Berechnen Sie Ihr maximales sinnvolles Gebot bei einer Zwangsversteigerung. Der Rechner ermittelt die 5/7- und 7/10-Grenzen nach ZVG, schätzt die Gerichtskosten und kalkuliert den Gesamtaufwand unter Berücksichtigung von Renovierungsbedarf und Risiken.
Zwangsversteigerung Gebot-Rechner
Maximales Gebot bei Zwangsversteigerung berechnen
Rechtsgrundlage
- § 74a Gesetz über die Zwangsversteigerung (ZVG) ↗
Mindestgebot – 7/10-Grenze
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 85a Gesetz über die Zwangsversteigerung (ZVG) ↗
Versagung des Zuschlags
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Zwangsversteigerung von Immobilien
Bei einer Zwangsversteigerung wird eine Immobilie durch das Amtsgericht öffentlich versteigert, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Der Ablauf ist im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt. Für Käufer bieten Zwangsversteigerungen die Chance, Immobilien unter dem Marktwert zu erwerben. Allerdings sind die Risiken erheblich: keine Gewährleistung, eingeschränkte Besichtigungsmöglichkeiten und mögliche Belastungen durch bestehende Mietverträge oder Grundschulden.
Die 7/10-Grenze und 5/7-Grenze
Im ersten Versteigerungstermin gibt es zwei wichtige Wertgrenzen: Die 7/10-Grenze (§ 74a ZVG) schützt den Schuldner davor, dass die Immobilie unter 70 % des Verkehrswerts verkauft wird. Wird kein Gebot über dieser Grenze abgegeben, muss das Gericht den Zuschlag versagen. Die 5/7-Grenze (rund 71,4 %) schützt nachrangige Gläubiger. Im zweiten Versteigerungstermin entfallen diese Grenzen, was zu deutlich günstigeren Geboten führen kann. Der vom Gericht festgesetzte Verkehrswert basiert auf einem Sachverständigengutachten.
Kosten bei der Zwangsversteigerung
Der Ersteigerer muss neben dem Zuschlagspreis weitere Kosten einkalkulieren: Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5–6,5 %), Gerichtskosten für den Zuschlag, Kosten für die Grundbuchumschreibung und ggf. Räumungskosten. Im Gegensatz zum regulären Immobilienkauf entfallen die Notarkosten für den Kaufvertrag und in der Regel auch die Maklergebühren. Die Gerichtskosten liegen typischerweise bei etwa 1 % des Zuschlagspreises. Die Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts) muss sofort beim Zuschlag erbracht werden.
Finanzierung und Eigenkapital
Die Finanzierung einer Zwangsversteigerungsimmobilie muss vor dem Termin gesichert sein. Banken vergeben Kredite für Versteigerungsobjekte, verlangen aber oft einen höheren Eigenkapitalanteil als bei regulären Käufen. Die Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts muss am Tag der Versteigerung als Bankbürgschaft oder Bundesbank-Scheck vorgelegt werden. Der Restbetrag ist innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach dem Zuschlag zu zahlen. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert eine Nachversteigerung und den Verlust der Sicherheitsleistung.
Risiken und Chancen abwägen
Zwangsversteigerungen bieten Preisvorrteile von 10–30 % gegenüber dem Marktwert. Dem stehen erhebliche Risiken gegenüber: Keine Gewährleistung für Mängel (kein Rücktrittsrecht), keine Innenbesichtigung vor dem Kauf möglich, bestehende Mietverträge gehen auf den Ersteigerer über, und Altlasten können vorhanden sein. Eine gründliche Vorbereitung mit Einsicht in das Gutachten, die Grundbuchakte und das Bebauungsplanrecht ist daher unerlässlich. Professionelle Begleitung durch einen Immobilienberater oder Rechtsanwalt kann die Risiken reduzieren.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die 7/10-Grenze bei Zwangsversteigerungen?
Beim ersten Versteigerungstermin wird der Zuschlag versagt, wenn das Gebot unter 7/10 des Verkehrswerts liegt (§ 74a ZVG). Im zweiten Termin gibt es diese Grenze nicht mehr, sodass das Objekt theoretisch für 1 € versteigert werden könnte.
Wie finanziere ich ein Zwangsversteigerungsobjekt?
Die Finanzierung muss vor dem Termin stehen, da bei Zuschlag sofort 10 % Sicherheitsleistung fällig sind. Die restliche Summe ist innerhalb von 6 Wochen zu zahlen. Eine Vorab-Finanzierungszusage der Bank ist zwingend erforderlich.
Welche Risiken gibt es bei Zwangsversteigerungen?
Risiken: Kein Besichtigungsrecht vor Kauf (nur Außenbesichtigung), unbekannte Mängel, Mieter mit Kündigungsschutz, versteckte Verbindlichkeiten, Renovierungsstau, und der Vormieter muss ggf. erst teuer geräumt werden.
Was passiert mit bestehenden Mietern?
Bestehende Mietverträge gehen auf den Ersteigerer über (§ 57 ZVG, Kauf bricht nicht Miete). Eine Eigenbedarfskündigung ist erst nach Eigentumsumschreibung möglich. Leerstand zum Zeitpunkt der Versteigerung ist daher ein Vorteil.
Was sind die Gerichtskosten beim Kauf in der Zwangsversteigerung?
Gerichtskosten entstehen für das Verfahren. Der Ersteigerer zahlt Grunderwerbsteuer auf den Zuschlagsbeschluss. Notarkosten für Grundbucheintragung entstehen ebenfalls. Maklerkosten entfallen, was ein Vorteil ist.