§ 2 BEEG

Berechnen Sie Ihr Basis-Elterngeld für 2026 — inklusive Ersatzrate (65–100 %), Geschwisterbonus (+10 %, mind. +75 €) und Mehrlingszuschlag (+300 €/Kind) nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Elterngeld-Rechner 2026

Elterngeld berechnen — Basis-Elterngeld nach BEEG § 2 und § 2a

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Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Es wird nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) berechnet und richtet sich nach dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.

Berechnung des Basis-Elterngeldes (§ 2 BEEG)

Grundlage ist das monatliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den 12 Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat. Bezug von Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld in dieser Zeit verändert die Berechnung. Die Ersatzrate beträgt 65 % bei Nettoeinkommen über 1.240 Euro, steigt aber auf bis zu 100 % bei Einkommen bis 1.000 Euro.

Geschwisterbonus (§ 2a Abs. 1 BEEG)

Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 %, mindestens jedoch um 75 Euro pro Monat. Voraussetzung: Im Haushalt lebt ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren. Der Bonus wird gewährt, solange die Altersvoraussetzung erfüllt ist.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Neben dem Basis-Elterngeld gibt es das ElterngeldPlus: Es beträgt höchstens die Hälfte des Basis-Elterngeldes, wird aber für doppelt so viele Monate gezahlt. Beim Partnerschaftsbonus können beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und erhalten zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate. Der Rechner berechnet das Basis-Elterngeld; für ElterngeldPlus-Berechnungen wenden Sie sich an die Elterngeldstelle.

Einkommensgrenzen ab 2024

Seit April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen für den Elterngeldanspruch: Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 175.000 Euro (vorher 300.000 €) haben keinen Anspruch auf Elterngeld mehr. Alleinerziehende sind ausgenommen und können weiterhin bis 250.000 € zvE Elterngeld beziehen.

Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld 2026

Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

Das Basis-Elterngeld 2026 beträgt 65 % bis 100 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Das Mindest-Elterngeld liegt bei 300 Euro pro Monat (auch bei keinem Einkommen), das Höchst-Elterngeld bei 1.800 Euro.

Wie wird die Ersatzrate berechnet?

Bei einem Nettoeinkommen bis 1.000 € beträgt die Ersatzrate 100 %. Zwischen 1.000 € und 1.240 € sinkt sie linear von 100 % auf 65 %. Ab 1.240 € Nettoeinkommen gilt einheitlich 65 % Ersatzrate.

Was ist der Geschwisterbonus?

Wenn im Haushalt ein Geschwisterkind unter 3 Jahren (oder unter 6 Jahren bei Mehrlingsgeburt) lebt, erhöht sich das Elterngeld um 10 % — mindestens jedoch um 75 Euro. Der Bonus wird auf das berechnete Elterngeld aufgeschlagen, bis zu 1.800 Euro/Monat.

Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?

Basis-Elterngeld kann für 12 Monate bezogen werden. Zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) kommen hinzu, wenn der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt. Die maximale Bezugsdauer beträgt damit 14 Monate.

Ist Elterngeld steuerpflichtig?

Elterngeld ist selbst steuerfrei (§ 3 Nr. 67 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf andere steuerpflichtige Einkünfte im gleichen Jahr. Dies sollte bei der Jahressteuerplanung berücksichtigt werden.

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