§ 66 SGB VI

Berechnen Sie mit diesem Rechner nach § 66 SGB VI. Alle Werte für 2026.

Letzte Aktualisierung: 7. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Kurz zum Thema

Inhalte folgen.

Häufig gestellte Fragen

Was sind persönliche Entgeltpunkte nach § 66 SGB VI?

Die persönlichen Entgeltpunkte (pEP) sind die Gesamtsumme aller EP aus Beitragszeiten (§§ 70–76d), beitragsfreien Zeiten (§§ 71–74) und Zuschlägen (§§ 76–76g). Zusammen mit Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert bilden sie die Rentenformel (§ 64 SGB VI).

Wie wird der Zugangsfaktor auf die persönlichen EP angewendet?

Der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI multipliziert sich mit den persönlichen EP. Bei Regelaltersrenteneintritt beträgt er 1,0. Pro Monat Frühverrentung sinkt er um 0,003 (max. −0,108), pro Monat Aufschub steigt er um 0,005.

Welche Entgeltpunkte fließen in die persönlichen EP ein?

Alle EP-Arten: aus Pflichtbeiträgen (§ 70), Kindererziehung (§ 70 Abs. 3a), geringfügiger Beschäftigung (§ 76b), freiwilligen Beiträgen (§ 76a), Versorgungsausgleich (§ 76), Rentensplitting (§ 76c), Grundrentenzuschlag (§ 76g), Mindestentgeltpunkte (§ 262) und EP aus beitragsfreien Zeiten (§§ 71–74).

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltpunkten und persönlichen Entgeltpunkten?

Reguläre EP werden für einzelne Versicherungszeiträume ermittelt. Persönliche EP nach § 66 sind die Gesamtsumme aller EP über den gesamten Versicherungsverlauf — bereinigt um VA-Zu-/Abschläge, Splitting usw.

Wie erfahre ich meine aktuellen persönlichen Entgeltpunkte?

Die DRV gibt die angesammelten EP in der jährlichen Renteninformation (ab 27 Jahren) und im Rentenbescheid an. Eine kostenlose Kontenklärung beim Rentenversicherungsträger gibt vollständigen Überblick über alle erfassten Zeiten und EP.

Verwandte Rechner

    Persönliche Entgeltpunkte Rechner 2026 (§ 66 SGB VI) | RuleCalc | RuleCalc