§ 13 5. VermBG

Berechnen Sie Ihre jährliche Arbeitnehmersparzulage und die Gesamteinzahlung über die Vertragslaufzeit. Der Rechner berücksichtigt Arbeitgeberzuschuss, Eigenbeitrag und Einkommensgrenze — für Fondssparplan, Bausparvertrag und Banksparbuch.

Vermögenswirksame Leistungen Rechner 2026

VwL-Anspruch und Arbeitnehmersparzulage — § 13 5. VermBG

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Letzte Aktualisierung: 17. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Vermögenswirksame Leistungen 2026: So funktioniert die VwL-Förderung

Vermögenswirksame Leistungen (VwL) sind eine Form der staatlich geförderten Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Das 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) regelt, welche Anlageformen gefördert werden und wie hoch die staatliche Arbeitnehmersparzulage ist. Viele Tarifverträge verpflichten Arbeitgeber zur Zahlung von VwL — der Betrag variiert je Branche zwischen 6 € und 40 € monatlich.

Arbeitnehmersparzulage: 20% für Fondssparpläne

Die attraktivste Form der VwL-Anlage ist der Fondssparplan (Aktienfonds). Der Staat fördert Einzahlungen mit 20 % Arbeitnehmersparzulage auf bis zu 400 € pro Jahr — das ergibt maximal 80 € staatliche Zulage jährlich. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen 40.000 € (Einzelveranlagung) bzw. 80.000 € (Zusammenveranlagung) nicht übersteigt.

Bausparvertrag: 9,1% Förderung

Für VwL in Bausparverträge gilt eine niedrigere Förderquote von 9,1 % auf bis zu 470 € pro Jahr — das sind maximal 43 € staatliche Zulage. Bausparer profitieren zusätzlich von der Wohnungsbauprämie, wenn das Einkommen die entsprechenden Grenzen nicht überschreitet. Die Kombination beider Förderungen kann attraktiv sein.

Banksparbuch: Keine staatliche Förderung

Klassische Banksparbücher und Festgeldanlagen erhalten keine Arbeitnehmersparzulage. Trotzdem können VwL-Zahlungen des Arbeitgebers hierhin umgeleitet werden — der Arbeitgeberzuschuss bleibt für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei, auch wenn keine staatliche Zulage hinzukommt.

Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses

Der VwL-Arbeitgeberzuschuss ist für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei — bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen. Das ist ein indirekter Vorteil, der oft übersehen wird: 40 € VwL vom Arbeitgeber kosten den Arbeitnehmer keine Steuern oder SV-Beiträge, während eine direkte Gehaltserhöhung um 40 € nach Abzügen deutlich weniger auf dem Konto hinterlässt.

Sperrfristen und vorzeitige Kündigung

VwL-Anlagen unterliegen gesetzlichen Sperrfristen. Fondssparpläne haben eine Sperrfrist von 7 Jahren ab dem ersten Einzahlungsjahr. Bausparverträge benötigen 7 Jahre Ansparzeit plus 1 Jahr Ruhezeit. Eine vorzeitige Kündigung führt grundsätzlich zum Verlust der staatlichen Arbeitnehmersparzulage — allerdings gibt es Ausnahmen für bestimmte Lebensereignisse wie Arbeitslosigkeit, Hausbau oder Heirat.

Häufige Fragen zu VwL und Arbeitnehmersparzulage

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

VwL können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhalten, sofern ein Anspruch im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart ist. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch — nur eine staatliche Förderung wenn gezahlt wird.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Eine staatliche Förderung von 20 % auf bis zu 400 € VwL-Einzahlungen pro Jahr bei Fondssparplänen, für Einkommen ≤ 40.000 € zvE (Einzel). Maximum: 80 €/Jahr.

Lohnen sich VwL für Besserverdiener?

Besserverdiener über der Einkommensgrenze (40.000 € zvE) erhalten keine Arbeitnehmersparzulage, profitieren aber weiterhin vom Arbeitgeberzuschuss — dieser ist für sie steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wie lange ist die Sperrfrist?

VwL-Fondssparpläne haben eine gesetzliche Sperrfrist von 7 Jahren. Bausparverträge benötigen 7 Jahre Anspar- und 1 Jahr Ruhezeit. Vorzeitige Kündigung führt zum Verlust der Sparzulage.

Kann man VwL kündigen?

Vorzeitige Kündigung ist bei bestimmten Ausnahmen möglich (z.B. Arbeitslosigkeit, Heirat, Hausbau), ohne die Sparzulage zu verlieren. Ohne solche Gründe verfällt die staatliche Förderung.

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