§ 1617 BGB

Pruefen Sie die Voraussetzungen der Namensaenderung nach § 1617i BGB.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Pruefen Sie die Voraussetzungen der Namensaenderung nach § 1617i BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Berechnung gemäß § 1617 BGB

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 1617. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 1617 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Haeufig gestellte Fragen

Wann kann ein Volljaehriger seinen Geburtsnamen aendern?

Nach § 1617i BGB kann eine volljachhrige Person den Geburtsnamen, den sie von einem Elternteil erhalten hat, wieder annehmen, wenn sie den Namen des anderen Elternteils fuehrt.

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