§ 556 BGB

Berechnen Sie die zulässige Betriebskostenvorauszahlung nach § 556g BGB.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Berechnen Sie die zulässige Betriebskostenvorauszahlung nach § 556g BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Berechnung gemäß § 556 BGB

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 556. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 556 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Haeufig gestellte Fragen

Was sind Betriebskosten nach § 556 BGB?

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch laufend entstehen. Der Vermieter kann hierfür Vorauszahlungen verlangen.

Was berechnet dieser Rechner?

Der Rechner ermittelt die zulaessige Betriebskostenvorauszahlung nach § 556g BGB auf Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte.

Welche gesetzliche Grundlage gilt fuer die Vorauszahlung?

Die gesetzliche Grundlage bildet § 556g des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB). Den amtlichen Gesetzestext finden Sie auf gesetze-im-internet.de.

Welche Angaben werden fuer die Berechnung benoetigt?

Bitte geben Sie die erforderlichen Werte in den Rechner ein. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs, insbesondere § 556 BGB.

Ersetzt der Rechner eine Rechtsberatung?

Nein. Der Rechner dient ausschliesslich der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewaehr.

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