumwandlung?
Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) können SV-frei umgewandelt werden. 2026 sind das ca. 302 €/Monat. Bis zu 8 % sind steuerfrei (inkl. Arbeitgeberzuschuss).
Kann der Arbeitgeber mehr als 15 % zahlen?
Ja, 15 % ist nur das gesetzliche Minimum. Viele Arbeitgeber zahlen mehr — entweder aus Tarifvertrag oder freiwillig. Zum Beispiel übernehmen manche Arbeitgeber ihre eigene SV-Ersparnis vollständig als Zuschuss.