§ 556 BGB

Berechnen Sie die zulässige Betriebskostenvorauszahlung nach § 556g BGB.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Berechnen Sie die zulässige Betriebskostenvorauszahlung nach § 556g BGB. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Berechnung gemäß § 556 BGB

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 556. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 556 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Haeufig gestellte Fragen

Was sind Betriebskosten nach § 556 BGB?

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch laufend entstehen. Der Vermieter kann hierfür Vorauszahlungen verlangen.

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