Wie viel Eigenkapital hat Ihre GmbH? Unser Rechner berechnet das Eigenkapital nach § 272 HGB und prüft die Kapitalerhaltung nach § 30 GmbHG — frei ausschüttbares Kapital auf einen Blick.
Rechtsgrundlage
- § 272 Handelsgesetzbuch (HGB) ↗
§ 272 HGB — Eigenkapital: Ausweis des gezeichneten Kapitals, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 30 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ↗
§ 30 GmbHG — Kapitalerhaltung: Das zur Deckung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht ausgezahlt werden
Gültig ab: 1. 1. 2026
Eigenkapital GmbH 2026 — § 272 HGB: Gliederung, Kapitalerhaltung, Ausschüttung
Eigenkapital GmbH § 272 HGB — Grundlagen 2026
Das Eigenkapital einer GmbH ist nach § 272 HGB streng gegliedert und bildet das Herzstück der Bilanz. Es zeigt, welche Mittel die Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung hat und schützt — in Verbindung mit § 30 GmbHG — die Gläubiger vor einer Aushöhlung des Haftungskapitals. Für Geschäftsführer und Gesellschafter ist die korrekte Berechnung des frei ausschüttbaren Eigenkapitals von zentraler Bedeutung.
Kapitalerhaltung (§ 30 GmbHG)
§ 30 GmbHG ordnet an, dass das zur Deckung des Stammkapitals erforderliche Vermögen den Gesellschaftern nicht ausgezahlt werden darf. Das Stammkapital (mindestens 25.000 €) ist damit gebunden — es bildet einen dauerhaften Haftungspuffer für Gläubiger. Nur das darüber hinausgehende Reinvermögen (Aktiva minus Verbindlichkeiten minus Stammkapital) kann ausgeschüttet werden. Maßgebend ist das Reinvermögen, nicht die bilanzielle Eigenkapitalsumme.
Gliederung nach § 272 HGB
Das Eigenkapital gliedert sich in fünf Positionen: Gezeichnetes Kapital (Stammkapital), Kapitalrücklage (Einlagen außerhalb des Stammkapitals), Gewinnrücklagen (thesaurierte Gewinne), Gewinn-/Verlustvortrag (aus Vorjahren) und Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Eigene Anteile sind nach § 272 Abs. 1a HGB als Abzugsposten auszuweisen.
Haftungsrisiken für Geschäftsführer
Geschäftsführer, die § 30 GmbHG-widrige Auszahlungen veranlassen, haften nach § 43 GmbHG persönlich. Empfänger verbotener Zahlungen müssen diese nach § 31 GmbHG zurückgewähren. Bei negativem Eigenkapital ist zudem die Überschuldung nach § 19 InsO zu prüfen und ggf. ein Insolvenzantrag zu stellen — dies ist strafbewehrt (§ 15a InsO).
Häufige Fragen zum GmbH-Eigenkapital § 272 HGB
Wie ist das Eigenkapital einer GmbH nach § 272 HGB gegliedert?
§ 272 HGB schreibt folgende Gliederung vor: I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital), II. Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB), III. Gewinnrücklagen (gesetzliche, satzungsmäßige, andere), IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag, V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Eigene Anteile sind nach § 272 Abs. 1a HGB offen als Abzugsposten auszuweisen.
Was ist der Unterschied zwischen Kapitalrücklage und Gewinnrücklage?
§ 272 Abs. 2 HGB: Die Kapitalrücklage enthält Beträge, die von außen zugeführt wurden — z.B. Aufgelder bei der Ausgabe von Anteilen (Agio), Nachschüsse der Gesellschafter oder Zuzahlungen in das Eigenkapital. Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) entstehen dagegen aus einbehaltenen Gewinnen der Gesellschaft. Diese Unterscheidung ist wichtig für die Ausschüttungsfähigkeit.
Was ist frei ausschüttbares Kapital nach § 30 GmbHG?
§ 30 GmbHG schützt das Stammkapital: Das zur Deckung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf den Gesellschaftern nicht ausgezahlt werden. Frei ausschüttbar ist nur der das Stammkapital überschießende Betrag des Reinvermögens. Dabei ist das Reinvermögen (Aktiva minus Verbindlichkeiten) maßgebend, nicht das bilanzielle Eigenkapital.
Was sind die Folgen einer Auszahlung unter Verletzung des § 30 GmbHG?
§ 31 GmbHG: Der Empfänger einer gegen § 30 GmbHG verstoßenden Zahlung muss diese zurückerstatten — unabhängig von seinem Verschulden. Mitgesellschafter haften subsidiär. § 43 GmbHG: Geschäftsführer, die § 30 GmbHG-widrige Auszahlungen vornehmen, haften der Gesellschaft gegenüber auf Schadensersatz — auch strafrechtliche Konsequenzen (§ 266 StGB — Untreue) sind möglich.
Wann ist das Eigenkapital einer GmbH negativ?
Negatives Eigenkapital entsteht, wenn die Verluste die Summe aller Eigenkapitalpositionen übersteigen. In diesem Fall besteht möglicherweise Überschuldung im Sinne des § 19 InsO, was zur Insolvenzantragspflicht führen kann. Die Fortführungsprognose ist dann zwingend zu prüfen. Negatives Eigenkapital ist im Jahresabschluss als "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen.
Müssen eigene Anteile vom Eigenkapital abgezogen werden?
§ 272 Abs. 1a HGB: Ja — eigene Anteile sind offen als Abzugsposten vor dem Eigenkapital auszuweisen. Sie dürfen nicht als Aktivposten bilanziert werden. Gleichzeitig ist nach § 272 Abs. 1b HGB eine Rücklage für eigene Anteile in gleicher Höhe zu bilden, die aus dem frei verfügbaren Eigenkapital zu entnehmen ist.