Berechnen Sie die Kosten für eine Vorsorgevollmacht in Deutschland — je nach Art (Beglaubigung, Beurkundung oder selbst geschrieben), Vermögenswert und optionaler ZVR-Registrierung. Grundlage: § 1896 BGB und GNotKG.
Vorsorgevollmacht Kosten Rechner
Rechtsgrundlage
- § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Voraussetzungen der Betreuung
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 45 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ↗
Wert bei Vollmachten
Gültig ab: 1. 1. 2024
Vorsorgevollmacht: Kosten, Formen und praktische Hinweise
Eine Vorsorgevollmacht gehört zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten, die jeder Erwachsene erstellen sollte. Sie ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu benennen, die im Fall eigener Handlungsunfähigkeit — etwa durch schwere Krankheit, Unfall oder Demenz — stellvertretend rechtliche, medizinische und finanzielle Entscheidungen treffen kann. Ohne eine solche Vollmacht muss das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen — ein Verfahren, das Zeit kostet und bei dem die betroffene Person keinen Einfluss auf die Auswahl hat.
Drei Formen der Vorsorgevollmacht
In Deutschland gibt es drei übliche Formen: Die selbst geschriebene Vollmacht ist kostenlos und für einfache Angelegenheiten ausreichend, wird aber von Banken und Grundbuchämtern oft nicht anerkannt. Die notarielle Beglaubigung der Unterschrift (20–70 € nach GNotKG) bestätigt die Identität des Vollmachtgebers und wird von den meisten Institutionen akzeptiert. Die notarielle Beurkundung bietet den höchsten Schutz — der Notar prüft den gesamten Inhalt, stellt die Geschäftsfähigkeit fest und verwahrt eine Ausfertigung. Die Kosten richten sich nach dem GNotKG und dem geschätzten Vermögenswert.
Gebührenberechnung nach GNotKG
Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt die Notargebühren einheitlich. Für eine Vorsorgevollmacht wird gemäß § 45 GNotKG der Geschäftswert aus dem geschätzten Reinvermögen des Vollmachtgebers ermittelt. Die 1,0-fache Gebühr aus dem Geschäftswert bildet die Basis bei Beurkundung. Bei einer reinen Beglaubigung fällt nur die 0,2-fache Gebühr an (mindestens 20 €, maximal 70 €). Hinzu kommen Auslagenpauschalen und gegebenenfalls Umsatzsteuer.
Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)
Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist freiwillig, aber dringend empfohlen. Sie kostet einmalig 15,50 € und stellt sicher, dass Betreuungsgerichte die Vollmacht schnell finden können. Ohne Registrierung besteht die Gefahr, dass ein Gericht trotz bestehender Vollmacht einen Betreuer bestellt, weil es von der Vollmacht keine Kenntnis hat. Über 6 Millionen Vollmachten sind bereits im ZVR registriert.
Ergänzende Verfügungen
Neben der Vorsorgevollmacht empfiehlt es sich, eine Patientenverfügung (medizinische Wünsche) und eine Betreuungsverfügung (Hinweise an das Gericht) zu erstellen. Diese können beim Notar zusammen mit der Vorsorgevollmacht beurkundet werden (Mehrkosten ca. 100 €) oder kostenlos selbst verfasst werden. Alle drei Dokumente zusammen bilden ein vollständiges Vorsorgepaket für den Ernstfall.
Häufig gestellte Fragen zu Vorsorgevollmacht Kosten
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, im Fall eigener Handlungsunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Demenz) rechtliche und medizinische Entscheidungen zu treffen. Ohne Vollmacht muss ein Betreuer vom Gericht bestellt werden — das dauert länger und Sie haben keinen Einfluss auf die Auswahl.
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Nicht zwingend, aber empfohlen. Eine selbst geschriebene Vollmacht reicht für viele Alltagsangelegenheiten. Für Grundstücksgeschäfte, Bankgeschäfte und Immobilientransaktionen ist notarielle Beglaubigung oder Beurkundung meist Voraussetzung. Banken akzeptieren private Vollmachten oft nicht.
Was kostet die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister?
Die Registrierung einer Vorsorgevollmacht im ZVR (Bundesnotarkammer) kostet 15,50 € einmalig. Bei Aktualisierungen fallen erneut Gebühren an. Die Registrierung erleichtert Betreuungsgerichten das Auffinden der Vollmacht und verhindert unnötige Betreuungsbestellungen.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine konkrete Person, sofort zu handeln (kein Gericht nötig). Die Betreuungsverfügung gibt dem Gericht Hinweise, wen es als Betreuer bestellen soll — das Gericht entscheidet aber letztlich selbst. Idealerweise erstellt man beides zusammen.
Kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen?
Ja, solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen — formlos oder schriftlich. Holen Sie alle Ausfertigungen zurück und informieren Sie Banken und beteiligte Stellen. Im ZVR sollte die Registrierung gelöscht werden.
Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?
Die Notarkosten richten sich nach dem GNotKG und dem Geschäftswert (geschätztes Vermögen). Eine einfache Beglaubigung kostet 20–70 €. Eine vollständige Beurkundung kostet je nach Vermögenswert zwischen 75 € (bis 10.000 €) und über 3.500 € (ab 2 Mio. €).