§ 24b EStG

§ 24b EStG — aktuell gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Hintergrundinformationen

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2026

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG soll die höhere Belastung durch das alleinige Erziehen von Kindern steuerlich ausgleichen. Der Betrag wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen.

Höhe des Entlastungsbetrags

Für 2026 gilt: 4.260 € für das erste Kind und je 240 € für jedes weitere Kind. Bei drei Kindern beträgt der Entlastungsbetrag damit 4.740 €. Der Betrag wird anteilig gewährt, wenn der Alleinerziehendenstatus nicht das ganze Jahr vorlag.

Steuerklasse II und Lohnsteuerermäßigung

Arbeitnehmer können über die Steuerklasse II den Entlastungsbetrag bereits monatlich beim Lohnsteuerabzug geltend machen. Dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Finanzamt mit dem Formular zur Steuerklassenänderung.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Steuerpflichtige, die alleinerziehend sind (kein Lebensgefährte im Haushalt) und für mindestens ein Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben.

Wie hoch ist der Betrag 2026?

Grundbetrag 4.260 € für das erste Kind + 240 € je weiteres Kind. Bei zwei Kindern: 4.500 €, bei drei Kindern: 4.740 €.

Was bedeutet 'keine weitere volljährige Person im Haushalt'?

Der Entlastungsbetrag entfällt, wenn eine andere volljährige Person (auch Partner ohne Trauschein) in der Wohnung lebt und nicht Elternteil des Kindes ist.

Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?

Über die Steuererklärung in der Anlage K. Alternativ kann beim Arbeitgeber die Steuerklasse II beantragt werden (monatliche Entlastung beim Lohnsteuerabzug).

Gilt die Steuerklasse II automatisch?

Nein, Sie müssen aktiv Steuerklasse II beim Finanzamt beantragen. Danach wird der Entlastungsbetrag monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Weitere Rechner für Selbständige

Entlastungsbetrag Alleinerziehende 2026 | RuleCalc | RuleCalc