Berechnen Sie Ihre USt-Voranmeldung schnell und präzise — ermitteln Sie die Zahllast oder Erstattung aus Ihren 19%- und 7%-Umsätzen und der abzugsfähigen Vorsteuer nach § 18 UStG.
USt-Voranmeldung Rechner
Rechtsgrundlage
- § 18 Umsatzsteuergesetz (UStG) ↗
Voranmeldung und Vorauszahlung
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) ↗
Vorsteuerabzug
Gültig ab: 1. 1. 2026
USt-Voranmeldung: Pflichten, Fristen und Berechnung
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist eine der zentralen Pflichten für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Deutschland. Sie dient der unterjährigen Abführung der Umsatzsteuerschuld an das Finanzamt. Die Grundlage bildet § 18 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Wer ist zur Voranmeldung verpflichtet?
Grundsätzlich sind alle Unternehmer, die zur Umsatzsteuer veranlagt werden, zur Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind befreit. Auch Unternehmen mit sehr geringer USt-Schuld (unter 1.000 € im Vorjahr) können von der Voranmeldungspflicht befreit werden. Gründer hingegen müssen in den ersten zwei Jahren nach der Unternehmensgründung grundsätzlich monatlich anmelden.
Monats- oder Quartalsanmelder?
Die Häufigkeit der Voranmeldung richtet sich nach der Umsatzsteuerschuld des Vorjahres:
- Monatlich (§ 18 Abs. 1 UStG): USt-Schuld Vorjahr über 7.500 €
- Quartalsweise (§ 18 Abs. 2 UStG): USt-Schuld zwischen 1.000 € und 7.500 €
- Befreiung: USt-Schuld unter 1.000 € im Vorjahr
Auf Antrag kann für monatliche Voranmelder eine Dauerfristverlängerungvon einem Monat gewährt werden. Dafür ist eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorjahres-USt-Schuld zu leisten.
Berechnung der Zahllast
Die Zahllast ergibt sich aus der Differenz zwischen der eingenommenen Umsatzsteuer (Ausgangssteuer) und der abzugsfähigen Vorsteuer (§ 15 UStG):
- Umsatzsteuer aus Umsätzen = Nettoumsatz 19% × 19% + Nettoumsatz 7% × 7%
- Abzugsfähige Vorsteuer = Summe der Vorsteuer aus Eingangsrechnungen
- Zahllast = Umsatzsteuer − Vorsteuer (positiv = Zahlung, negativ = Erstattung)
Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
Unternehmer können die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind: Die Leistung wurde für das Unternehmen bezogen, und es liegt eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG vor. Nicht abzugsfähig ist Vorsteuer für Leistungen, die für steuerfreie Umsätze verwendet werden (§ 15 Abs. 2 UStG).
Fälligkeiten und ELSTER-Übermittlung
Die Voranmeldung und Zahlung sind bis zum 10. des Folgemonats(Monatsanmelder) bzw. 10. des Folgequartals (Quartalsanmelder) einzureichen. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal des Bundeszentralamts für Steuern. Verspätete Abgabe kann zu Verspätungszuschlägen und Säumniszuschlägen führen.
Häufige Steuersätze in der Praxis
Der Regelsteuersatz von 19% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Steuersatz von 7% gilt u.a. für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, kulturelle Veranstaltungen und Personennahverkehr. Bestimmte Leistungen sind nach §§ 4 ff. UStG steuerfrei (z.B. Ärzte, Versicherungen, Banken).
Häufig gestellte Fragen zur USt-Voranmeldung
Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Die USt-Voranmeldung ist eine monatliche oder quartalsweise Erklärung, mit der Unternehmer die Umsatzsteuer-Schuld (Zahllast) oder einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt berechnen und melden (§ 18 UStG). Die Zahllast ergibt sich aus der Differenz zwischen eingenommener USt und abzugsfähiger Vorsteuer.
Wann muss ich monatlich und wann quartalsweise anmelden?
Monatlich: wenn die USt-Schuld im Vorjahr mehr als 7.500 € betrug (§ 18 Abs. 1 UStG). Quartalsweise: wenn die Schuld zwischen 1.000 € und 7.500 € lag (§ 18 Abs. 2 UStG). Unter 1.000 € entfällt die Voranmeldung. Neugründer müssen in den ersten zwei Jahren immer monatlich anmelden.
Wann ist die USt-Voranmeldung fällig?
Die Voranmeldung und die Zahlung sind jeweils bis zum 10. des Folgemonats (Monatsanmelder) bzw. 10. des Folgequartals (Quartalsanmelder) beim Finanzamt einzureichen. Auf Antrag kann eine Dauerfristverlängerung von einem Monat gewährt werden.
Was ist Vorsteuer und wie wird sie abgezogen?
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer auf Eingangsrechnungen bezahlt hat. Sie wird von der Umsatzsteuer-Schuld abgezogen (§ 15 UStG). Voraussetzung: Die Leistung muss für das Unternehmen bezogen worden sein und eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG vorliegen.
Was passiert, wenn die Vorsteuer die Umsatzsteuer übersteigt?
Wenn die Vorsteuer höher ist als die eingenommene Umsatzsteuer, ergibt sich ein Überschuss (negative Zahllast). Das Finanzamt erstattet diesen Betrag. Das kann z.B. bei hohen Investitionen oder Saisongeschäften vorkommen.
Wie wird die Zahllast berechnet?
Zahllast = USt aus Umsätzen − abzugsfähige Vorsteuer. Die USt aus Umsätzen berechnet sich als: (Nettoumsatz 19% × 19%) + (Nettoumsatz 7% × 7%). Die Vorsteuer sind die tatsächlich gezahlten Vorsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen.