§ 63 WpHG

Ist eine Anlage für Sie geeignet nach § 63 WpHG? MiFID II-Geeignetheitsprüfung: Geben Sie Ihre Kenntnisse, Anlageziel, Liquidität und Risikobereitschaft ein — der Rechner bewertet die Geeignetheit und empfiehlt eine maximale Aktienquote.

Letzte Aktualisierung: 3. 1. 2018 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

§ 63 WpHG Geeignetheitsprüfung 2026 — MiFID II und Anlageberatung

§ 63 WpHG: Geeignetheitsprüfung nach MiFID II

Die Geeignetheitsprüfung nach § 63 Abs. 7 WpHG verpflichtet jeden Anlageberater und Portfolioverwalter, vor einer Empfehlung die individuelle Situation des Anlegers umfassend zu analysieren. Geprüft werden: Kenntnisse und Erfahrungen (welche Produkte kennt der Kunde?), finanzielle Verhältnisse (Einkommen, Vermögen, Verlustfähigkeit), Anlageziele (Renditeerwartung, Nachhaltigkeit) und Risikotragfähigkeit (objektiv und subjektiv). Dies setzt Art. 25 der MiFID II-Richtlinie (2014/65/EU) um.

Liquiditätsquote und Risikotragfähigkeit

Ein wichtiges Kriterium ist die Liquiditätsquote — das Verhältnis der Anlagesumme zum gesamten liquiden Vermögen. Investiert ein Anleger mehr als 70–80 % seines liquiden Vermögens in eine einzelne Anlage, fehlt die notwendige finanzielle Reserve für Notfälle. Dies erhöht das Gesamtrisiko erheblich und ist bei der Geeignetheitsprüfung negativ zu bewerten. Faustregel: Notfallreserve mindestens 3 Monatsgehälter liquide halten.

§ 64 WpHG: Pflicht zur Geeignetheitserklärung

Nach § 64 Abs. 4 WpHG muss der Anlageberater dem Kunden vor der Transaktion eine Geeignetheitserklärung aushändigen. Sie dokumentiert, warum das empfohlene Produkt zu den Anlageziel, den finanziellen Verhältnissen und dem Anlagehorizont des Kunden passt. Die Erklärung dient auch als Beweisstück bei späteren Schadensersatzklagen. Fehlt die Erklärung oder ist sie fehlerhaft, begründet dies eine gesetzliche Vermutung für eine Pflichtverletzung.

BaFin-Überwachung und Sanktionen

Die BaFin überwacht die Einhaltung der WpHG-Pflichten und kann bei Verstößen Bußgelder bis zu 5 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes verhängen (§ 120 WpHG). Institute sind zur Aufzeichnung und Aufbewahrung aller Anlageempfehlungen und Geeignetheitsnachweise verpflichtet (§ 83 WpHG). Anleger können sich bei der BaFin über Pflichtverstöße beschweren (§ 4b WpHG).

Häufige Fragen zur Geeignetheitsprüfung § 63 WpHG

Was ist die Geeignetheitsprüfung nach § 63 WpHG?

Nach § 63 Abs. 7 WpHG ist ein Anlageberater verpflichtet, vor einer Empfehlung die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden, seine finanziellen Verhältnisse (Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten), seine Anlageziele und seine Risikotragfähigkeit zu ermitteln. Nur Produkte, die diesen individuellen Merkmalen entsprechen, dürfen empfohlen werden (Geeignetheitsprüfung). Dies setzt EU-Recht um (Art. 25 MiFID II, RL 2014/65/EU).

Was ist der Unterschied zwischen Geeignetheit und Angemessenheit?

Geeignetheitsprüfung (§ 63 WpHG) gilt bei Anlageberatung und Portfolioverwaltung: umfassende Prüfung aller Kundendaten. Angemessenheitsprüfung (§ 63 Abs. 10 WpHG) gilt bei reiner Auftragsausführung ohne Beratung: nur Kenntnisse und Erfahrungen werden geprüft — nicht Anlageziele und finanzielle Situation. Execution-Only (§ 63 Abs. 11 WpHG) erfordert keinerlei Prüfung, gilt aber nur für wenige einfache Produkte.

Was muss in die Geeignetheitserklärung nach § 64 WpHG?

Die Geeignetheitserklärung nach § 64 Abs. 4 WpHG muss enthalten: die Empfehlung selbst, warum sie den Anlageziele des Kunden entspricht, warum sie seinen finanziellen Verhältnissen angemessen ist und wie sie zum Anlagehorizont passt. Sie muss vor (!) der Transaktion übergeben werden. Fehlende oder falsche Geeignetheitserklärungen begründen Schadensersatzansprüche.

Was passiert bei falscher oder fehlender Geeignetheitsprüfung?

Verletzt ein Anlageberater die Pflicht zur Geeignetheitsprüfung, kann er nach §§ 280, 311 BGB auf Schadensersatz haften (Anlageberatungshaftung). Der Anleger kann bei fehlerhafter Beratung die Rückabwicklung der Anlage verlangen — bekannt als "Rückabwicklungsanspruch" aus culpa in contrahendo (c.i.c.). Die BaFin kann zudem Bußgelder nach § 120 WpHG verhängen.

Welche Risikoklassen gibt es und was bedeuten sie?

Banken und Broker verwenden unterschiedliche Risikoklassifizierungen. Üblich sind 5 Klassen: RK 1 (konservativ, z. B. Tagesgeld), RK 2 (sicherheitsorientiert, z. B. Anleihen), RK 3 (ausgewogen, z. B. Mischfonds), RK 4 (wachstumsorientiert, z. B. Aktienfonds), RK 5 (spekulativ, z. B. Einzelaktien, Derivate). Die Klassifizierung ist nicht gesetzlich standardisiert — jede Bank kann eigene Klassen verwenden.

Wie oft muss die Geeignetheitsprüfung aktualisiert werden?

Nach EBA/ESMA-Leitlinien (2020) sollte die Geeignetheitsprüfung mindestens jährlich aktualisiert werden, insbesondere bei wesentlichen Änderungen der finanziellen Situation des Kunden. Bei länger andauernder Geschäftsbeziehung müssen Anlageberater aktiv nachfragen und die Prüfung anpassen. Ändern sich Lebensumstände (Pensionierung, Scheidung, Erbschaft), ist eine Aktualisierung unbedingt erforderlich.

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