Die Erwerbsminderungsrente sichert Menschen ab, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Entscheidend ist die Zurechnungszeit nach § 59 SGB VI: Die Rentenversicherung rechnet so, als ob Sie bis zum Regelalter (67) weitergearbeitet hätten — das erhöht die Rente besonders bei jungen Betroffenen erheblich.
Erwerbsminderungsrente Rechner 2026
Monatliche EM-Rente inkl. Zurechnungszeit nach § 43 SGB VI
Rechtsgrundlage
- § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ↗
Rente wegen Erwerbsminderung — volle und halbe EM, Rentenartfaktor
Gültig ab: 1. 1. 2001
- § 59 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ↗
Zurechnungszeit — Ergaenzung der Versicherungszeiten bis Regelalter 67
Gültig ab: 1. 1. 2001
Erwerbsminderungsrente — Berechnung und Voraussetzungen
Grundlagen der Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nach § 43 SGB VI ist eine der wichtigsten Absicherungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie greift, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen — etwa durch Krankheit oder Unfall — nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit im üblichen Umfang nachzugehen. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit (die es in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2001 nicht mehr gibt) bezieht sich die Erwerbsminderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Es gibt zwei Stufen: die volle und die halbe Erwerbsminderung. Wer vollständig erwerbsgemindert ist, kann weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein. Wer halb erwerbsgemindert ist, kann drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten. Die halbe EM-Rente beträgt die Hälfte der vollen EM-Rente, ausgedrückt durch den Rentenartfaktor (1,0 bzw. 0,5).
Die Zurechnungszeit — wichtige Leistungsverbesserung
Ein entscheidender Vorteil der EM-Rente ist die Zurechnungszeit nach § 59 SGB VI. Sie gleicht den Nachteil aus, dass jemand durch die Erwerbsminderung keine weiteren Rentenanwartschaften aufbauen kann. Die Rentenversicherung rechnet die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 67. Lebensjahr (Regelalter) hinzu — als hätte der Versicherte in diesem Zeitraum weitergarbeitet und Entgeltpunkte im Durchschnitt der bisherigen Versicherungszeit gesammelt.
Für junge Betroffene ist dieser Effekt besonders stark: Wer mit 35 Jahren erwerbsgemindert wird, erhält Zurechnungszeit von 32 Jahren. Die durchschnittlichen Entgeltpunkte aus den bisherigen Versicherungsjahren werden auf diese 32 Jahre hochgerechnet und der Rente gutgeschrieben. Ohne Zurechnungszeit wäre die Rente drastisch geringer.
Voraussetzungen und Wartezeit
Für die EM-Rente sind zwei Wartezeiten erforderlich: Erstens die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zweitens müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet worden sein (Drei-von-Fünf-Regel). Diese Regel entfällt, wenn die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt ist oder die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder bestimmte Wehrdienstbeschädigungen eingetreten ist.
Hinzuverdienst und Anrechnung
Neben der EM-Rente kann in begrenztem Umfang hinzuverdient werden. Die genauen Hinzuverdienstgrenzen werden jährlich angepasst und hängen vom Grad der Erwerbsminderung ab. Bei voller EM-Rente ist nur ein geringer Zuverdienst erlaubt, bei halber EM sind höhere Beträge möglich. Überschreitungen können dazu führen, dass die Rente gekürzt oder ganz wegfällt. Wichtig: Die EM-Rente ist steuer- und sozialabgabenpflichtig — der in diesem Rechner ausgewiesene Betrag ist der Bruttobetrag vor Abzügen.
Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Bei voller Erwerbsminderung kann man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten, bei halber Erwerbsminderung zwischen 3 und 6 Stunden.
Was ist die Zurechnungszeit bei der EM-Rente?
Die Zurechnungszeit ist eine besondere Leistungsverbesserung: Die Rentenversicherung rechnet so, als hätten Sie bis zum Regelalter (67) weitergearbeitet. Dadurch fließen die fiktiven Entgeltpunkte für die Zeit zwischen Rentenbeginn und dem 67. Lebensjahr in die Rentenberechnung ein — ein wichtiger Faktor bei jungen Antragstellern.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die EM-Rente hängt von den erworbenen Entgeltpunkten, der Zurechnungszeit und dem aktuellen Rentenwert ab. Bei voller EM gilt ein Rentenartfaktor von 1,0, bei halber EM von 0,5. Die Formel lautet: Gesamte EP (inkl. Zurechnungszeit) × Rentenwert × Rentenartfaktor.
Was sind die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente?
Sie benötigen mindestens 5 Jahre allgemeine Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, davon in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge. Zudem muss ein Arzt die Erwerbsminderung festgestellt haben.
Was ist der Unterschied zwischen voller und halber Erwerbsminderung?
Volle Erwerbsminderung: Sie können weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein — Rentenartfaktor 1,0. Halbe Erwerbsminderung: 3 bis unter 6 Stunden täglich möglich — Rentenartfaktor 0,5, also die Hälfte der vollen EM-Rente.
Wird die EM-Rente auf andere Einkünfte angerechnet?
Ja, wenn Sie neben der EM-Rente Arbeitseinkommen erzielen, gibt es Hinzuverdienstgrenzen. Bei voller EM gilt eine strenge Grenze (ca. 17.820 € jährlich in 2026). Bei halber EM sind höhere Zuverdienste möglich. Die Rente kann auch auf Sozialleistungen wie Krankengeld angerechnet werden.