§ 559 BGB

Berechnen Sie die jaehrliche Mieterhoehung nach § 559c BGB — 8 % der Modernisierungskosten.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Berechnen Sie die jaehrliche Mieterhoehung nach § 559c BGB — 8 % der Modernisierungskosten. Der Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Berechnung gemäß § 559 BGB

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Buergerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 559. Bitte geben Sie die erforderlichen Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet § 559 Buergerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift regelt die Details der Berechnung und der Anspruchsvoraussetzungen. Alle Angaben ohne Gewaehr.

Haeufig gestellte Fragen

Wie wird die Modernisierungsmieterhoehung berechnet?

Die Mieterhoehung betraegt 8 % der fuer die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Massnahmen den Wohnwert nachhaltig erhohen oder Energiekosten dauerhaft senken.

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