Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ermöglicht kleinen und mittleren Betrieben, geplante Investitionen steuerlich vorwegzunehmen. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten — maximal 200.000 € je Wirtschaftsgut — können im Jahr vor der tatsächlichen Investition gewinnmindernd abgezogen werden.
Rechtsgrundlage
- § 7g Einkommensteuergesetz (7g) ↗
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe
Gültig ab: 1. 1. 2026
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG — Steuervorteil für KMU
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ermöglicht kleinen und mittleren Betrieben, geplante Investitionen steuerlich vorwegzunehmen. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten — maximal 200.000 € je Wirtschaftsgut — können im Jahr vor der tatsächlichen Investition gewinnmindernd abgezogen werden.
Voraussetzung ist, dass der Betrieb bestimmte Größenmerkmale nicht überschreitet: Für Bilanzierende gilt ein Betriebsvermögen von max. 235.000 €, für Einnahmen-Überschuss-Rechner ein Gewinn von max. 200.000 € (§ 7g Abs. 1 EStG). Der IAB kann für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gebildet werden, die in den folgenden drei Jahren angeschafft werden.
Wird das Wirtschaftsgut innerhalb von drei Jahren nicht angeschafft, ist der IAB rückgängig zu machen und der entsprechende Veranlagungszeitraum zu korrigieren. Der Zinslauf nach § 233a AO beginnt dann mit dem ursprünglichen Abzug. Zusätzlich kann nach § 7g Abs. 5 EStG eine Sonderabschreibung von 20 % auf die Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren in Anspruch genommen werden.
Besonders attraktiv ist der IAB für Freiberufler, Landwirte und Gewerbetreibende mit mittlerem Gewinn, da der Abzug die Steuerprogression senkt und Liquidität für die geplante Investition schafft.
Häufige Fragen — Investitionsabzugsbetrag Rechner 2026
Wie hoch ist der maximale Investitionsabzugsbetrag 2026?
Der IAB kann bis zu 50 % der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen, maximal 200.000 € je Wirtschaftsgut. Insgesamt darf der Gesamtbetrag aller IAB 200.000 € nicht übersteigen (§ 7g Abs. 1 Satz 4 EStG).
Welche Betriebe können den IAB in Anspruch nehmen?
Anspruch haben Betriebe mit einem Betriebsvermögen von max. 235.000 € (Bilanzierer) oder einem Gewinn von max. 200.000 € (EÜR). Freiberufler, Landwirte und Gewerbetreibende sind gleichermaßen berechtigt, sofern diese Grenzen eingehalten werden.
Für welche Wirtschaftsgüter kann der IAB gebildet werden?
Der IAB ist auf bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt, die ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Nicht anwendbar auf Immobilien, immaterielle Wirtschaftsgüter oder Finanzmittel.
Was passiert wenn die Investition nicht durchgeführt wird?
Der IAB ist rückgängig zu machen, wenn das Wirtschaftsgut nicht innerhalb von 3 Jahren nach dem Jahr der Bildung angeschafft wird. Der Bescheid wird rückwirkend geändert; zudem fallen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO an.
Kann der IAB mit der Sonderabschreibung kombiniert werden?
Ja, nach § 7g Abs. 5 EStG kann zusätzlich eine Sonderabschreibung von 20 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren beansprucht werden. Dies ist unabhängig von der normalen AfA nach § 7 EStG möglich.