§ 4 EStG

Der Rechner ermittelt Gewinnmarge, Deckungsbeitrag und Mindest-Stundensatz für Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer. Auf Basis von Jahresumsatz, Fixkosten, variablen Kosten, fakturierbaren Stunden und Zielgewinn erhalten Sie alle relevanten Kennzahlen für eine fundierte Preiskalkulation nach § 4 EStG.

Umsatz-Gewinn-Marge Rechner 2026

§ 4 EStG — Gewinn, Marge und Mindest-Stundensatz für Selbständige

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Als Selbständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender hängt Ihr wirtschaftlicher Erfolg maßgeblich davon ab, ob Sie Ihre Preise und Kosten richtig kalkulieren. Die Gewinnmarge, der Deckungsbeitrag und der Mindest-Stundensatz sind die zentralen Kennzahlen für eine nachhaltige Preisgestaltung.

Deckungsbeitrag — die erste Hürde

Der Deckungsbeitrag ist der Betrag, der nach Abzug der variablen Kosten vom Umsatz verbleibt. Er muss mindestens die Fixkosten decken, damit kein Verlust entsteht. Liegt der Deckungsbeitrag oberhalb der Fixkosten, entsteht Gewinn. Die Deckungsbeitragsanalyse hilft zu verstehen, ab welchem Umsatz ein Unternehmen profitabel wird (Break-even-Analyse).

Nettomarge — Rentabilitätsmaßstab

Die Nettomarge (Gewinn / Umsatz × 100) zeigt, wie viel Prozent des Umsatzes als Gewinn verbleiben. Bei Dienstleistungsunternehmen ohne hohen Wareneinsatz sind Margen von 50–70 % möglich, bei handelsorientierten Tätigkeiten mit hohem Wareneinsatz oft nur 5–15 %. Eine Nettomarge unter 10 % signalisiert, dass die Kosten im Verhältnis zum Umsatz sehr hoch sind.

Mindest-Stundensatz — realistische Preiskalkulation

Der Mindest-Stundensatz gibt an, welchen Stundensatz Sie mindestens berechnen müssen, um Ihren Zielgewinn zu erreichen. Er berücksichtigt Fixkosten, variablen Kostenanteil und die tatsächlich fakturierbaren Jahresstunden. Viele Selbständige unterschätzen, dass nur 50–70 % ihrer Arbeitszeit fakturierbar sind — der Rest entfällt auf Akquise, Verwaltung und Weiterbildung.

Ist-Stundensatz — Effizienzindikator

Der effektive Ist-Stundensatz zeigt, wie viel Gewinn pro fakturierter Stunde verbleibt. Er ergibt sich aus dem tatsächlichen Gewinn geteilt durch die fakturierten Jahresstunden. Liegt der Ist-Stundensatz deutlich unter dem Mindest-Stundensatz, deutet das auf zu niedrige Preise oder zu hohe Kosten hin.

Gewinnermittlung nach § 4 EStG

Selbständige und Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz bis 600.000 € oder einem Gewinn bis 60.000 € können die vereinfachte Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG nutzen. Dabei werden tatsächliche Betriebseinnahmen den tatsächlichen Betriebsausgaben gegenübergestellt. Auf den Gewinn fallen Einkommensteuer (mit vierteljährlichen Vorauszahlungen) und bei Gewerbetreibenden Gewerbesteuer (§ 15 EStG, Freibetrag 24.500 €) an.

Häufige Fragen zur Gewinnmarge

Was ist die Gewinnmarge und wie wird sie berechnet?

Die Netto-Gewinnmarge zeigt, welcher Anteil des Umsatzes als Gewinn verbleibt. Sie berechnet sich als: Gewinn / Umsatz × 100. Bei einem Umsatz von 80.000 € und einem Gewinn von 57.000 € beträgt die Marge 71,25 %. Eine hohe Marge bedeutet, dass die Kosten gering sind im Verhältnis zum Umsatz.

Was ist der Deckungsbeitrag?

Der Deckungsbeitrag ist der Betrag, der nach Abzug der variablen Kosten vom Umsatz verbleibt und zur Deckung der Fixkosten sowie zur Gewinnerzielung verwendet wird. Formel: Deckungsbeitrag = Umsatz − variable Kosten. Erst wenn der Deckungsbeitrag die Fixkosten übersteigt, entsteht ein Gewinn.

Wie berechne ich meinen Mindest-Stundensatz als Selbständiger?

Der Mindest-Stundensatz ergibt sich aus dem notwendigen Umsatz zur Erreichung des Zielgewinns geteilt durch die fakturierbaren Jahresstunden. Die Formel berücksichtigt die variablen Kosten: Mindest-Stundensatz = (Fixkosten + Zielgewinn) / (1 − varRate) / Jahresstunden. Bei 15.000 € Fixkosten, 50.000 € Zielgewinn, 10 % variablen Kosten und 1.200 Stunden ergibt sich ca. 60,19 €/h.

Was sind variable und Fixkosten bei Selbständigen?

Fixkosten sind unabhängig vom Umsatz: Büromiete, Versicherungen, Software-Abonnements, Kammerbeiträge, Telefon-Grundgebühr. Variable Kosten steigen mit dem Umsatz: Wareneinkauf, Subunternehmerleistungen, umsatzabhängige Provisionen, Materialkosten. Die korrekte Trennung ist wichtig für die Kalkulation des Mindest-Stundensatzes.

Wie viele fakturierbare Stunden sollte ich planen?

Selbständige können realistisch 1.000–1.400 Stunden pro Jahr fakturieren. Bei 52 Wochen minus 6 Wochen Urlaub und Feiertagen bleiben ca. 46 Arbeitswochen. Davon sind nur 50–70 % tatsächlich fakturierbar — der Rest entfällt auf Akquise, Administration, Weiterbildung und nicht-bezahlte Aufgaben. 1.200 Stunden ist ein realistischer Planwert.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für Selbständige beim Gewinn?

Selbständige und Gewerbetreibende ermitteln den Gewinn nach § 4 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (EÜR bis 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn) oder durch Bilanzierung. Auf den Gewinn fallen Einkommensteuer (ggf. mit 4-facher Vorauszahlung), Gewerbesteuer (§ 15 EStG i.V.m. § 7 GewStG, Freibetrag 24.500 €) und ggf. Umsatzsteuer an.

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