Wann ist Ihre Forderung fällig? Unser Rechner berechnet das Fälligkeitsdatum nach §§ 269-271 BGB— sofort fällig oder mit vereinbarter Frist.
Rechtsgrundlage
- § 271 BGB — Leistungszeit (BGB) ↗
§ 271 Abs. 1 BGB: Ohne Bestimmung sofort fällig; Abs. 2: Schuldner kann früher, Gläubiger darf nicht früher fordern
Gültig ab: 1. 1. 2002
- § 270 BGB — Zahlungsort (BGB) ↗
§ 270 Abs. 1 BGB: Geldschulden = Schickschulden — Kosten und Gefahr trägt der Schuldner
Gültig ab: 1. 1. 2002
- § 269 BGB — Leistungsort (BGB) ↗
§ 269 Abs. 1 BGB: Leistungsort = Wohnsitz/Niederlassung des Schuldners (dispositiv)
Gültig ab: 1. 1. 2002
Fälligkeit, Leistungsort und Zahlungsort 2026 — §§ 269-271 BGB
§§ 269-271 BGB: Leistungsort, Zahlungsort und Fälligkeit
Die §§ 269-271 BGB regeln drei wichtige Aspekte der Vertragserfüllung: den Leistungsort (§ 269 BGB: beim Schuldner), den Zahlungsort für Geldschulden (§ 270 BGB: beim Gläubiger) und die Fälligkeit ohne Zeitbestimmung (§ 271 BGB: sofort).
Geldschulden als Schickschulden
Bei Geldschulden gilt nach § 270 BGB das Schickschuldprinzip: Das Geld muss beim Gläubiger eingehen — Kosten und Gefahr der Übermittlung trägt der Schuldner. Bei Banküberweisungen muss der Schuldner darauf achten, dass das Geld rechtzeitig vor dem Fälligkeitsdatum beim Gläubiger eingeht.
Verzug und Rechtsfolgen
Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums droht nach § 286 BGBder Schuldnerverzug — mit Verzugszinsen (§ 288 BGB) und Schadensersatzpflicht. Bei kalendermäßig bestimmtem Termin tritt Verzug ohne Mahnung ein.
Häufige Fragen zu Fälligkeit und Leistungsort §§ 269-271 BGB
Wann wird eine Forderung fällig, wenn keine Leistungszeit vereinbart wurde?
§ 271 Abs. 1 BGB legt fest: Ist keine Leistungszeit bestimmt oder aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen und der Schuldner sie sofort bewirken. Das bedeutet, ohne Vereinbarung einer Zahlungsfrist ist die Forderung sofort nach Entstehung fällig.
Kann der Schuldner vor dem Fälligkeitsdatum leisten?
§ 271 Abs. 2 BGB erlaubt dem Schuldner, vor dem vereinbarten Fälligkeitsdatum zu leisten — der Gläubiger darf die Annahme jedoch nicht verweigern, es sei denn, es widerspricht dem Zweck der Fristbestimmung. Der Gläubiger darf dagegen die Leistung vor dem Fälligkeitsdatum nicht fordern.
Was ist der Leistungsort nach § 269 BGB?
§ 269 Abs. 1 BGB bestimmt den Leistungsort als Wohnsitz oder Niederlassung des Schuldners, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Leistungsort ist wichtig für den Gerichtsstand (§ 29 ZPO) und bestimmt, wo die Leistung tatsächlich zu erbringen ist. Vertraglich kann ein anderer Leistungsort vereinbart werden.
Was ist der Unterschied zwischen Leistungsort und Zahlungsort?
§ 269 BGB regelt den allgemeinen Leistungsort (= beim Schuldner). § 270 BGB regelt den Zahlungsort für Geldschulden: Geldschulden sind Schickschulden — das Geld muss beim Gläubiger ankommen. Kosten und Gefahr des Transfers trägt der Schuldner bis zum Eingang beim Gläubiger. Bei Banküberweisung muss der Schuldner das Geld rechtzeitig überweisen.
Wann tritt Verzug ein?
§ 286 BGB regelt den Schuldnerverzug. Dieser tritt ein, wenn die Leistung trotz Fälligkeit und Mahnung nicht erbracht wird. Bei kalendermäßig bestimmter Leistungszeit tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Verzug löst Schadensersatzpflicht und Verzugszinsen aus (§ 288 BGB: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Unternehmen 9 Prozentpunkte).