§ 113 SGB VI

Berechnen Sie die persönlichen Entgeltpunkte nach § 113 SGB VI — Zusammensetzung aus Beitragszeiten, Zuschlägen und Abschlägen.

Letzte Aktualisierung: 7. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die persönlichen Entgeltpunkte nach § 113 SGB VI sind das zentrale Element der Rentenberechnung in Deutschland. Sie werden ermittelt, indem alle Entgeltpunkte addiert und Abschläge subtrahiert werden. Das Ergebnis wird mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, um die monatliche Rente zu berechnen.

Komponenten

Die Summe setzt sich zusammen aus den EP aus der gesamten Versicherungsbiografie (Beitragszeiten, Ersatzzeiten), den Zuschlägen (z.B. aus Kindererziehung, Versorgungsausgleich) und abzüglich der Abschläge (bei vorzeitiger Inanspruchnahme).

Berechnung der Rente

Monatliche Rente = Persönliche EP × Aktueller Rentenwert (39,90 € 2026). Wer z.B. 40 EP hat, erhält eine Altersrente von ca. 1.596 €/Monat ohne Abschläge.

Häufig gestellte Fragen

Was sind persönliche Entgeltpunkte?

Die persönlichen Entgeltpunkte sind die Summe aller Entgeltpunkte, die einem Versicherten für seine Rentenberechnung zugrunde gelegt werden. Sie setzen sich zusammen aus den EP aus Beitragszeiten, Zuschlägen (z.B. aus Kindererziehung) und abzüglich Abschlägen.

Welche Komponenten fließen in die persönlichen Entgeltpunkte ein?

Die persönlichen Entgeltpunkte bestehen aus: (1) EP aus Beitragszeiten, (2) EP aus Kindererziehungszuschlag, (3) Zuschläge aus Versorgungsausgleich/Rentensplitting, (4) abzüglich Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn.

Wie wirken sich Abschläge auf die Rente aus?

Abschläge reduzieren die persönlichen Entgeltpunkte und damit die monatliche Rente. Maximal sind Abschläge von 10,8 EP möglich (entsprechend 3 Jahren früherer Rente). Jeder fehlende EP bedeutet ca. 39,90 € weniger Rente/Monat (2026).

Was ist ein Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich gleicht Rentenansprüche aus, die während einer Ehe zwischen Eheleuten erworben wurden. Bei Scheidung werden die EP zwischen den Partnern geteilt — dies kann zu Zuschlägen oder Abschlägen führen.

Wie viele EP braucht man für eine gute Rente?

Durchschnittlich werden für eine auskömmliche Rente ca. 40–45 EP benötigt (ca. 1.600–1.800 €/Monat). Dies entspricht 40–45 Jahren Durchschnittsverdienst. Geringere Einkommen erzielen entsprechend weniger EP.

Verwandte Rechner

Persönliche Entgeltpunkte § 113 SGB VI Rechner 2026 | RuleCalc | RuleCalc