§ 32a EStG + GewStG § 11 — aktuell gültig für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Einkommensteuertarif 2026
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ↗
Steuermesszahl und Steuermessbetrag
Gültig ab: 1. 1. 2026
Hintergrundinformationen
Ertragsteuerbelastung für Selbständige 2026
Selbständige und Freiberufler unterliegen in Deutschland einer mehrstufigen Steuerbelastung: Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif des § 32a EStG, Solidaritätszuschlag bei höherem Einkommen und — bei Gewerbetreibenden — Gewerbesteuer.
Gewerbesteuer und Anrechnungsmechanismus
Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer, können aber über § 35 EStG das 3,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Bei einem typischen Hebesatz von 400% gleicht dies die Doppelbelastung weitgehend aus.
Planungshinweis
Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von vielen Faktoren ab: Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, weitere Einkünfte, Steuerklasse. Unser Rechner liefert eine Näherung — für genaue Planung empfiehlt sich ein Steuerberater.
Häufige Fragen zur Ertragsteuer-Belastung
Was umfasst die Ertragsteuerbelastung eines Selbständigen?
Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer + Gewerbesteuer (nur Gewerbetreibende). Durch die GewSt-Anrechnung nach § 35 EStG wird die Doppelbelastung teilweise ausgeglichen.
Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem?
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende sind GewSt-pflichtig, können sie aber über § 35 EStG auf die Einkommensteuer anrechnen.
Wie funktioniert die Gewerbesteuer-Anrechnung?
Das 3,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei einem typischen Hebesatz von 400% entspricht dies in etwa der tatsächlichen GewSt.
Was ist der effektive Steuersatz?
Der effektive Steuersatz gibt an, wie viel Prozent des zu versteuernden Einkommens insgesamt als Steuern fließt (ESt + Soli + KiSt + GewSt nach Anrechnung).
Welche Freibeträge gibt es?
Grundfreibetrag 2026: 12.348 €. GewSt-Freibetrag für natürliche Personen: 24.500 €. Soli-Freigrenze: 18.130 € ESt.