Berechnen Sie Ihren steuerlichen Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Einfache Gegenüberstellung aller Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG) — ideal für Freiberufler, Selbständige und Kleingewerbetreibende.
EÜR Rechner (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 11 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Zufluss-Abfluss-Prinzip
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Gültig ab: 1. 1. 2026
EÜR — Gewinnermittlung für Freiberufler und Selbständige
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der steuerlichen Gewinnermittlung in Deutschland. Nach § 4 Abs. 3 EStG dürfen Freiberufler, Kleingewerbetreibende und nicht bilanzierungspflichtige Unternehmer ihren Gewinn durch einfache Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln. Das Prinzip ist denkbar simpel: Was reinkommt, minus was rausgeht, ergibt den steuerlichen Gewinn.
Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG
Das zentrale Merkmal der EÜR ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Einnahmen werden erst erfasst, wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto eingeht (Zufluss), und Ausgaben erst dann, wenn sie tatsächlich bezahlt werden (Abfluss). Es zählt also nicht das Rechnungsdatum, sondern der Zahlungszeitpunkt. Eine Ausnahme bildet die sogenannte 10-Tage-Regel für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel: Diese werden dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugeordnet, wenn sie innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel fließen.
Betriebsausgaben in der EÜR
Zu den typischen Betriebsausgaben gehören: Wareneinsatz und Fremdleistungen, Personalkosten (Gehälter, Sozialversicherung), Miete und Raumkosten, Reise- und Fahrtkosten, Versicherungen, Büromaterial, Telefon und Internet sowie Abschreibungen (AfA). Nicht abzugsfähig sind private Lebenshaltungskosten — gemischte Aufwendungen (z.B. beruflich genutzter Pkw) müssen in einen betrieblichen und einen privaten Anteil aufgeteilt werden.
Abschreibungen und AfA-Tabellen
Abschreibungen (§ 7 EStG) verteilen die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 € netto können sofort vollständig abgeschrieben werden. Für höherwertige Güter gelten die amtlichen AfA-Tabellen des BMF. Die Abschreibung mindert den steuerlichen Gewinn und damit die Steuerlast, ohne dass im Abschreibungsjahr ein Geldabfluss stattfindet — ein wichtiger Gestaltungshebel für Freiberufler und Selbständige.
Grenzen der EÜR-Berechtigung
Die EÜR ist nicht für alle Unternehmer zulässig. Wer im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn erzielt hat, muss nach § 141 AO Bücher führen und einen Jahresabschluss (Bilanz und GuV) erstellen. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind grundsätzlich zur Bilanzierung verpflichtet, unabhängig von Umsatz oder Gewinn.
Häufige Fragen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Wer darf die EÜR nutzen?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG dürfen Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Unternehmer nutzen, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Die Grenze liegt bei 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr. Wird eine dieser Grenzen überschritten, ist eine Bilanzierung nach § 5 EStG erforderlich.
Was ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip?
Nach § 11 EStG werden Einnahmen im Zeitpunkt des Zuflusses (Geldeingang) und Ausgaben im Zeitpunkt des Abflusses (Zahlung) erfasst. Entscheidend ist nicht das Rechnungsdatum, sondern wann das Geld tatsächlich fließt. Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel (10-Tage-Regel).
Welche Betriebsausgaben kann ich absetzen?
Grundsätzlich alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG): Wareneinsatz, Personalkosten, Miete, Versicherungen, Büromaterial, Reisekosten, Abschreibungen (AfA) auf Wirtschaftsgüter über 800 € netto. Privatanteile (z.B. Kfz, häusliches Arbeitszimmer) müssen herausgerechnet werden.
Was sind Abschreibungen (AfA)?
Die Absetzung für Abnutzung (§ 7 EStG) verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Computer z.B. werden sofort abgeschrieben (GWG bis 800 € netto oder Sammelposten bis 1.000 €). Gebäude werden über 33–50 Jahre linear abgeschrieben. Für 2024–2028 gilt auch eine degressive AfA für neue Wohngebäude (5%).
Muss ich die EÜR beim Finanzamt einreichen?
Ja, bei Einnahmen über 22.000 € pro Jahr (Anlage EÜR in ELSTER). Unter 22.000 € genügt in der Regel eine formlose Gewinnermittlung. Die EÜR ist Teil der Einkommensteuererklärung und muss elektronisch übermittelt werden.
Wie unterscheidet sich die EÜR von der Bilanzierung?
Die EÜR erfasst nur Zahlungsströme (Zufluss-Abfluss), nicht Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine Bilanz nach § 5 EStG zeigt dagegen das vollständige Vermögen und Schulden zum Stichtag. Die EÜR ist einfacher, aber weniger aussagekräftig. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) müssen immer bilanzieren.