§ 4 Abs. 5 EStG — aktuell gültig für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Homeoffice-Tagespauschale
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Jahrespauschale Arbeitszimmer
Gültig ab: 1. 1. 2023
Hintergrundinformationen
Arbeitszimmer und Homeoffice-Abzug in Deutschland 2026
Seit dem Jahr 2023 hat der Gesetzgeber die Regelungen zum steuerlichen Abzug von Heimarbeit grundlegend modernisiert. Mit der Einführung der Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG können Selbständige und Arbeitnehmer gleichermaßen 6 € pro Tag absetzen, an dem sie überwiegend zu Hause arbeiten — maximal 1.260 € im Jahr (entspricht 210 Arbeitstagen).
Jahrespauschale vs. Tagespauschale
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Jahrespauschale von 1.260 € für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Diese greift, wenn das Arbeitszimmer einen dauerhaften betrieblichen oder beruflichen Charakter hat. Im Gegensatz zur früheren Regelung ist seit 2023 kein Mittelpunkt der Tätigkeit mehr erforderlich.
Tatsächliche Kosten und Mittelpunkt der Tätigkeit
Nur wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, können die tatsächlichen Kosten in voller Höhe abgezogen werden. Dazu gehören anteilige Miete, Strom, Heizung, Internet und Reinigungskosten. Dieser Nachweis ist jedoch an hohe Anforderungen geknüpft und wird von der Finanzverwaltung streng geprüft.
Praktische Tipps für Selbständige
Selbständige sollten ihre Arbeitstage sorgfältig dokumentieren, um die Tagespauschale optimal nutzen zu können. Ein Tätigkeitsprotokoll erleichtert den Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Bei Fragen zur konkreten Anwendung empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters.
Häufige Fragen zum Arbeitszimmer-Abzug
Was ist die Homeoffice-Tagespauschale?
Die Tagespauschale beträgt 6 € pro Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten — maximal 1.260 € im Jahr (210 Tage × 6 €). Sie steht allen zu, die an einem Tag ausschließlich oder überwiegend im häuslichen Bereich tätig sind.
Wann gilt die Jahrespauschale?
Die Jahrespauschale von 1.260 € gilt für das häusliche Arbeitszimmer, wenn es einen dauerhaften betrieblichen/beruflichen Nutzungscharakter hat — auch wenn es nicht der Mittelpunkt der Tätigkeit ist.
Wann kann ich tatsächliche Kosten absetzen?
Tatsächliche Kosten (Miete, Strom, Heizung, Internet) sind nur absetzbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet — ohne Höchstbetrag.
Kann ich Tagespauschale und Jahrespauschale kombinieren?
Nein, Sie haben ein Wahlrecht: entweder Tagespauschale oder Jahrespauschale. Eine Kombination ist nicht möglich.
Was änderte sich ab 2023 beim Arbeitszimmer?
Ab 2023 gilt die neue Regelung: Jahrespauschale 1.260 € (vorher: kein Abzug ohne Mittelpunkt) und die Tagespauschale 6 €/Tag (vorher: 5 €). Die Neuregelung gilt auch für Angestellte.