Wie viel Gewerbesteuer bleibt nach der Anrechnung auf die Einkommensteuer tatsächlich übrig? Unser Rechner berechnet den Anrechnungsbetrag nach § 35 EStG (4,0-facher Messbetrag) und zeigt die verbleibende Netto-Belastung bei jedem Hebesatz.
Gewerbesteuer Anrechnung auf ESt Rechner
Rechtsgrundlage
- § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb — 4,0-facher Messbetrag
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ↗
Steuermesszahl 3,5% auf Gewerbeertrag
Gültig ab: 1. 1. 2026
Gewerbesteuer-Anrechnung — so funktioniert § 35 EStG
Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG
Seit 2001 sieht das Einkommensteuergesetz in § 35 eine Steuerermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Ziel ist es, die Doppelbelastung durch Einkommensteuer und Gewerbesteuer zu mildern. Der Anrechnungsfaktor wurde schrittweise von 1,8-fach über 3,8-fach auf den aktuellen Wert von 4,0-fach des Gewerbesteuermessbetrags erhöht. Da die Steuermesszahl 3,5% beträgt (§ 11 Abs. 2 GewStG), wird effektiv ein Betrag von 14% des Gewerbeertrags (4,0 × 3,5%) auf die ESt angerechnet.
Wann gleicht die Anrechnung die GewSt vollständig aus?
Bei einem Hebesatz von exakt 400% beträgt die Gewerbesteuer 14% des Gewerbeertrags (3,5% × 400%). Die Anrechnung beträgt ebenfalls 14% (4,0 × 3,5%). In diesem Fall gleichen sich Gewerbesteuer und Anrechnungsbetrag rechnerisch aus — es entsteht keine Netto-Gewerbesteuerbelastung. Bei niedrigeren Hebesätzen (z.B. ländliche Gemeinden mit 300%) ist die Anrechnung sogar höher als die GewSt — der überschüssige Betrag verfällt jedoch (§ 35 Abs. 1 Satz 5 EStG). Bei höheren Hebesätzen (z.B. München 490%, Frankfurt 460%) entsteht eine tatsächliche Mehrbelastung durch die GewSt.
Begrenzung der Anrechnung in der Praxis
Die Anrechnung nach § 35 EStG unterliegt zwei wichtigen Grenzen: Erstens darf der angerechnete Betrag dietatsächlich gezahlte Gewerbesteuer nicht übersteigen. Zweitens ist die Anrechnung auf dieanteilige Einkommensteuer begrenzt, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Hat ein Steuerpflichtiger neben Gewerbeeinkünften auch andere Einkunftsarten (z.B. Vermietung, Kapitalerträge), wird die ESt anteilig aufgeteilt. Nur der gewerbliche Anteil steht für die Anrechnung zur Verfügung. Bei Verlusten aus anderen Einkunftsarten kann dies dazu führen, dass die gewerblichen Einkünfte den gesamten zvE ausmachen und die Anrechnung voll möglich ist.
Vergleich: Hebesätze deutscher Großstädte
Die Hebesätze variieren in Deutschland erheblich: Berlin 410%, München 490%, Hamburg 470%, Frankfurt 460%, Düsseldorf 440%, Stuttgart 420%. In ländlichen Regionen liegen die Sätze oft bei 300-350%. Für Gründer und Standortwechsler kann die Wahl des Firmensitzes einen spürbaren steuerlichen Unterschied machen. Unser Rechner zeigt Ihnen die exakte Netto-Belastung für jeden beliebigen Hebesatz — und ob sich ein günstigerer Standort rechnerisch lohnt.
Häufige Fragen zur GewSt-Anrechnung
Wer kann Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen?
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können die Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Für GmbH-Gesellschafter gilt dies nicht, da die GmbH selbst Körperschaftsteuer und GewSt zahlt.
Wie hoch ist der Anrechnungsfaktor nach § 35 EStG?
Der Anrechnungsfaktor beträgt das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags (seit 2020, zuvor 3,8-fach). Da der Steuermessbetrag 3,5% des Gewerbeertrags beträgt, wird effektiv 14% des Gewerbeertrags auf die ESt angerechnet. Bei einem Hebesatz von genau 400% gleicht dies die GewSt rechnerisch vollständig aus.
Ab welchem Hebesatz entsteht eine Netto-Gewerbesteuerbelastung?
Rechnerisch beginnt die Netto-Belastung bei einem Hebesatz über ca. 400%. In der Praxis kann die Anrechnung jedoch durch die Begrenzung auf die anteilige ESt auf Gewerbeeinkünfte eingeschränkt sein. Dann entsteht auch bei niedrigeren Hebesätzen eine Restbelastung.
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus: Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5%) × Hebesatz der Gemeinde. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt (mindestens 200%).
Gibt es eine Höchstgrenze für die Anrechnung?
Ja: Die Anrechnung ist doppelt begrenzt. Erstens darf sie nicht höher sein als die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Zweitens darf sie die anteilige Einkommensteuer, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt, nicht übersteigen. Dadurch kann bei Einkünften aus mehreren Quellen ein Anrechnungsüberhang entstehen, der verfällt.