§ 6a BKGG

Kinderzuschlag-Rechner 2026: Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag nach § 6a BKGG. Bis zu 292 € pro Kind zusätzlich zum Kindergeld — für Familien, die ohne den Zuschlag auf Bürgergeld angewiesen wären.

Kinderzuschlag-Rechner (KiZ) 2026

§ 6a BKGG — Bis zu 292 € pro Kind

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Letzte Aktualisierung: 15. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Kinderzuschlag 2026

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Familienleistung für Eltern mit niedrigem Einkommen, die im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt ist. Er wurde 2005 eingeführt, um zu verhindern, dass Familien allein wegen ihrer Kinder auf Leistungen der Grundsicherung (heute Bürgergeld) angewiesen sind. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und beträgt im Jahr 2026 maximal 292 € pro Kind und Monat. Zusammen mit dem Kindergeld von 255 € ergibt sich damit eine monatliche Unterstützung von bis zu 547 € pro Kind.

Voraussetzungen für den Anspruch

Anspruch auf Kinderzuschlag haben Eltern, die mindestens 900 € brutto verdienen (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) und deren Einkommen zwar den eigenen Bedarf deckt, aber nicht für den Bedarf der gesamten Familie ausreicht. Erhebliches Vermögen schließt den Anspruch aus. Die Prüfung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst wird das Mindesteinkommen geprüft, dann der Gesamtbedarf der Familie ermittelt und schließlich das überschüssige Einkommen auf den Kinderzuschlag angerechnet. Die Anrechnung beträgt 45 % — das bedeutet, von jedem Euro über dem Eigenbedarf werden 45 Cent vom maximalen Kinderzuschlag abgezogen.

Berechnung im Detail

Unser Rechner nutzt eine vereinfachte Berechnung, die den tatsächlichen Anspruch abschätzt. Die offizielle Berechnung durch die Familienkasse ist komplexer und berücksichtigt weitere Faktoren wie konkretes Nettoeinkommen, Wohngeldanspruch, Unterhaltsleistungen und das Alter der Kinder (unterschiedliche Regelbedarfsstufen). Das Ergebnis unseres Rechners ist daher eine Orientierung — für den verbindlichen Bescheid wenden Sie sich an Ihre zuständige Familienkasse. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bietet auch einen KiZ-Lotsen an, der online eine erste Einschätzung liefert.

Bildung und Teilhabe

Ein oft übersehener Vorteil des Kinderzuschlags sind die damit verbundenen Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6b BKGG. KiZ-Familien haben automatisch Anspruch auf kostenloses Mittagessen in Schule und Kita, ein Schulbedarfspaket von 195 € pro Jahr, Lernförderung bei Bedarf, Zuschüsse für Klassenfahrten und Ausflüge sowie 15 € monatlich für Vereinsmitgliedschaften, Musikschule oder andere Freizeitaktivitäten. Diese Sachleistungen können den finanziellen Vorteil des Kinderzuschlags erheblich steigern. Insgesamt ist der Kinderzuschlag eine der wichtigsten Sozialleistungen für Familien in der Einkommensgrenzzone zwischen Selbstversorgung und Grundsicherung.

Häufig gestellte Fragen

Wer bekommt Kinderzuschlag?

Kinderzuschlag erhalten Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber nicht genug für den Bedarf der gesamten Familie. Das Mindesteinkommen liegt bei 900 € brutto für Paare und 600 € für Alleinerziehende. Gleichzeitig darf das Einkommen nicht so hoch sein, dass kein Bedarf für den Zuschlag besteht.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Der maximale Kinderzuschlag beträgt 2026 bis zu 292 € pro Kind und Monat. Der tatsächliche Betrag hängt vom Einkommen und den Wohnkosten der Familie ab. Das Einkommen, das über den Eigenbedarf der Eltern hinausgeht, wird zu 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Kann ich Kinderzuschlag und Bürgergeld gleichzeitig beziehen?

Nein, Kinderzuschlag und Bürgergeld schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus. Der Kinderzuschlag wurde geschaffen, damit Familien nicht auf Bürgergeld angewiesen sind. Wenn das Einkommen plus Kinderzuschlag plus Wohngeld den Bedarf deckt, entfällt der Bürgergeld-Anspruch. Die Familienkasse prüft dies automatisch.

Wie wird das Einkommen auf den Kinderzuschlag angerechnet?

Vom Bruttoeinkommen der Eltern wird zunächst der Eigenbedarf (Regelbedarf plus Wohnkosten) abgezogen. Von dem verbleibenden Einkommen werden 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet. Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes und wird separat berücksichtigt.

Welche Vorteile bringt der KiZ-Bezug außerdem?

Neben dem monatlichen Geldbetrag haben KiZ-Bezieher Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 6b BKGG): kostenloses Mittagessen in Schule und Kita, Schulbedarfspaket (195 € pro Jahr), Lernförderung, vergünstigte ÖPNV-Tickets und Zuschüsse für Vereinsmitgliedschaften und Freizeitaktivitäten der Kinder.

Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Der Antrag kann online über das Portal der Familienkasse gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für sechs Monate. Danach muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.

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