Berechnen Sie Ihre Staffelmiete nach BGB § 557a: Geben Sie die Anfangsmiete und die vereinbarten Erhöhungsstufen ein — der Rechner zeigt die Mietentwicklung über 4 Jahre, die Gesamtmietkosten und prüft, ob die Anfangsmiete die Mietpreisbremse nach § 556d BGB verletzt.
Staffelmiete Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 557a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Staffelmiete — Vereinbarung, Form und Mindestdauer
Gültig ab: 1. 9. 2001
- § 556d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn — Mietpreisbremse
Gültig ab: 1. 6. 2015
Staffelmiete nach BGB § 557a: Alles Wichtige
Die Staffelmiete ist eine besondere Form der Mietvereinbarung nach § 557a BGB, bei der künftige Mieterhöhungen bereits bei Abschluss des Mietvertrags verbindlich festgelegt werden. Im Gegensatz zur regulären Mieterhöhung nach ortsüblicher Vergleichsmiete (§ 558 BGB) braucht der Vermieter bei einer Staffelmiete keine gesonderte Begründung und kein Zustimmungsverfahren durchzuführen — die Erhöhung tritt automatisch zum vereinbarten Termin ein.
Wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Staffelmiete ist, dass die Erhöhungsbeträge in Euro (nicht in Prozent) und die jeweiligen Zeitpunkte klar im Vertrag genannt sind. Zwischen zwei Staffeln muss ein Mindestabstand von einem Jahr liegen. Eine Staffelmiete, die Prozentsätze statt fester Eurobeträge nennt, ist unwirksam — der Vermieter könnte dann nur die regulären Mieterhöhungsvorschriften nutzen.
Für Mieter und Vermieter bietet die Staffelmiete Planungssicherheit: Beide Seiten wissen von Anfang an, wie sich die Miete entwickeln wird. Vermieter können kalkulieren, wie die Mieteinnahmen steigen, Mieter können ihr Budget langfristig planen. Allerdings hat diese Transparenz auch einen Nachteil für Mieter: Sie können sich nicht gegen vereinbarte Erhöhungen wehren, solange diese formal korrekt vereinbart wurden.
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt auch bei Staffelmietverträgen, aber nur für die Anfangsmiete. Wird die Wohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt vermietet, darf die Ausgangsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10% übersteigen. Für die späteren Staffeln gibt es hingegen keine direkte Grenze — eine Staffelmiete kann also so gestaltet sein, dass die Endmiete die Mietpreisbremse weit übersteigt, ohne dass dies automatisch rechtswidrig wäre.
Während einer vereinbarten Staffelmiete sind andere Mieterhöhungen ausgeschlossen. Der Vermieter kann keine Modernisierungserhöhung nach § 559 BGB und keine Erhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB verlangen. Lediglich Betriebskostenerhöhungen bleiben möglich. Umgekehrt kann der Mieter während der Staffellaufzeit kündigen, solange im Vertrag kein Kündigungsausschluss vereinbart wurde — ein solcher Ausschluss ist für den Mieter aber auf maximal 4 Jahre begrenzt (§ 557a Abs. 3 BGB).
Dieser Rechner zeigt die Mietentwicklung über 4 Jahre mit bis zu 4 Erhöhungsstufen, berechnet die Gesamtmietkosten über diesen Zeitraum und prüft, ob die Anfangsmiete eine eingetragene Mietpreisbremse-Grenze verletzt. Er dient der Orientierung — konkrete Rechtsfragen sollten mit einem Mieterverein oder Anwalt geklärt werden.
Häufige Fragen zur Staffelmiete
Was ist eine Staffelmiete?
Eine Staffelmiete (BGB § 557a) ist eine vertraglich vereinbarte Mieterhöhung in Stufen. Für jede Stufe muss der Betrag (in Euro, nicht Prozent) und der Zeitpunkt der Erhöhung im Vertrag festgelegt sein. Zwischen Erhöhungen muss mindestens 1 Jahr liegen.
Gilt die Mietpreisbremse bei Staffelmieten?
Ja, die Mietpreisbremse gilt auch für Staffelmietverträge. Die Ausgangsmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete + 10% nicht überschreiten. Für spätere Staffeln besteht kein automatischer Schutz, wenn die Endmiete die Grenze übersteigt.
Kann der Vermieter neben der Staffelmiete weitere Erhöhungen verlangen?
Nein. Während der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung sind andere Mieterhöhungen (nach § 558 BGB zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder § 559 Modernisierung) ausgeschlossen. Nur Betriebskostenanpassungen sind möglich.
Kann der Mieter die Staffelmiete anfechten?
Wenn die Staffelmiete die Mietpreisbremse verletzt oder sittenwidrig überhöht ist (> 20% über ortsübliche Vergleichsmiete), kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten. Die Staffelmiete muss im Mietvertrag klar und eindeutig formuliert sein.
Wie lange kann eine Staffelmiete vereinbart werden?
Eine Staffelmiete kann auf beliebige Dauer vereinbart werden. Allerdings ist ein Kündigungsausschluss von mehr als 4 Jahren für den Mieter unwirksam (§ 557a Abs. 3 BGB). Der Vermieter kann die Kündigung länger ausschließen.