§ 10d EStG — aktuell gültig für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 10d Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Verlustabzug: Rücktrag und Vortrag
Gültig ab: 1. 1. 2026
Hintergrundinformationen
Verlustabzug nach § 10d EStG — Grundlagen
Wer als Selbständiger oder Unternehmer Verluste erleidet, kann diese steuerlich geltend machen. Der Verlustabzug nach § 10d EStG umfasst zwei Instrumente: den Verlustrücktrag ins Vorjahr und den Verlustvortrag in künftige Jahre.
Verlustrücktrag — sofortige Steuererstattung
Beim Verlustrücktrag wird der Verlust in das unmittelbar vorangegangene Veranlagungsjahr zurückgetragen. Das führt zu einer Änderung des Vorjahresbescheids und in der Regel zu einer Steuererstattung. Die Obergrenze beträgt 10 Mio € (Einzelveranlagung).
Verlustvortrag und Mindestbesteuerung
Verbleibende Verluste werden automatisch in künftige Jahre vorgetragen. Jedoch gilt die sogenannte Mindestbesteuerung: Verluste über 1 Mio € können nur bis zu 70% des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden — die Besteuerung wird also begrenzt hinausgeschoben, nicht endgültig vermieden.
Häufige Fragen zum Verlustabzug
Was ist der Unterschied zwischen Verlustrücktrag und Verlustvortrag?
Verlustrücktrag: Sie rechnen den Verlust ins Vorjahr zurück, bekommen eine Steuererstattung und korrigieren den Steuerbescheid. Verlustvortrag: Der Verlust wird in künftige Jahre vorgetragen.
Wie hoch ist die Grenze für den Verlustrücktrag?
Für 2026: max 10 Mio € (Einzelveranlagung) bzw. 20 Mio € (Zusammenveranlagung). Darüber hinaus gehender Verlust geht in den Vortrag.
Was bedeutet die 70%-Regel beim Verlustvortrag?
Im Verlustvortrag können Verluste nur bis zu einem Betrag von 1 Mio € unbeschränkt abgezogen werden (Sockelbetrag). Darüber hinaus gilt: max 70% des verbleibenden Gesamtbetrags der Einkünfte.
Kann ich Verluste aus verschiedenen Einkunftsarten verrechnen?
Grundsätzlich ja (horizontaler und vertikaler Verlustausgleich), mit Ausnahmen: Verluste aus Kapitalvermögen können nur mit Kapitalerträgen verrechnet werden.
Wann muss ich den Verlustfeststellungsbescheid beantragen?
Der Antrag auf Verlustrücktrag ist formlos in der Steuererklärung möglich. Für den Verlustvortrag wird vom Finanzamt automatisch ein Verlustfeststellungsbescheid erlassen.