Berechnen Sie Ihre Mietminderung nach § 536 BGB: Wählen Sie die Art des Wohnungsmangels, geben Sie Ihre Warmmiete und die Dauer der Beeinträchtigung ein — der Rechner ermittelt den monatlichen Minderungsbetrag, die geminderte Miete und den Gesamtbetrag über die gesamte Mängelperiode.
Mietminderung-Rechner 2026
§ 536 BGB — Minderung bei Mängeln der Mietsache
Rechtsgrundlage
- § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln der Mietsache
Gültig ab: 1. 7. 2013
- § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags — Gebrauchsüberlassung
Gültig ab: 1. 7. 2013
Kurz zum Thema: Mietminderung nach § 536 BGB
Das Mietminderungsrecht nach § 536 BGB schützt Mieter vor Mängeln, die den Gebrauch der Wohnung beeinträchtigen. Von Schimmelbildung über Heizungsausfälle bis zu erheblichem Baulärm — in all diesen Fällen kann die Miete anteilig gemindert werden, bis der Vermieter den Mangel behoben hat. Der Rechner gibt Ihnen auf Basis anerkannter Minderungsquoten aus der BGH-Rechtsprechung eine erste Orientierung.
Voraussetzungen der Mietminderung nach § 536 BGB
Eine Mietminderung setzt voraus, dass die Mietsache einen erheblichen Mangel aufweist. Nicht jede Unannehmlichkeit berechtigt zur Minderung — die Beeinträchtigung muss die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch spürbar einschränken. Außerdem darf der Mieter den Mangel nicht selbst verursacht haben oder ihn bei Vertragsschluss gekannt haben, ohne sich Rechte vorzubehalten (§ 536b BGB). Wichtig ist zudem die unverzügliche Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter, damit dieser die Gelegenheit zur Abhilfe erhält.
Typische Mängel und anerkannte Minderungsquoten
Die Rechtsprechung hat im Laufe der Jahre für viele typische Mängel Richtwerte entwickelt, die allerdings immer Einzelfallentscheidungen sind. Schimmel und Feuchtigkeit werden je nach Ausmaß mit 5–20 % bewertet. Ein vollständiger Heizungsausfall im Winter kann 15–25 % rechtfertigen, bei dauerhaftem Ausfall des Warmwassers werden 10–20 % anerkannt. Erheblicher Baulärm durch externe Baustellen hat der BGH mit bis zu 25 % bewertet (BGH VIII ZR 281/13). Ist die Wohnung vollständig unbenutzbar, entfällt die Miete nach § 536 Abs. 3 BGB ganz.
Vorgehen: Minderung rechtssicher durchsetzen
Um die Mietminderung rechtssicher durchzuführen, sollten Sie den Mangel zunächst schriftlich per Einschreiben mit Rückschein beim Vermieter anzeigen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Datum. Zahlen Sie die geminderte Miete unter Vorbehalt und teilen Sie dem Vermieter mit, welchen Betrag Sie einbehalten. Alternativ können Sie die volle Miete zahlen und den Minderungsbetrag auf einem Treuhandkonto hinterlegen. Bei Uneinigkeit empfiehlt sich anwaltliche Beratung oder die Einschaltung des Mieterschutzbundes.
Berechnung der Minderungshöhe
Der Minderungsbetrag wird als Prozentsatz der Bruttomiete (Warmmiete) berechnet. Besteht der Mangel nur für einen Teil des Monats, mindern Sie anteilig. Bei mehreren Mängeln gleichzeitig können die Quoten addiert werden, maximal jedoch bis zur vollständigen Miete von 100 %. Die Gesamtminderung über die gesamte Mängelperiode ergibt sich durch Multiplikation der monatlichen Minderung mit der Anzahl der betroffenen Monate.
Häufig gestellte Fragen zur Mietminderung
Wann darf ich die Miete mindern?
Eine Mietminderung ist nach § 536 BGB erlaubt, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich mindert. Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich angezeigt haben und er ihn nicht behoben hat. Kleine Beeinträchtigungen, die die Nutzung kaum einschränken, begründen kein Minderungsrecht.
Um wie viel Prozent kann ich bei Schimmel die Miete mindern?
Bei Schimmel und Feuchtigkeit haben Gerichte Minderungsquoten von 5 bis 20 % anerkannt, je nach Ausmaß und betroffener Fläche. Bei leichtem Schimmel in einem einzelnen Raum sind 5–10 % üblich, bei großflächigem Befall oder mehreren Räumen kann die Quote 15–20 % oder mehr betragen.
Muss ich den Mangel zuerst beim Vermieter melden?
Ja. Bevor Sie die Miete mindern, müssen Sie dem Vermieter eine Mängelanzeige zukommen lassen (am besten schriftlich per Einschreiben). Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung. Erst wenn der Vermieter untätig bleibt, können Sie die Miete mindern — rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Anzeige.
Wie lange darf ich die Miete mindern?
Solange der Mangel besteht, können Sie die Miete mindern. Das Minderungsrecht endet, sobald der Mangel vollständig behoben ist. Auch nach Behebung können bereits aufgelaufene Minderungsbeträge rückwirkend geltend gemacht werden. Beachten Sie die reguläre Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB).
Was ist die Warmmiete und warum ist sie die Berechnungsgrundlage?
Die Mietminderung bezieht sich nach herrschender Rechtsprechung auf die Bruttomiete, also die Warmmiete inkl. aller Betriebskosten. Dies begründen Gerichte damit, dass auch die Betriebskostenleistungen beeinträchtigt sein können (z. B. Heizung, Warmwasser). Einige ältere Urteile stellen auf die Nettomiete ab — im Zweifel sollten Sie rechtlichen Rat einholen.