§ 19 WoGG

Haben Sie Anspruch auf Wohngeld? Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 können über 2 Millionen Haushalte den Mietzuschuss beantragen. Geben Sie Ihre Haushaltsgröße, Ihr Einkommen und Ihre Mietstufe ein — unser Rechner gibt Ihnen eine Orientierung nach § 19 WoGG.

Wohngeld-Rechner 2026

Haben Sie Anspruch auf Wohngeld? Prüfen Sie Ihren Zuschuss zur Miete.

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Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Wohngeld 2026 — Anspruch, Berechnung und Antrag

Wohngeld 2026 — Reform und Wohngeld-Plus

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz zum 1. Januar 2023 wurde das Wohngeld grundlegend reformiert: Der Empfängerkreis wurde von ca. 600.000 auf rund 2 Millionen Haushalte ausgeweitet, die Leistungsbeträge erhöht und ein Heizkostenzuschuss integriert. Für 2026 gelten die angepassten Miethöchstbeträge nach § 12 WoGG.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeld können Mieter (als Mietzuschuss) und Eigentümer selbstgenutzter Immobilien (als Lastenzuschuss) beantragen. Voraussetzung ist, dass kein Bezug von Sozialleistungen besteht, die bereits die Wohnkosten abdecken — insbesondere kein Bürgergeld (§ 7 SGB II), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Mietstufen — das Mietpreisniveau Ihrer Stadt

Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt, die das lokale Mietpreisniveau abbilden. Stufe 1 gilt für sehr günstige ländliche Gebiete, Stufe 7 für Hochpreisregionen wie München, Frankfurt und Stuttgart. Die Mietstufe bestimmt den Miethöchstbetragnach § 12 WoGG — der maximale Mietbetrag, der für die Wohngeldberechnung angesetzt wird. Liegt Ihre tatsächliche Miete darunter, wird die niedrigere Miete verwendet.

Die Wohngeldformel nach § 19 WoGG

Die offizielle Wohngeldformel lautet: W = 1,15 × (M − (a + b×M + c×Y) × Y), wobei M die anrechenbare Miete und Y das bereinigte Gesamteinkommen ist. Die Koeffizienten a, b und c hängen von der Haushaltsgröße ab und sind in der Anlage zu § 19 WoGG tabelliert. Unser Rechner verwendet vereinfachte Näherungskoeffizienten — das Ergebnis dient der Orientierung, nicht der rechtsverbindlichen Festsetzung.

Bereinigtes Einkommen

Für die Wohngeldberechnung wird nicht das Bruttoeinkommen herangezogen, sondern ein bereinigtes Gesamteinkommen. Vereinfacht werden pauschale Abzüge von 28 % für Steuern und Sozialversicherung abgezogen. In der Praxis werden weitere Freibeträge berücksichtigt (z.B. für Alleinerziehende, Schwerbehinderung, Kindergeld). Die Wohngeldbehörde prüft dies im Antragsverfahren genau.

Antrag und Auszahlung

Wohngeld wird nicht automatisch gewährt — Sie müssen einen förmlichen Antragbei der Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Ein Bescheid gilt 12 Monate; danach ist ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich. Bei Einkommensänderungen von mehr als 15 % sind Sie zur sofortigen Mitteilung verpflichtet.

Häufige Fragen zum Wohngeld

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld erhalten Mieter und Eigentümer (als Lastenzuschuss), deren Einkommen zu niedrig ist, um die Wohnkosten ohne staatliche Unterstützung zu tragen. Voraussetzung ist, dass keine Sozialleistungen bezogen werden, die Unterkunftskosten bereits decken (z.B. ALG II/Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach AsylbLG). Das Einkommen muss unterhalb bestimmter Grenzen liegen, die von Haushaltsgröße und Mietstufe abhängen.

Was ist die Mietstufe und wie finde ich meine?

Die Mietstufe (1–7) spiegelt das Mietpreisniveau in Ihrer Gemeinde wider. Stufe 1 steht für sehr günstiges Mietpreisniveau (ländliche Gebiete), Stufe 7 für sehr teures Niveau (z.B. München, Frankfurt, Hamburg). Die Mietstufe Ihrer Gemeinde können Sie beim Wohngeldbehörde erfragen oder in der Wohngeldverordnung (WoGV Anlage) nachschlagen. Die Mietstufe wird regelmäßig angepasst.

Welche Einkommensgrenzen gelten für Wohngeld 2026?

Die Einkommensgrenzen hängen von der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab. Als grobe Orientierung: Ein Einpersonenhaushalt in Mietstufe 4 hat bei einer Kaltmiete von ca. 444 € (Höchstbetrag) bei einem bereinigten Monatseinkommen von unter ca. 1.000 € Anspruch auf Wohngeld. Für Mehrpersonenhaushalte gelten höhere Grenzen. Eine genaue Prüfung nimmt die Wohngeldbehörde vor.

Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Bürgergeld?

Bürgergeld (früher Hartz IV/ALG II) umfasst den gesamten Lebensunterhalt inklusive Unterkunftskosten und richtet sich an Personen ohne ausreichendes Einkommen. Wohngeld ist ein reiner Mietzuschuss für Haushalte, die zwar erwerbstätig sind, aber trotzdem Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten zu tragen. Wer Bürgergeld bezieht, erhält in der Regel kein zusätzliches Wohngeld.

Wie beantrage ich Wohngeld?

Den Wohngeldantrag stellen Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde oder Stadt (oft beim Amt für Wohnungswesen oder Sozialamt). Benötigt werden: Mietvertrag oder Mietbescheinigung, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Personalausweise. Das Wohngeld wird rückwirkend ab dem Antragsmonat gewährt — nicht für Monate davor.

Wie lange gilt ein Wohngeldbescheid?

Ein Wohngeldbescheid gilt in der Regel für 12 Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen (Weiterbewilligungsantrag). Bei wesentlichen Einkommensänderungen (Erhöhung oder Senkung um mehr als 15 %) müssen Sie die Wohngeldbehörde sofort informieren — andernfalls kann zu Unrecht bezogenes Wohngeld zurückgefordert werden.

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