§ 1617 BGB

Pruefen Sie die Voraussetzungen der Namensaenderung nach § 1617i BGB.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Pruefen Sie die Voraussetzungen der Namensaenderung nach § 1617i BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Berechnung gemäß § 1617 BGB

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 1617. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 1617 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Haeufig gestellte Fragen

Wann kann ein Volljaehriger seinen Geburtsnamen aendern?

Nach § 1617i BGB kann eine volljaehrige Person den Geburtsnamen, den sie von einem Elternteil erhalten hat, wieder annehmen, wenn sie den Namen des anderen Elternteils fuehrt.

Was prueft dieser Rechner?

Der Rechner prueft die Voraussetzungen der Namensaenderung nach § 1617i BGB auf Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte.

Welche gesetzliche Grundlage gilt?

Die gesetzliche Grundlage bildet § 1617 des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB). Den amtlichen Gesetzestext finden Sie auf gesetze-im-internet.de.

Welche Angaben werden fuer die Pruefung benoetigt?

Bitte geben Sie die erforderlichen Werte in den Rechner ein. Die Pruefung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs, insbesondere § 1617 BGB.

Ersetzt der Rechner eine Rechtsberatung?

Nein. Der Rechner dient ausschliesslich der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewaehr.

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