§ 43 FamGKG

Die Kosten einer Scheidung hängen vom Verfahrenswert ab — berechnet aus dem dreifachen Monatsnettoeinkommen beider Eheleute minus 750 € je Kind. Geben Sie Ihre Daten ein und erfahren Sie, welche Anwalts- und Gerichtskosten auf Sie zukommen.

Scheidungskosten-Rechner 2026

Anwalts- und Gerichtskosten nach FamGKG § 43 und RVG

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Scheidungskosten in Deutschland 2026

Wie entstehen Scheidungskosten in Deutschland?

Eine Scheidung in Deutschland ist ein gerichtliches Verfahren vor dem Familiengericht. Dadurch entstehen stets Gerichtskosten und mindestens Anwaltskosten für eine Partei — denn im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Die Höhe aller Kosten hängt vom sogenanntenVerfahrenswert ab, der nach § 43 FamGKG berechnet wird.

Der Verfahrenswert nach § 43 FamGKG

Der Verfahrenswert errechnet sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Für jedes minderjährige Kind wird ein Abzug von 750 € vorgenommen. Der Mindestwert beträgt 3.000 €. Je höher das Einkommen, desto teurer wird die Scheidung — eine Deckelung gibt es nicht.

Gerichtsgebühren nach GKG

Das Familiengericht erhebt für das Scheidungsverfahren in der Regel eine 2,0-fache Gebühr aus der GKG-Anlage 2 (Kostenverzeichnis Nr. 1111). Diese Gebühr wird vorab als Gerichtskostenvorschuss fällig. Wer die Scheidung beantragt, zahlt zunächst den Vorschuss und erhält diesen nach rechtskräftiger Scheidung ggf. erstattet (bei Kostenteilung).

Anwaltsgebühren nach RVG

Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Anlage 2. Im Scheidungsverfahren entstehen typischerweise eine Verfahrensgebühr (1,3-fach) und eine Terminsgebühr (1,2-fach) — zusammen 2,5 einfache Gebühren pro Anwalt. Hinzu kommt die Pauschale für Post und Telekommunikation (20 €) sowie 19 % Mehrwertsteuer.

Einvernehmlich vs. streitig

Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht rechtlich nur eine Seite einen Anwalt. Die andere Partei kann ohne anwaltliche Vertretung erscheinen und dem Scheidungsantrag zustimmen. Das spart erheblich Kosten. Bei einer streitigen Scheidung — oder wenn Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensauseinandersetzung gerichtlich geklärt werden müssen — benötigen beide Parteien eigene Anwälte, was die Anwaltskosten verdoppelt.

Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe

Wer die Scheidungskosten nicht selbst tragen kann, hat die Möglichkeit, beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen. Das Gericht prüft anhand des Einkommens und Vermögens, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen oder als zinsloses Darlehen vorgestreckt werden. Anerkannte Schuldnerberatungsstellen und Sozialeinrichtungen helfen beim Ausfüllen der Anträge.

Häufige Fragen zu Scheidungskosten

Wie werden die Scheidungskosten berechnet?

Grundlage für alle Kosten ist der Verfahrenswert (§ 43 FamGKG). Er errechnet sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten abzüglich 750 € je minderjährigem Kind, mindestens jedoch 3.000 €. Auf Basis dieses Werts werden sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltsgebühren nach festen Tabellen berechnet.

Was kosten Gerichtsgebühren bei einer Scheidung?

Das Familiengericht erhebt für das Scheidungsverfahren eine 2,0-fache Gebühr aus der GKG-Gebührentabelle (Kostenverzeichnis Nr. 1111). Bei einem Verfahrenswert von 10.500 € (z.B. 2.000 + 1.500 € Netto, keine Kinder) beträgt die einfache Gebühr 266 €, also Gerichtskosten von 532 €.

Wie viele Anwälte brauche ich bei einer Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht gesetzlich ein Anwalt für eine Partei — die andere Partei muss keinen eigenen Anwalt nehmen. Bei einer streitigen Scheidung oder wenn Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht) streitig sind, benötigen beide Seiten einen eigenen Anwalt.

Kann ich Prozesskostenhilfe für eine Scheidung beantragen?

Ja. Wenn Sie die Scheidungskosten nicht selbst tragen können, können Sie beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und Vermögen die gesetzlichen Grenzen unterschreitet. Das Gericht prüft Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse.

Fallen Kosten auch an, wenn sich beide einig sind?

Ja, auch bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen Gerichtskosten an. Sie können aber durch die Einigung die Anwaltskosten auf einen Anwalt beschränken. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Unterhalt oder Vermögensauseinandersetzung gerichtlich geregelt werden müssen.

Was ist der Versorgungsausgleich und verursacht er extra Kosten?

Der Versorgungsausgleich (§ 1 VersAusglG) regelt die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Er wird in jedem Scheidungsverfahren automatisch durchgeführt, sofern die Ehe mindestens 3 Jahre gedauert hat. Er erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten — dieser Rechner berücksichtigt ihn vereinfacht im Grundwert.

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