§ 557a BGB

Berechnen Sie Ihren Staffelmietvertrag nach § 557a BGB — Endmiete nach allen Staffeln, gesamte Mietsteigerung in Euro und Prozent, sowie eine vollständige Staffel-Tabelle. Mindestintervall: 12 Monate. Nur absolute Eurobeträge zulässig (keine Prozentsätze).

Letzte Aktualisierung: 9. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Der Staffelmietvertrag ist eine besondere Form des Mietvertrags im deutschen Wohnraummietrecht, geregelt in § 557a BGB. Bei einer Staffelmiete werden die Mieterhöhungen im Voraus vertraglich festgelegt: zu bestimmten Zeitpunkten erhöht sich die Miete automatisch um einen fest vereinbarten Betrag in Euro. Der Mieter weiß damit von Anfang an, welche Miete er in den kommenden Jahren zahlen wird, was Planungssicherheit für beide Seiten schafft.

Rechtliche Anforderungen nach § 557a BGB

§ 557a Abs. 1 BGB lässt die Vereinbarung von Staffelmieten zu, stellt aber klare Anforderungen: Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557a Abs. 2 BGB). Die Erhöhungsbeträge müssen als feste Eurobeträge vereinbart werden — Prozentsätze sind unzulässig und führen zur Unwirksamkeit der Staffelvereinbarung. Das Schriftformerfordernis gilt: Die Staffelvereinbarung muss schriftlich im Mietvertrag enthalten sein, mit genauen Angaben zu Zeitpunkt und Betrag der jeweiligen Erhöhung.

Verhältnis zur Mietpreisbremse

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt die Mietpreisbremse nach §§ 556d ff. BGB. Sie begrenzt bei Neuvermietungen die zulässige Miete auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei Staffelmietverträgen gilt die Mietpreisbremse für die Anfangsmiete. Spätere Staffelerhöhungen können die Mietpreisbremsen-Grenze theoretisch überschreiten, da das Gesetz keine automatische Kappung der Folgestaffeln vorsieht.

Kündigungsrecht des Mieters

Ein besonderes Merkmal des Staffelmietvertrags ist die Möglichkeit, das ordentliche Kündigungsrecht des Mieters nach § 557a Abs. 3 BGB für höchstens vier Jahre auszuschließen. Diese Regelung gibt dem Vermieter Planungssicherheit, da der Mieter während dieser Zeit nicht einfach kündigen kann. Der Mieter behält jedoch stets das außerordentliche Kündigungsrecht bei Vorliegen wichtiger Gründe.

Häufig gestellte Fragen zur Staffelmiete

Was ist ein Staffelmietvertrag nach § 557a BGB?

Ein Staffelmietvertrag nach § 557a BGB ist ein Mietvertrag, bei dem die Miete in festgelegten Schritten (Staffeln) zu bestimmten Zeitpunkten automatisch erhöht wird. Die Erhöhungsbeträge und -termine müssen im Vertrag schriftlich vereinbart sein. Im Gegensatz zur Indexmiete wird die Erhöhung nicht an einen Index gebunden, sondern als fester Eurobetrag vereinbart. Prozentstaffeln sind nach § 557a BGB unzulässig — nur absolute Erhöhungsbeträge sind zulässig.

Wie lange muss ein Staffelmietvertrag mindestens gelten?

Gemäß § 557a Abs. 2 BGB muss zwischen zwei Mieterhöhungen jeweils mindestens ein Jahr (12 Monate) liegen. Die erste Staffel darf frühestens 12 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses wirksam werden. Kürzere Intervalle sind rechtlich unwirksam. Es gibt keine gesetzliche Höchstlaufzeit, aber die Mieterhöhungen dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht dauerhaft überschreiten.

Kann man während einer Staffelmiete außerordentlich kündigen?

Gemäß § 557a Abs. 3 BGB darf das Kündigungsrecht des Mieters für höchstens vier Jahre ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass für die ersten vier Jahre eines Staffelmietvertrags das Kündigungsrecht des Mieters vertraglich beschränkt werden kann. Nach dieser Zeit hat der Mieter wieder das reguläre Kündigungsrecht. Der Vermieter darf das Kündigungsrecht des Mieters nicht über vier Jahre hinaus einschränken.

Darf die Staffelmiete die ortsübliche Vergleichsmiete überschreiten?

Die Staffelmiete unterliegt grundsätzlich der Mietpreisbremse, wenn diese im jeweiligen Gebiet gilt (§ 556d BGB). Bei Neuvermietung darf die Miete in diesen Gebieten nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings gilt: Wenn die erste Staffel bereits innerhalb der Mietpreisbremse liegt, können spätere Staffeln die Grenze überschreiten — es findet keine automatische Begrenzung der späteren Staffeln statt.

Was passiert, wenn die Staffelmiete unwirksam ist?

Wenn eine Staffelmietvereinbarung unwirksam ist (z. B. weil Prozentstaffeln vereinbart wurden oder das Schriftformgebot nicht eingehalten wurde), gilt die ursprünglich vereinbarte Miete. Die Unwirksamkeit der Staffelvereinbarung führt nicht zur Gesamtnichtigkeit des Mietvertrags. Der Mieter kann zu viel gezahlte Miete nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) zurückfordern — in der Regel rückwirkend für die letzten drei Kalenderjahre.

Kann man Staffelmiete und Indexmiete kombinieren?

Nein, nach § 557b Abs. 1 BGB kann eine Indexmietvereinbarung nur getroffen werden, wenn keine Staffelmietvereinbarung besteht, und umgekehrt. Staffelmiete nach § 557a BGB und Indexmiete nach § 557b BGB schließen sich gegenseitig aus. Wenn der Vermieter eine Staffelmiete vereinbart hat, kann er daneben keine Mieterhöhung wegen Inflation oder Kostenentwicklung geltend machen.

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