Berechnen Sie die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten nach § 556c BGB.
Rechtsgrundlage
- § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Berechnen Sie die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten nach § 556c BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Berechnung gemäß § 556 BGB
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 556. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet § 556 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.
Haeufig gestellte Fragen
Wie werden Heiz- und Warmwasserkosten abgerechnet?
Nach § 556c BGB sind die Kosten der Versorgung mit Waerme und Warmwasser nach Verbrauch zu verteilen. Die Kosten duerfen hoechstens 2 Jahre nach Abrechnungszeitraum geltend gemacht werden.