Berechnen Sie den Unterhaltsvorschuss 2025 für Alleinerziehende nach UVG § 2. Geben Sie Altersstufe, Kindergeldbezug und bereits gezahlten Unterhalt ein — der Rechner ermittelt die monatliche UVG-Leistung nach Abzug von Kindergeld und Unterhaltszahlungen.
Unterhaltsvorschuss Rechner 2025 — UVG § 2
Rechtsgrundlage
- § 2 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ↗
Höhe der Unterhaltsleistung — Mindestunterhalt abzgl. Kindergeld
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 1 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ↗
Anspruchsvoraussetzungen — Kinder bis 17 Jahre
Gültig ab: 1. 7. 2017
- § 1612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Mindestunterhalt minderjähriger Kinder
Gültig ab: 1. 1. 2025
Kurz zum Thema: Unterhaltsvorschuss 2025
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für alleinerziehende Elternteile, deren Kinder keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Er wird nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gewährt und orientiert sich am Mindestunterhalt nach § 1612a BGB. Seit der Reform 2017 gilt der Anspruch ohne zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag des Kindes — vorher war die Leistung auf 72 Monate und Kinder bis 12 Jahre beschränkt.
Berechnung des Unterhaltsvorschusses
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem geltenden Mindestunterhalt. Für 2025 gelten folgende Mindestunterhaltssätze: 0–5 Jahre: 480 €, 6–11 Jahre: 551 €, 12–17 Jahre: 645 €. Von diesem Betrag wird das halbe Kindergeld (127,50 € bei 255 € Kindergeld 2025) abgezogen. Zusätzlich wird bereits gezahlter Kindesunterhalt des anderen Elternteils angerechnet. Der verbleibende Betrag ist der monatliche Unterhaltsvorschuss, der vom Jugendamt ausgezahlt wird.
Voraussetzungen und Besonderheiten
Anspruchsberechtigt sind Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, der ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt lebend ist. Der betreuende Elternteil darf nicht in einer neuen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Für Kinder ab 12 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen: Das Kind darf keine SGB-II-Leistungen beziehen, oder der alleinerziehende Elternteil muss ein eigenes Einkommen von mindestens 600 € brutto monatlich nachweisen. Der Staat fordert die geleisteten Vorschüsse vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück, sofern dieser leistungsfähig ist. Die Rückgriffsmöglichkeiten werden durch das Jugendamt geprüft und durchgesetzt.
Kindergeldanrechnung und Zusammenspiel mit anderen Leistungen
Das Kindergeld wird zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, weil es beiden Elternteilen zusteht und die andere Hälfte bereits beim betreuenden Elternteil verbleibt. Bei Bezug von Bürgergeld (SGB II) wird der Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Wohngeld hingegen wird nicht angerechnet. Für Kinder ab 12 Jahren im SGB-II-Bezug besteht der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur, wenn der alleinerziehende Elternteil mindestens 600 € brutto verdient. Diese Regelung soll Anreize zur Erwerbstätigkeit schaffen und den Leistungsbezug auf besonders bedürftige Familien konzentrieren.
Häufig gestellte Fragen zum Unterhaltsvorschuss
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 17 Jahre (seit 2017), wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Das Kind muss beim Antragsteller leben und dieser darf nicht in einer neuen Ehe leben.
Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Seit 2017 wird Unterhaltsvorschuss ohne zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Vorher gab es eine 72-Monats-Grenze. Ab 12 Jahren muss nachgewiesen werden, dass das Kind keine Sozialleistungen bezieht (außer Wohngeld).
Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige später zahlt?
Der Staat tritt in die Unterhaltsrechte ein und kann vom unterhaltspflichtigen Elternteil Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse fordern. Der Anspruch des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil geht auf den Staat über.
Ist Unterhaltsvorschuss einkommensabhängig?
Der Unterhaltsvorschuss selbst ist nicht einkommensabhängig — er berechnet sich nach dem Mindestunterhalt. Aber ab einem bestimmten Einkommen des Alleinerziehenden kann der Kindergeldbezug beeinflusst werden, und SGB-II-Leistungen werden angerechnet.
Kann ich Unterhaltsvorschuss und Unterhaltszahlung gleichzeitig erhalten?
Ja, wenn der andere Elternteil weniger als den Mindestunterhalt zahlt, wird der Unterhaltsvorschuss auf die Differenz begrenzt. Zahlt er z.B. 200 € (Mindestunterhalt 551 €), gibt es 351 € − 127,50 € = 223,50 € Unterhaltsvorschuss.
Wo wird der Unterhaltsvorschuss beantragt?
Der Antrag wird beim zuständigen Jugendamt gestellt. Das ist in der Regel das Jugendamt am Wohnort des alleinerziehenden Elternteils. Die Bearbeitung dauert je nach Gemeinde zwischen 2 und 8 Wochen.