§ 46 SGB V

Bestimmen Sie, ab wann Ihr Krankengeldanspruch beginnt. Arbeitnehmer erhalten Krankengeld nach 42 Tagen Entgeltfortzahlung (ab Tag 43). Bei stationärer Krankenhausaufnahme bereits ab Tag 1. Selbstständige ab dem Tag nach der ärztlichen AU-Feststellung. Gültig 2026 nach § 46 SGB V.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Das Krankengeld nach § 46 SGB V ist eine Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gezahlt wird. Der Zeitpunkt des Anspruchsbeginns hängt vom Versicherungsstatus des Betroffenen ab.

Arbeitnehmer und Entgeltfortzahlung

Arbeitnehmer haben bei Erkrankung zunächst einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dieser Anspruch besteht für 6 Wochen (42 Tage) bei derselben Erkrankung. Während dieser Zeit ruht der Krankengeldanspruch nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Ab dem 43. Tag zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld.

Stationäre Behandlung

Eine Ausnahme gilt bei vollstationärer Krankenhausbehandlung: Hier beginnt der Krankengeldanspruch nach § 46 Satz 2 SGB V bereits am Tag der Krankenhausaufnahme — also ohne Wartezeit. Der Arbeitgeber bleibt dennoch bis zum Ende der 6-Wochen-Frist zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

Selbstständige und freiwillig Versicherte

Selbstständige können freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein und optional Krankengeld vereinbaren. Ihr Anspruch beginnt nach § 46 Satz 1 Nr. 1 SGB V am Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Es gibt keinen Entgeltfortzahlungsschutz.

Häufig gestellte Fragen zum Krankengeld-Anspruch

Ab wann erhalten Arbeitnehmer Krankengeld?

Arbeitnehmer haben zunächst einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach § 3 EFZG — für bis zu 6 Wochen (42 Tage) bei derselben Erkrankung. Danach ruht der Entgeltfortzahlungsanspruch, und ab Tag 43 zahlt die Krankenkasse Krankengeld nach § 46 SGB V. Wichtig: Die AU-Bescheinigungen müssen lückenlos sein.

Ab wann erhalten Selbstständige Krankengeld?

Freiwillig versicherte Selbstständige, die einen Anspruch auf Krankengeld mit sich vereinbart haben, erhalten Krankengeld ab dem Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 Satz 1 Nr. 1 SGB V). Es gibt keinen Entgeltfortzahlungsanspruch. Der Anspruch kann durch entsprechende Versicherungsoptionen schon ab dem 1. Tag oder erst ab einem späteren Tag beginnen.

Was gilt bei stationärer Krankenhausbehandlung?

Bei vollstationärer Krankenhausaufnahme beginnt der Krankengeldanspruch bereits am Tag der Aufnahme (§ 46 Satz 2 SGB V). Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist. Der Arbeitgeber ist weiterhin zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, bis die 6-Wochen-Frist abgelaufen ist.

Was passiert, wenn die AU-Bescheinigung zu spät eingereicht wird?

Wird die Folgebescheinigung nicht rechtzeitig eingereicht, kann der Krankengeldanspruch ruhen. Nach der Reform 2023 gilt: Arbeitnehmer mit elektronischer AU-Übermittlung müssen sich den letzten AU-Tag oder spätestens den nächsten Werktag die Folgebescheinigung ausstellen lassen. Die Lückenlosigkeit der AU-Kette ist entscheidend.

Wie lange kann Krankengeld insgesamt bezogen werden?

Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen (= 546 Tage) innerhalb eines Dreijahreszeitraums für dieselbe Krankheit (§ 48 SGB VI). Nach Ausschöpfung der 78 Wochen endet der Anspruch, selbst wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht. Es kann dann Bürgergeld oder andere Leistungen in Frage kommen.

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