§ 35 EStG

§ 35 EStG — aktuell gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Hintergrundinformationen

GewSt-Anrechnung nach § 35 EStG — Konzept

Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG soll verhindern, dass Gewerbetreibende doppelt belastet werden. Das 3,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags mindert direkt die Einkommensteuer.

Ermittlung des Ermäßigungs-Höchstbetrags

Der Höchstbetrag begrenzt die Anrechnung bei gemischten Einkünften: Er ergibt sich als Anteil der gewerblichen Einkünfte am Gesamtbetrag aller Einkünfte, multipliziert mit der tariflichen Einkommensteuer. Nicht genutzte Anrechnungsbeträge verfallen — sie können nicht vor- oder zurückgetragen werden.

Kritische Hebesätze

Bei einem Hebesatz von exakt 380% ist die GewSt vollständig durch die Anrechnung gedeckt. Bei höheren Hebesätzen (typisch 400–500% in Ballungsräumen) verbleibt eine Restbelastung durch Gewerbesteuer.

Häufige Fragen zur GewSt-Anrechnung

Wie funktioniert die GewSt-Anrechnung?

Nach § 35 EStG mindert das 3,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags die Einkommensteuer. Damit wird die Gewerbesteuerbelastung bei einem Hebesatz von ca. 400% vollständig ausgeglichen.

Was ist der Ermäßigungs-Höchstbetrag?

Der Höchstbetrag richtet sich nach dem Verhältnis der gewerblichen Einkünfte zu den Gesamteinkünften. Übersteigt die anrechenbare GewSt diesen Betrag, wird der Überhang nicht berücksichtigt.

Was passiert bei einem hohen Hebesatz?

Bei Hebesätzen deutlich über 400% kann die GewSt die Anrechnung übersteigen. Der nicht angerechnete Teil bleibt als tatsächliche Steuerbelastung bestehen.

Gilt die Anrechnung auch für Personengesellschaften?

Ja, aber bei Personengesellschaften (OHG, KG) wird die Anrechnung auf der Ebene der Gesellschafter vorgenommen — proportional zu ihren Gewinnbeteiligungen.

Was ist bei gemischten Einkünften zu beachten?

Wer neben gewerblichen Einkünften noch andere Einkünfte hat (z.B. Arbeitslohn, Vermietung), muss den Ermäßigungs-Höchstbetrag anteilig berechnen.

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