Berechnen Sie Ihre staatliche Riester-Förderung für 2025: Grundzulage 175 €, Kinderzulage (300 € oder 185 € je Kind) und den erforderlichen Mindesteigenbeitrag. Prüfen Sie, ob Ihr eingezahlter Beitrag für die volle Zulage ausreicht.
Riester Zulage Rechner 2025
Grundzulage, Kinderzulage und Mindesteigenbeitrag — § 84 EStG
Rechtsgrundlage
- § 84 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Grundzulage 175 € pro Jahr
Gültig ab: 1. 1. 2018
- § 86 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Mindesteigenbeitrag 4 % des Einkommens (mind. 60 €)
Gültig ab: 1. 1. 2018
Riester-Rente 2025: Zulagen und Förderung
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die 2002 eingeführt wurde. Sie richtet sich in erster Linie an rentenversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamte. Der Staat fördert den Aufbau privater Altersvorsorge durch direkte Zulagen und Steuervergünstigungen. Die relevanten gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 79 ff. EStG (Abschnitt XI).
Grundzulage: 175 Euro pro Jahr
Die Grundzulage nach § 84 EStG beträgt seit der Anhebung 2018 einheitlich 175 € pro Jahr. Sie steht jedem unmittelbar Förderberechtigten zu, der den Mindesteigenbeitrag eingezahlt hat. Bei Zusammenveranlagung können beide Ehepartner die Grundzulage erhalten, sofern beide eigene Riester-Verträge haben.
Kinderzulage: 300 Euro oder 185 Euro je Kind
Zusätzlich zur Grundzulage gibt es eine Kinderzulage nach § 85 EStG. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 € pro Jahr. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gilt ein niedrigerer Satz von 185 €. Voraussetzung ist, dass für das Kind Kindergeld bezogen wird. Die Kinderzulage wird grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, dem das Kindergeld ausgezahlt wird.
Mindesteigenbeitrag: 4 Prozent des Einkommens
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss der Sparer nach § 86 EStG einen Mindesteigenbeitrag einzahlen. Dieser berechnet sich als 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der staatlichen Zulagen. Mindestens müssen jedoch stets 60 € pro Jahr selbst eingezahlt werden (Sockelbetrag). Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält die Zulage nur anteilig.
Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug
Neben den direkten Zulagen können Riester-Sparer ihre Beiträge inklusive Zulagen als Sonderausgaben nach § 10a EStG steuerlich geltend machen — bis zu 2.100 € pro Jahr. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch: Übersteigt der Steuervorteil die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz erstattet. Für Besserverdienende ist dieser Steuervorteil oft lukrativer als die direkten Zulagen.
Lohnt sich Riester noch?
Die Rentabilität der Riester-Rente wird kontrovers diskutiert. Klar profitieren Geringverdiener mit Kindern, da die Zulagen einen erheblichen Teil der Einzahlung ausmachen können. Besserverdienende profitieren vor allem vom Steuervorteil. Für Singles mit mittlerem Einkommen und ohne Kinder ist das Rendite-Risiko-Verhältnis oft weniger günstig. Wichtig ist immer der Vertragsvergleich: Kosten und Garantiezins variieren stark zwischen Anbietern.
Häufige Fragen zur Riester-Zulage
Wie hoch ist die Riester-Grundzulage 2025?
Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr (seit 2018 unverändert). Zusätzlich gibt es 300 € Kinderzulage je Kind geboren ab 2008, oder 185 € für Kinder geboren vor 2008.
Was ist der Mindesteigenbeitrag?
Um die volle Zulage zu erhalten, müssen mindestens 4 % des Vorjahreseinkommens eingezahlt werden, abzüglich der staatlichen Zulage. Mindestens 60 €/Jahr müssen immer selbst eingezahlt werden.
Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?
Alle rentenversicherungspflichtig Beschäftigten, Beamte, bestimmte Selbständige und mittelbar Förderberechtigte (z.B. nicht berufstätiger Ehepartner eines Berechtigten) haben Anspruch.
Lohnt sich Riester noch 2025?
Für Geringverdiener und Familien mit Kindern lohnt sich Riester durch staatliche Zulagen oft noch. Bei Besserverdienern überwiegt der Steuervorteil bei der Abzugsfähigkeit als Sonderausgabe (§ 10a EStG).
Was passiert wenn man Riester kündigt?
Bei Kündigung müssen alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden (schädliche Verwendung). Alternativen: Beiträge ruhend stellen oder Vertrag übertragen.