Wie viel dürfen Rentner als Selbständige hinzuverdienen? Unser Rechner zeigt die Hinzuverdienstgrenze, mögliche Rentenkürzung und Ihr Netto-Gesamteinkommen — für vorzeitige Altersrente (6.300 €/Jahr) und Erwerbsminderungsrente nach § 34 SGB VI.
Rentner Selbständigkeit — Hinzuverdienstgrenze 2026
§ 34 SGB VI — Hinzuverdienstgrenzen für Rentner mit selbständiger Tätigkeit
Rechtsgrundlage
- § 34 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitiger Altersrente — 6.300 € jährlich (Stand 2026)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 96a Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente — einkommensabhängige Berechnung
Gültig ab: 1. 1. 2026
Hinzuverdienstgrenzen für Rentner — § 34 SGB VI erklärt
Wer darf als Rentner unbegrenzt hinzuverdienen?
Seit dem Jahr 2023 gilt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat (aktuell 67 Jahre für Jahrgänge ab 1964), darf unbegrenzt hinzuverdienen — ohne jegliche Auswirkung auf die Rente. Das gilt sowohl für abhängige Beschäftigung als auch für selbständige Tätigkeiten. § 34 Abs. 2 SGB VI sieht für die Regelaltersrente ausdrücklich keine Hinzuverdienstgrenze mehr vor. Diese Liberalisierung gilt permanent, nicht nur als Corona-Sonderregelung.
Vorzeitige Altersrente und die Grenze von 6.300 € im Jahr
Wer eine vorzeitige Altersrente bezieht (Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze), unterliegt einer Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € pro Jahr (§ 34 Abs. 2 SGB VI, Stand 2026). Wird diese Grenze überschritten, wird die Rente gekürzt. Die Kürzung beträgt 40 % des übersteigenden Betrags — allerdings höchstens bis zur vollen Rentenhöhe. Für Selbständige gilt der Gewinn (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben) als maßgeblicher Hinzuverdienst.
Erwerbsminderungsrente — besondere Regeln für Selbständige
Bei der Erwerbsminderungsrente (§ 96a SGB VI) sind die Hinzuverdienstgrenzen komplexer. Bei voller Erwerbsminderungsrente richtet sich die Grenze nach der individuellen Rentenhöhe und den sogenannten Entgeltpunkten. Als Faustregel gilt: Bei voller Erwerbsminderungsrente beträgt die Grenze etwa das 3-fache der monatlichen Rente × 12. Bei halber Erwerbsminderungsrente ist die Grenze entsprechend höher (ca. 6-fach). Diese vereinfachte Berechnung dient der Orientierung — die exakten Grenzen berechnet die Deutsche Rentenversicherung individuell.
Selbständige Tätigkeit als Rentner — Was zählt als Einkommen?
Für Selbständige und Freiberufler gilt als Hinzuverdienst der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit — also Betriebseinnahmen abzüglich aller Betriebsausgaben. Verluste können nicht mit der Rente verrechnet werden. Der Gewinn wird durch den Einkommensteuerbescheid des Finanzamts nachgewiesen. Die Rentenversicherung fordert diesen Nachweis rückwirkend an — das bedeutet: Es kann zu einer rückwirkenden Rentenkürzung kommen, wenn der Jahresgewinn erst nachträglich festgestellt wird.
Praxistipp: Vorauszahlung und Spitzabrechnung
Da der genaue Jahresgewinn erst nach Steuerjahresabschluss feststeht, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, den voraussichtlichen Gewinn zu schätzen und ggf. freiwillig Kürzungen hinzunehmen — oder die volle Rente zu beziehen und am Jahresende eine Rückzahlung zu leisten. Wer die Grenze deutlich überschreitet, sollte rechtzeitig mit der Rentenversicherung sprechen, um Nachzahlungsforderungen zu vermeiden.
Häufige Fragen zu Rente und Selbständigkeit
Darf ich mit Regelaltersrente selbständig tätig sein?
Ja, unbegrenzt. Seit 2023 gilt: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze (67 Jahre für Jahrgänge ab 1964) erreicht hat, darf ohne jede Einschränkung selbständig tätig sein und Gewinne erzielen — die Rente wird nicht gekürzt. § 34 Abs. 2 SGB VI sieht für die Regelaltersrente ausdrücklich keine Hinzuverdienstgrenze vor.
Was passiert, wenn ich die Hinzuverdienstgrenze überschreite?
Bei vorzeitiger Altersrente wird für jeden Euro, den der Jahresgewinn die Grenze von 6.300 € übersteigt, die Rente um 40 Cent pro Jahr (also ca. 3,33 Cent pro Monat) gekürzt. Die Kürzung ist auf die volle Rentenhöhe begrenzt. Die Rente kann dabei auf einen Mindestbetrag, aber nicht auf null gekürzt werden, solange ein Rentenanspruch besteht.
Muss ich der Rentenversicherung meinen Gewinn melden?
Ja — Selbständige mit vorzeitiger Altersrente oder Erwerbsminderungsrente sind verpflichtet, Änderungen des Einkommens der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Der Nachweis erfolgt durch den Einkommensteuerbescheid. Wer die Meldepflicht verletzt und deshalb zu viel Rente bezogen hat, muss den überzahlten Betrag zurückzahlen.
Gilt die Hinzuverdienstgrenze auch für nebenberufliche Selbständigkeit?
Ja — die Hinzuverdienstgrenze gilt unabhängig davon, ob die selbständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Entscheidend ist allein der erzielte Jahresgewinn. Selbst ein kleines Gewerbe mit geringem Gewinn kann die Grenze bei vorzeitiger Altersrente überschreiten, wenn der Gewinn über 6.300 € liegt.
Wie berechnet die Rentenversicherung den Hinzuverdienst bei Selbständigen genau?
Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn gemäß Einkommensteuerbescheid. Basis ist der Gewinn nach § 15 (Gewerbetreibende) oder § 18 EStG (Freiberufler). Verluste aus anderen Einkunftsarten können nicht mit dem Gewinn verrechnet werden. Bei Besonderheiten (z. B. Sonderabschreibungen, Investitionsabzugsbeträge) kann der steuerliche Gewinn erheblich vom wirtschaftlichen Gewinn abweichen.
Kann ich als Rentner eine GmbH gründen und als Geschäftsführer tätig sein?
Ja, grundsätzlich. Als Gesellschafter-Geschäftsführer erzielen Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Gehalt) und/oder Kapitalerträge (Dividenden). Das Gehalt zählt zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Bei vorzeitiger Altersrente sind auch diese Einkünfte für die Hinzuverdienstgrenze relevant. Eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert, um die optimale Struktur zu finden.