Pruefen Sie die Voraussetzungen der Namensaenderung nach § 1617i BGB.
Rechtsgrundlage
- § 1617 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Pruefen Sie die Voraussetzungen der Namensaenderung nach § 1617i BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Berechnung gemäß § 1617 BGB
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 1617. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet § 1617 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.
Haeufig gestellte Fragen
Wann kann ein Volljaehriger seinen Geburtsnamen aendern?
Nach § 1617i BGB kann eine volljachhrige Person den Geburtsnamen, den sie von einem Elternteil erhalten hat, wieder annehmen, wenn sie den Namen des anderen Elternteils fuehrt.