VersAusglG § 1

Berechnen Sie den Versorgungsausgleich bei Scheidung. Geben Sie die Rentenanwartschaften beider Ehegatten und den Ehezeitanteil ein — der Rechner ermittelt den monatlichen Ausgleichsbetrag nach dem Halbteilungsgrundsatz (VersAusglG § 1) und den Kapitalwert als Näherungswert.

Versorgungsausgleich Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 18. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Versorgungsausgleich bei Scheidung: VersAusglG erklärt

Der Versorgungsausgleich ist ein zentrales Element des deutschen Scheidungsrechts. Er stellt sicher, dass beide Ehegatten nach der Scheidung eine faire Rentenanwartschaft besitzen, unabhängig davon, wer während der Ehe erwerbstätig war. Geregelt ist er im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das seit 2009 in Kraft ist und das frühere Splitting-System grundlegend reformiert hat.

Der Halbteilungsgrundsatz nach § 1 VersAusglG

Das Kernprinzip des Versorgungsausgleichs ist die hälftige Teilung aller während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften. Das bedeutet: Beide Ehegatten erhalten nach der Scheidung jeweils die Hälfte der gemeinsam erworbenen Alterssicherung. Dieser Halbteilungsgrundsatz gilt für alle Formen der Altersvorsorge — gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und private Rentenversicherungen.

Interne vs. externe Teilung

Das VersAusglG unterscheidet zwischen interner und externer Teilung. Bei der internen Teilung (§ 10 VersAusglG) wird die Anwartschaft direkt beim selben Versorgungsträger geteilt — der Ausgleichsberechtigte erhält ein eigenes Konto bei der Deutschen Rentenversicherung oder der betrieblichen Pensionskasse. Die externe Teilung (§ 14 VersAusglG) kommt vor allem bei Betriebsrenten vor, wenn der Versorgungsträger dies wählt — dabei wird der Ausgleichswert zu einem anderen Versorgungsträger transferiert.

Scheidungsfolgenvereinbarung: Ausschluss und Modifikation

Durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung können Ehegatten den Versorgungsausgleich ausschließen oder modifizieren. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn beide Ehegatten ähnlich hohe Anwartschaften haben, wenn andere Vermögenswerte als Ausgleich dienen oder wenn durch den Ausschluss Streitigkeiten vermieden werden sollen. Allerdings prüfen Familiengerichte solche Vereinbarungen auf ihre Wirksamkeit: Grob unbillige oder sittenwidrige Ausschlüsse werden nicht anerkannt.

Kapitalwert und Barwert des Versorgungsausgleichs

Der Kapitalwert des Versorgungsausgleichs ergibt sich aus dem monatlichen Ausgleichsbetrag multipliziert mit einem Barwertfaktor. Der in diesem Rechner verwendete vereinfachte Faktor von 20 (entspricht 12 Monaten × 20 Jahren) ist eine Näherung. Der tatsächliche versicherungsmathematische Barwert hängt vom Alter der Beteiligten, der Lebenserwartung und dem Zinssatz ab und wird von Sachverständigen oder Versorgungsträgern berechnet.

Wann findet kein Versorgungsausgleich statt?

Bei Ehen unter 3 Jahren findet nach § 3 Abs. 3 VersAusglG kein Versorgungsausgleich statt, sofern kein Ehegatte einen Antrag stellt. Auch wenn der Ausgleichswert sehr gering ist (Bagatellgrenze), kann das Familiengericht von der Durchführung absehen. Zudem kann durch notarielle Vereinbarung vor oder während der Ehe auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden.

Häufig gestellte Fragen zum Versorgungsausgleich

Was ist der Versorgungsausgleich?

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Eheleute ausgeglichen. Jeder Ehegatte erhält die Hälfte der gemeinsamen Ehezeitanwartschaft. Dies geschieht automatisch bei Scheidung, sofern die Ehe länger als 3 Jahre dauerte.

Wann findet kein Versorgungsausgleich statt?

Bei Ehen unter 3 Jahren findet kein Versorgungsausgleich statt, es sei denn ein Ehegatte beantragt ihn. Durch notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kann der Ausgleich ausgeschlossen oder modifiziert werden.

Was ist die interne Teilung?

Bei der internen Teilung wird die Rentenanwartschaft direkt beim Versorgungsträger geteilt. Der Ausgleichsberechtigte erhält ein eigenes Konto beim gleichen Versorgungsträger. Dies ist der Regelfall nach § 10 VersAusglG.

Kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen?

Ja, durch notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung oder ehevertragliche Regelung. Der Ausschluss muss fair und nicht sittenwidrig sein. Gerichte prüfen Ausschlussvereinbarungen auf ihre Wirksamkeit.

Wie wirkt sich der Versorgungsausgleich auf meine Rente aus?

Der Versorgungsausgleich reduziert die Rente des Zahlenden und erhöht die des Empfangenden. Die Auswirkungen auf die spätere Rente hängen vom Ausgleichsbetrag und dem Zeitpunkt des Rentenbeginns ab.

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