§ 688 ZPO, GKG KV 1100

Berechnen Sie die Gerichtsgebühren für einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nach der GKG-Gebührentabelle (Anlage 2). Geben Sie Hauptforderung und Zinsen ein — der Rechner ermittelt die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens nach ZPO § 688.

Mahnbescheid Kosten-Rechner

Gerichtsgebühren für Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid — GKG

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Letzte Aktualisierung: 18. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Mahnverfahren und Gerichtsgebühren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist in Deutschland ein vereinfachtes Verfahren zur schnellen und kostengünstigen Durchsetzung von Geldforderungen. Es ist in den §§ 688–703d der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und kann bei jedem Mahngericht (online unter mahngerichte.de) beantragt werden. Die Kosten sind deutlich niedriger als im normalen Klageverfahren: Der Mahnbescheid kostet nur die 0,5-fache Grundgebührnach dem Gerichtskostengesetz (GKG Anlage 2).

Ablauf des Mahnverfahrens

Der Ablauf ist klar strukturiert: Der Gläubiger beantragt den Mahnbescheid beim Mahngericht. Das Gericht prüft den Antrag nur formell (nicht inhaltlich) und erlässt bei Zulässigkeit den Mahnbescheid. Der Schuldner hat dann 2 Wochen Widerspruchsfrist. Legt er keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen, der die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils hat. Wird Widerspruch eingelegt, geht das Verfahren auf Antrag in das normale streitige Verfahren über.

Gerichtsgebühren nach GKG

Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert (Hauptforderung plus Zinsen) und der GKG-Gebührentabelle (Anlage 2 GKG). Die Grundgebühr (1,0-fach) beträgt beispielsweise 38 € bei bis zu 500 € Streitwert, 127 € bei bis zu 3.000 €, 261 € bei bis zu 10.000 € und 657 € bei bis zu 50.000 €. Für höhere Streitwerte gilt eine lineare Staffelung. Der Mahnbescheid (GKG KV 1100) und der Vollstreckungsbescheid (GKG KV 1110) kosten jeweils 0,5 Grundgebühren — zusammen also 1,0 Grundgebühr. Zum Vergleich: Eine normale Klage kostet 3,0 Grundgebühren.

Voraussetzungen und Einschränkungen

Das Mahnverfahren ist nur für Geldforderungen in Euro zulässig (§ 688 ZPO). Nicht geeignet ist es für Forderungen, bei denen die Zustellung im Ausland erforderlich wäre, oder wenn die Zuständigkeit des deutschen Gerichts von einem Arbeitsverhältnis abhängt. Auch bedingte Forderungen sind ausgeschlossen. Für Verbraucherverträge gelten besondere Hinweispflichten. Der Rechner berechnet ausschließlich die Gerichtsgebühren — Anwaltskosten, Zustellungskosten und Auslagen sind nicht enthalten.

Häufig gestellte Fragen zum Mahnbescheid

Was ist ein Mahnbescheid?

Der Mahnbescheid ist ein gerichtlicher Zahlungsbefehl, der über das Mahngericht (online unter mahngerichte.de) beantragt werden kann. Er ist die schnellste und günstigste Form, eine unbestrittene Geldforderung gerichtlich geltend zu machen. Die Gebühr beträgt nur 0,5 Gerichtsgebühren nach GKG.

Wie viel kostet ein Mahnbescheid 2026?

Die Gebühr für den Mahnbescheid beträgt die 0,5-fache Grundgebühr aus GKG Anlage 2. Bei einer Forderung von 3.000 € beträgt die Grundgebühr 127 €, der Mahnbescheid kostet damit 63,50 €. Der Vollstreckungsbescheid kostet ebenfalls 0,5 Gebühren (weitere 63,50 €).

Was ist der Unterschied zwischen Mahnbescheid und Klage?

Der Mahnbescheid ist erheblich günstiger als eine Klage (0,5-fache vs. 3,0-fache Gerichtsgebühr) und schneller. Er eignet sich für unbestrittene Geldforderungen. Bei einem Widerspruch des Schuldners geht das Verfahren automatisch ins normale Klageverfahren über.

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Wenn der Schuldner innerhalb von 2 Wochen keinen Widerspruch einlegt, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils und erlaubt die Zwangsvollstreckung (Pfändung, etc.). Die Gebühr beträgt weitere 0,5 Grundgebühren.

Kann ich den Mahnbescheid online beantragen?

Ja, über www.mahngerichte.de können Mahnbescheide für alle deutschen Bundesländer online beantragt werden. Das zentrale Mahngericht ist je nach Bundesland zuständig. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Tage.

Was passiert, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt?

Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren auf Antrag des Gläubigers an das zuständige Streitgericht abgegeben. Die bereits gezahlten Gerichtsgebühren werden auf die Klageverfahrensgebühren angerechnet.

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