Berechnen Sie den Gesamtmindestunterhalt für Ihre Kinder in verschiedenen Altersstufen. Geben Sie die Anzahl der Kinder pro Altersstufe ein — der Rechner summiert die Einzelbeträge nach MinUhV und berücksichtigt die hälftige Kindergeldanrechnung gemäß § 1612b BGB.
Rechtsgrundlage
- § 1 Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV) ↗
Mindestunterhalt minderjähriger Kinder — drei Altersstufen
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 1612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Mindestunterhalt minderjähriger Kinder — Verweis auf MinUhV
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 1612b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt
Gültig ab: 1. 1. 2026
Mindestunterhalt in Deutschland: MinUhV und BGB erklärt
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ist in Deutschland durch die Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV) geregelt und bildet die absolute Untergrenze des Kindesunterhalts. Die Verordnung wird jährlich angepasst und orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum, das im Existenzminimumbericht der Bundesregierung festgestellt wird. Für das Jahr 2026 gelten drei Altersstufen mit unterschiedlichen Beträgen: Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren erhalten mindestens 486 Euro monatlich, Kinder von 6 bis 11 Jahren mindestens 558 Euro und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren mindestens 653 Euro.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzliche Basis bildet § 1612a BGB, der den Mindestunterhalt definiert und auf die Mindestunterhaltsverordnung verweist. Die Verordnung ermächtigung ergibt sich aus § 1612a Abs. 4 BGB. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG), geteilt durch zwölf Monate und kaufmännisch gerundet. Diese Kopplung an das Steuerrecht stellt sicher, dass der Mindestunterhalt das Existenzminimum des Kindes abdeckt und regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst wird.
Kindergeldanrechnung nach § 1612b BGB
Bei der Berechnung des tatsächlichen Zahlbetrags wird das Kindergeld teilweise angerechnet. Nach § 1612b BGB gilt: Wenn ein Elternteil Barunterhalt leistet (also Geld zahlt statt das Kind zu betreuen), wird das Kindergeld hälftig auf den Unterhalt angerechnet. Das bedeutet bei einem Kindergeld von 259 Euro pro Kind (2026) einen Abzug von 129,50 Euro vom Mindestunterhalt. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld vollständig angerechnet, da beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Die Hälfteanrechnung bei Minderjährigen berücksichtigt, dass der betreuende Elternteil seinen Unterhalt durch Pflege und Erziehung erbringt.
Berechnung bei mehreren Kindern
Wenn ein Unterhaltspflichtiger für mehrere Kinder in verschiedenen Altersstufen zahlt, wird der Mindestunterhalt für jedes Kind einzeln nach seiner Altersstufe berechnet und die Beträge aufsummiert. Die Kindergeldanrechnung erfolgt ebenfalls pro Kind. Dieser Rechner ermöglicht die komfortable Berechnung des Gesamtbetrags für bis zu zehn Kinder je Altersstufe. Liegt das Einkommen des Pflichtigen über dem Selbstbehalt, kann der Unterhalt über den Mindestunterhalt hinausgehen — die Düsseldorfer Tabelle gibt hierfür Orientierungswerte.
Unterhaltsvorschuss bei Nichtzahlung
Kann der barunterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht leisten oder verweigert die Zahlung, können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Dieser wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt und entspricht dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergelds. Der Staat fordert den Vorschuss anschließend vom säumigen Elternteil zurück. Die Höhe richtet sich ebenfalls nach den drei Altersstufen der MinUhV.
Häufige Fragen zum Mindestunterhalt
Was ist der Mindestunterhalt nach MinUhV?
Der Mindestunterhalt ist der gesetzlich festgelegte Mindestbedarf eines minderjährigen Kindes. Er wird durch die Mindestunterhaltsverordnung (MinUhV) jährlich angepasst und richtet sich nach dem sächlichen Existenzminimum des Kindes. Für 2026 betragen die Sätze 486 € (0–5 J.), 558 € (6–11 J.) und 653 € (12–17 J.).
Warum gibt es drei Altersstufen?
Die drei Altersstufen spiegeln den steigenden Bedarf von Kindern wider. Junge Kinder (0–5) haben geringere Kosten als Schulkinder (6–11), und Jugendliche (12–17) haben den höchsten Bedarf. Die Stufen orientieren sich am steuerlichen Existenzminimum.
Wie wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Nach § 1612b BGB wird bei Barunterhalt das Kindergeld hälftig auf den Bedarf angerechnet. Bei einem Kindergeld von 259 € pro Kind (2026) werden also 129,50 € vom Mindestunterhalt abgezogen. Der verbleibende Betrag ist der Zahlbetrag.
Gilt der Mindestunterhalt auch für volljährige Kinder?
Nein, die MinUhV regelt nur den Unterhalt für minderjährige Kinder (0–17 Jahre). Für volljährige Kinder in Ausbildung richtet sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, wobei das volle Kindergeld angerechnet wird.
Was passiert, wenn ich den Mindestunterhalt nicht zahlen kann?
Der Mindestunterhalt ist die absolute Untergrenze. Kann ein Unterhaltspflichtiger diesen nicht leisten, kann der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragt werden. Der Staat springt dann bis zum Mindestunterhalt ein.
Wie verhält sich der Mindestunterhalt zur Düsseldorfer Tabelle?
Der Mindestunterhalt bildet die unterste Stufe (Einkommensgruppe 1) der Düsseldorfer Tabelle. Bei höherem Einkommen des Unterhaltspflichtigen kann der Unterhalt über den Mindestunterhalt hinausgehen — die Düsseldorfer Tabelle gibt dafür Richtwerte.